Neues aus Kuba
|
26.06.2026 23:00 Uhr
Der deutsche Aussenminister sorgt mit der Aussage, er sehe keine US-Blockade gegen Kuba, für diplomatischen Zündstoff. Sein kubanischer Kollege widerlegt ihn öffentlich mit Verweisen auf EU-Recht und UN-Resolutionen.
Johann Wadephul (CDU) antwortete beim Tag der offenen Tür des Auswärtigen Amts am vergangenen Sonntag auf eine Bürgerfrage, warum die Bundesregierung die US-Blockade gegen Kuba nicht deutlicher als völkerrechtswidrig kritisiere. Seine Antwort: „Eine Blockade dieser Art, wie Sie sie beschreiben, sehe ich nicht." Kuba leide nicht unter einer Blockade, sondern unter schlechter Regierungsführung – ein „Regime des Unrechts" sei für die Lage verantwortlich. Die einstigen Wirtschafts- und Ölbeziehungen zu Venezuela seien schlicht weggefallen.
Was Wadephul dabei ausließ: Die Gründe für den Wegfall dieser Lieferungen sind nicht innenpolitischer Natur, sondern stehen in direktem Zusammenhang mit der Entführung des venezolanischen Präsidenten durch eine Militäraktion der USA am 3. Januar. Kubas Außenminister Bruno Rodríguez reagierte am Donnerstag (25 .) auf X: Er verwies auf den jüngsten EU-Bericht an den UN-Generalsekretär, die EU-Stellungnahme in der UN-Generalversammlung sowie eine im Oktober 2025 verabschiedete Resolution der Vollversammlung, die seit 1992 jährlich mit überwältigender Mehrheit das Ende des US-Embargos fordert. Der juristische Kern seiner Antwort: Wadephuls Haltung stehe im Widerspruch zur EU-Verordnung Nr. 2271/96, dem sogenannten Blocking Statute, das europäische Unternehmen und Bürger ausdrücklich vor den extraterritorialen Wirkungen amerikanischer Sanktionsgesetze schützen soll. Wer als Außenminister das Vorhandensein dieser Sanktionen öffentlich bestreitet, untergräbt indirekt den Schutzauftrag des eigenen Rechtsrahmens. Rodríguez verwies zudem auf das Helms-Burton-Gesetz von 1996, das unter Trump aktiviert wurde und US-Bürgern erlaubt, vor amerikanischen Gerichten gegen Unternehmen aus Drittstaaten zu klagen, die mit vor 1959 verstaatlichtem Eigentum in Kuba wirtschaften. Deutsche Firmen sind von dieser Regelung potenziell direkt betroffen. Die humanitäre Bilanz einer faktischen Energieblockade Seit Januar 2026 unterbinden die USA faktisch Treibstofflieferungen an Kuba – durch Androhung von Strafzöllen gegen Exportländer sowie durch das Abfangen von Tankern durch die US-Küstenwache. Seit Jahresbeginn erreichte nur ein einziger Öltanker kubanische Häfen: der russische „Anatoly Kolodkin", Ende März. Ein weiteres angekündigtes Schiff blieb aus. Im Mai 2026 erklärte Kubas Energieminister, das Land verfüge über keine Diesel- und Schwerölreserven mehr. In Havanna fielen zeitweise mehr als 20 Stunden täglich der Strom aus. Transport, Wasserversorgung und medizinische Grundversorgung brachen ein. Das Gesundheitsministerium meldete 96.000 Menschen auf Operationswartelisten, darunter 11.000 Kinder – bis Jahresende könnte die Zahl auf 160.000 steigen. Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte, das Welternährungsprogramm und UNICEF haben diese Entwicklung in Berichten dokumentiert. UN-Hochkommissar Volker Türk erklärte, die Kraftstoffbeschränkungen und verschärften Sanktionen schadeten den Kubanern direkt – vor allem den Schwächsten. Am 1. Mai unterzeichnete Trump eine weitere Exekutivorder mit Strafmaßnahmen gegen ausländische Unternehmen, die in Schlüsselbereichen der kubanischen Wirtschaft tätig sind. Europa zwischen Rechtspflicht und Passivität Der Disput steht exemplarisch für eine europäische Kuba-Politik, die zwischen rechtlichen Verpflichtungen und politischem Opportunismus schwankt. Zunächst zwangen Trumps Sanktionen europäische Unternehmen zum Rückzug aus Kuba, ohne nennenswerten Widerstand aus Brüssel. Dann forderte das Europaparlament mit rechts-konservativer Mehrheit Sanktionen gegen Kubas Präsidenten Díaz-Canel sowie ein Ende der Zusammenarbeit mit der Insel. Rodríguez flocht in seine Antwort auch eine gezielte Frage ein: Ob Wadephul die Erklärung des Bundeskanzlers kenne, in der dieser die US-Militärdrohungen gegen Kuba zurückgewiesen habe. Die Frage zielte auf eine Inkonsistenz innerhalb der Bundesregierung selbst. Kuba bekräftigt seine Bereitschaft zu Dialog mit Washington – über Strafverfolgung, Migration, Handel und Entschädigungsansprüche. Nicht verhandelbar seien das politische System und die staatliche Souveränität. Die UN-Vollversammlung fordert das Ende des Embargos seit mehr als drei Jahrzehnten. Die Sanktionen werden unterdessen verschärft.
Quelle: Bruno Rodriguez/X (https://t1p.de/n1ez6)
Autor: Leon Latozke
Letzte Meldungen
0 Kommentare
Ihr Kommentar wird veröffentlicht, sobald er genehmigt ist.
Antwort hinterlassen |


RSS-Feed