Neues aus Kuba
|
11.05.2026 07:00 Uhr
Delta Air Lines fordert vor einem US-Gericht die Abweisung einer Helms-Burton-Klage. Das Unternehmen argumentiert, seine Flüge nach Havanna seien seit 2016 von der US-Regierung genehmigt worden. Zudem sei der Kläger nicht rechtmäßiger Inhaber des Anspruchs auf das enteignete Flughafengelände.
Abbildung: Der Fall Delta Air Lines: Ein Präzedenzfall für Kuba-Klagen vor US-Gerichten? (Bildquelle: Lasse Fuss, Delta Airlines Boeing 777-200 N862DA, Zuschnitt KUBAKUNDE, CC BY-SA 3.0)
Die US-Fluggesellschaft Delta Air Lines wehrt sich juristisch gegen eine Klage, die unter Berufung auf die umstrittene Helms-Burton-Gesetzgebung eingereicht wurde. Konkret fordert Delta ein Bundesgericht im Südbezirk von Florida auf, die Klage des Kubaners José Ramón López Regueiro abzuweisen. Dieser wirft dem Unternehmen vor, durch die Nutzung des José-Martí-Flughafens in Havanna unrechtmäßig mit enteignetem Eigentum zu handeln. Die Auseinandersetzung ist Teil einer Welle von Verfahren, die seit Inkrafttreten des Titels III der Ley Helms-Burton gegen internationale Konzerne angestrengt werden, die auf der Insel geschäftlich tätig sind. Delta folgt damit dem Beispiel der American Airlines, die ebenfalls mit ähnlichen Vorwürfen konfrontiert war.
In seiner Begründung führt Delta mehrere juristische Argumente ins Feld, die die Klage als unbegründet erscheinen lassen sollen. Zentral ist der Hinweis, dass die US-Regierung selbst die Flugverbindungen nach Havanna seit 2016 genehmigt habe. Die Operationen seien somit nicht Ausdruck eines illegalen „Handelns“ mit konfisziertem Vermögen, sondern Teil einer von Washington autorisierten Politik. „Sämtliche beschriebenen Aktivitäten beschränken sich auf legale Reisen, die durch Bundesanordnungen gedeckt sind“, heißt es in der Unterlage. Zudem zweifelt der Konzern an der Rechtmäßigkeit des Status des Klägers: López Regueiro habe sein angebliches Anrecht auf die Immobilie erst nach dem gesetzlichen Stichtag vom März 1996 erworben – ein Umstand, den selbst die beigefügten Dokumente nahelegten, da er erst ab 2010 Kontrolle über die Forderung gehabt habe. Ein weiterer Punkt betrifft die systematische Logik des Gesetzes selbst. Delta weist darauf hin, dass das Unternehmen selbst Eigentümer einer von der Foreign Claims Settlement Commission (FCSC) zertifizierten Forderung ist. Diese bezieht sich auf Büroräume am Flughafen von Havanna, die 1962 von der kubanischen Regierung enteignet wurden. Die Helms-Burton-Gesetzgebung, so das Argument, sei gerade geschaffen worden, um Inhaber solcher offiziell anerkannten Ansprüche zu schützen. Klägern ohne entsprechende Zertifikate stehe dagegen kein Klagerecht zu. Darüber hinaus stellt Delta die Verfassungsmäßigkeit des gesamten Mechanismus infrage. Die Möglichkeit des US-Präsidenten, die Anwendung des Titels III nach eigenem Ermessen auszusetzen, verstoße gegen das Prinzip der Gewaltenteilung, da der Kongress kein Recht schaffen könne, dessen Wirksamkeit von einer exekutiven Entscheidung abhänge. Der Fall Delta Air Lines könnte somit weitreichende Folgen für die künftige Anwendung der Helms-Burton-Gesetze haben.
Quelle: Cubatrade (https://is.gd/qgCIO5)
Autor: Leon Latozke
Letzte Meldungen
0 Kommentare
Ihr Kommentar wird veröffentlicht, sobald er genehmigt ist.
Antwort hinterlassen |


RSS-Feed