Neues aus Kuba
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Deutschland sucht Fachkräfte, doch bürokratische Hürden erschweren Kubanerinnen und Kubanern den Einstieg. Eine Wirtschaftsingenieurin aus Kuba wartet seit Monaten auf eine Arbeitserlaubnis, obwohl sie ein gültiges Visum besitzt. Ihr Fall zeigt, wie kompliziert die Einwanderung selbst für qualifizierte Fachkräfte aus Kuba ist.
Die Frankfurter Rundschau (FR) berichtet über die bürokratischen Hürden, mit denen eine junge Wirtschaftsingenieurin aus Kuba in Deutschland konfrontiert ist. Luisa M. erhielt ein Visum für einen Sprachkurs und eine Teilzeitbeschäftigung, doch ihr Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis blieb monatelang unbeantwortet.
Hoffnung auf eine berufliche Zukunft Luisa M., deren Name aus Datenschutzgründen geändert wurde, hat in Kuba Wirtschaftsingenieurwesen studiert. Nachdem sie ihren deutschen Partner Andreas K. kennenlernte, entschloss sich das Paar, in Deutschland eine gemeinsame Zukunft aufzubauen. Sie erhielt ein Visum von der deutschen Botschaft in Havanna, das innerhalb einer Woche ausgestellt wurde. Dieses erlaubt ihr, für die Dauer eines einjährigen Sprachkurses bis zu 20 Stunden pro Woche zu arbeiten. Doch dafür ist nach Überzeugung von Andreas K. ein Aufenthaltstitel nötig. So beantragte Luisa M. vor sieben Monaten beim Frankfurt Immigration Office (FIO, früher Ausländerbehörde) einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis für akademische Fachkräfte sowie die Genehmigung zur Teilnahme an einem Sprachkurs. Doch der Antrag wurde nicht bearbeitet, und ihre Versuche, Kontakt mit der Frankfurter Ausländerbehörde aufzunehmen, blieben erfolglos. Deutsche Bürokratie als Hürde Nach Monaten ohne Rückmeldung forderte die Behörde sie auf, ihren ursprünglichen Antrag zurückzuziehen und eine andere Genehmigung zu beantragen – ohne klare Hinweise, welche. Während das Fachkräfteportal der Bundesregierung eine Beantragung in Deutschland vorsieht, behauptet die Behörde, ein weiterer Antrag sei nicht erforderlich. Auf FR-Anfrage teilt das FIO mit: „Zur Aufnahme des beabsichtigten Sprachkurses ist keine zusätzliche Antragstellung bei der Ausländerbehörde erforderlich.“ Jedoch heißt es in einem Merkblatt mit dem Titel „Visum zum Spracherwerb“, das man auf dem Fachkräfteportal „Make it in Germany“ der Bundesregierung herunterladen kann, dazu: Ein Aufenthaltstitel müsse in Deutschland beantragt werden, und dass diese Erlaubnis „vor Ablauf des Einreisevisums beantragt werden“ muss. Luisa M.s Visum läuft im Juli 2025 aus, eine Lösung ist nicht in Sicht. Fachkräfte dringend gesucht – aber nicht willkommen? Kuba bildet hochqualifizierte Fachkräfte aus, doch die komplizierte Einwanderungsbürokratie Deutschlands macht es ihnen schwer, sich hier beruflich zu etablieren. Während Deutschland nach qualifizierten Arbeitskräften sucht, werden Betroffene durch lange Bearbeitungszeiten und widersprüchliche Informationen ausgebremst. Der Fall Luisa M. zeigt, dass die Theorie der Fachkräfteeinwanderung oft nicht mit der Realität übereinstimmt. Das Verständnis und die Erlangung der richtigen Aufenthaltserlaubnis ist für einen erfolgreichen und rechtskonformen Aufenthalt in Deutschland unerlässlich. Germany-Visa.org beschreibt die verschiedenen Arten deutscher Aufenthaltserlaubnisse basierend auf dem Zweck und der Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland.
Quelle: FR (https://t1p.de/abkoa)
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Text: Leon Latozke
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