Neues aus Kuba
Flugverkehr mit Kuba vor dem Kollaps: Plus Ultra stoppt Madrid-Kuba-Flug aus Angst vor US-Sanktionen12/5/2026
12.05.2026 08:00 Uhr
Der Betrieb der einzigen Flugverbindung zwischen Kuba und Europa über Madrid wird eingestellt. Die Fluggesellschaft Plus Ultra gab die sofortige Kündigung der Zusammenarbeit mit Cubana de Aviación bekannt.
Abbikdung: Pedro Aragão, Plus Ultra Líneas Aéreas Airbus A340-313 JP8284436, Zuschnitt KUBAKUNDE, CC BY-SA 3.0
Die ohnehin schon angespannte Luftverkehrsanbindung Kubas erlebt einen weiteren schweren Dämpfer. Die staatliche kubanische Fluggesellschaft Cubana de Aviación muss ihren einzigen Linienflug zwischen der Insel und Spanien einstellen. Grund ist die Entscheidung der spanischen Charter-Airline Plus Ultra, mit sofortiger Wirkung die Zusammenarbeit zu beenden. Plus Ultra stellte die Maschinen samt Besatzung für die Route, die Santiago de Cuba, Havanna und Madrid miteinander verband. Die Kündigung erfolgte aus Furcht vor wirtschaftlichen Sanktionen der US-Regierung unter Präsident Donald Trump.
In einem internen Schreiben an Reiseveranstalter, auf das sich Medienberichte beziehen, informierte Cubana de Aviación am Montag (11.) über die Annullierung der Flüge CU471 und CU470, benannte den Vertragspartner jedoch nicht namentlich. Die Mitteilung sprach lediglich von einem "beauftragten Betreiber", der die sofortige Einstellung des Verkehrs angeordnet habe. Hinter diesem Unternehmen verbirgt sich Plus Ultra, eine spanische Fluggesellschaft mit venezolanischen Kapitalanteilen, die bereits wegen eines Korruptionsfalls in Spanien unter Beobachtung steht. Als offiziellen Grund für den Rückzug führte Cubana die jüngste US-Exekutivanordnung vom 1. Mai 2026 an. Diese verschärft die Wirtschaftssanktionen gegen Havanna weiter, insbesondere durch ein erneutes Ölembargo in Folge der US-Intervention in Venezuela. Plus Ultra sehe durch diese Rechtslage ein unkalkulierbares Risiko, das als höhere Gewalt gewertet werden müsse. Die Passagiere erhalten nun eine Rückerstattung ihrer Ticketkosten, wie die Fluggesellschaft ankündigte. Der regimefreundliche Journalist Roberto A. Paneque erklärte jedoch auf seinen Social-Media-Kanälen, dass die Betroffenen noch auf detaillierte Anweisungen zum Ablauf der Rückzahlung warten müssten. Bereits Mitte Februar hatte Cubana aufgrund der akuten Treibstoffknappheit einen ihrer zwei wöchentlichen Flüge nach Madrid streichen müssen. Nun ist die Verbindung ganz gekappt. Damit folgt Plus Ultra dem Beispiel des kanadischen Bergbauunternehmens Sherritt International, das vergangene Woche unter Berufung auf das gleiche Trump-Dekret seinen sofortigen Rückzug aus Kuba und die Repatriierung aller Mitarbeiter verkündete. Das US-Außenministerium ergänzte dies mit einer neuen Sanktionsliste, die unter anderem das kubanisch-kanadische Gemeinschaftsunternehmen Moa Nickel S.A. umfasst. Der Tourismussektor leidet ebenfalls massiv: Iberia hatte bereits vor rund einem Monat angekündigt, seine Direktflüge zwischen Spanien und Kuba vorübergehend auszusetzen. Der Stopp, so die Airline nun gegenüber der Digitalzeitung 14ymedio, soll zunächst vom 1. Juni bis zum 24. Oktober andauern. Ob und welche Anschlussverbindungen etwa über Panama mit Copa Airlines bestehen bleiben, ist noch unklar. Während der Flugverkehr nahezu zum Erliegen kommt, spielen sich vor US-Gerichten parallele Konflikte ab. So pocht Delta Airlines auf die Abweisung einer Klage, die im November vergangenen Jahres nach dem umstrittenen Titel III der Helms-Burton-Gesetze eingereicht wurde. Der Kläger José Ramón López Regueiro wirft Delta vor, durch Flüge zum internationalen Flughafen José Martí in Havanna von enteignetem Land zu profitieren. Dagegen argumentiert die Fluggesellschaft vor dem Bundesgericht im Südbezirk von Florida: Die beschriebenen Aktivitäten seien ausschließlich legale Reisen nach Kuba, die durch Bundesanordnungen ausdrücklich gestattet seien – eine Genehmigung, die Washington schon seit 2016 erteilt habe. Ein ähnlicher Fall gegen American Airlines aus dem Jahr 2019 wurde bereits 2020 abgewiesen, da das Gericht keine absichtliche Nutzung konfiszierter Vermögenswerte erkennen konnte. Erfolge können jedoch auch die Kläger verzeichnen. Wie der Wirtschaftsrat USA-Kuba (U.S.-Cuba Trade) am Samstag mitteilte, haben sowohl American Airlines als auch die spanische Hotelkette Iberostar Vergleiche mit ihren jeweiligen Klägern geschlossen. Im Fall von Iberostar geht es um das Hotel "El Imperial" in Santiago de Cuba, das heute unter dem Namen Iberostar Heritage Imperial firmiert. Die Klägerin María Dolores Cantó Martí als Erbin der ursprünglichen Eigentümer forderte eine Entschädigung für die nach der kubanischen Revolution enteignete Immobilie. Die Höhe der vereinbarten Zahlungen wurde nicht offengelegt. Für American Airlines wurde die Einstellung des Verfahrens "mit Nachwirkung" bestätigt, wobei jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten trägt. Bei Iberostar unterliegt der Vergleich der Geheimhaltung. Die Entwicklung zeigt, wie massiv der wirtschaftliche und rechtliche Druck auf internationale Unternehmen wächst, die noch Geschäftsbeziehungen zur Karibikinsel unterhalten.
Quelle: Diariodecuba (https://is.gd/UlC652)
Autor: Leon Latozke
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