Mit der Meldung von 16 neu bestätigten COVID-19-Fällen (insgesamt 1963) und sechs Genesenen (insgesamt 1706) durch die kubanischen Behörden steigt die Zahl der aktiven Fällen auf der Insel, die seit 2.5. rückläufig war, erstmals wieder leicht um elf. Die Zahl der Patienten, die in Kuba im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind, bleibt bei 82.
Das kubanische Gesundheitsministerium (Ministerio de Salud Pública - MINSAP) meldete am Dienstag (26.) 16 weitere bestätigte COVID-19-Fälle auf der Insel. Die Gesamtzahl der Infizierten im Land steigt damit auf 1.963. Insgesamt wurden in Kuba bisher 97.003 Tests auf das Coronavirus durchgeführt, 1492 mehr als am Vortag.
Auf die Gesamtbevölkerung bezogen gibt es damit in Kuba 1 bestätigter Fall auf 5.770 Einwohner. In Deutschland beträgt dieses Verhältnis aktuell 1 zu 423.
Die 16 neu bestätigten Fälle waren alle kubanische Staatsangehörige. 15 dvon (93,7%) hatten Kontakt mit bestätigten Fällen, in einem (6,25%) ist die Infektionsquelle nicht angegeben.
Von den 16 diagnostizierten Fällen waren 11 (68,7%) weiblich und fünf (31,2%) männlich. 14 der positiven Fälle (87,5%) waren asymptomatisch.
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Das Ministerium meldet weiter, dass sich 434 Patienten in klinisch-epidemiologischer Überwachung befinden, 11 weniger als am Vortag. Weitere 1.8823 Personen werden in ihren Wohnungen von der primären Gesundheitsversorgung beobachtet, 173 weniger als am Tag zuvor.
Von den 1963 Patienten, bei denen die Krankheit diagnostiziert wurde, zeigen 166 eine stabile klinische Entwicklung, 0 befinden sich in kritischem Zustand, für weitere 4 wird ein schwerwiegender Krankheitsverlauf gemeldet. 1709 wurden mittlerweile als genesen entlassen (5 mehr als gestern).
MINSAP meldet zudem insgesamt 82 Tote (0 mehr als gestern).
Stand heute 15:45 Uhr wurden nach Daten der Johns Hopkins University (https://t1p.de/ictu) weltweit 5.519.878 Coronavirus-Fälle bestätigt, 346.836 Menschen sind an den Folgen der Virusinfektion gestorben. In Deutschland gibt es 180.802 bestätigte Fälle und 8.329 Todesfälle sind zu beklagen.
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Quelle: MINSAP (https://t1p.de/8cthb, https://t1p.de/ctl6a)