Neues aus Kuba
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25.07.2026 08:00 Uhr
Kuba hat historische Dokumente zurückerhalten, die aus dem Nationalarchiv gestohlen und in den USA online zum Verkauf angeboten wurden – darunter die Verfassung von La Yaya von 1897.
Jahrzehntelang galten sie als verschollen, nun sind sie wieder da: Kuba hat mehrere historische Dokumente zurückerhalten, die einst aus dem Nationalarchiv des Landes gestohlen und in den USA auf digitalen Handelsplattformen zum Verkauf angeboten wurden. Unter den restituierten Stücken befindet sich ein Prunkstück der kubanischen Verfassungsgeschichte: die Verfassung von La Yaya aus dem Jahr 1897.
Wissenschaftsminister Armando Rodríguez Batista gab die Rückkehr der Dokumente während einer Arbeitssitzung der Nationalen Kommission für historisches Gedächtnis bekannt. Neben der Verfassung von La Yaya zählen dazu Schriftstücke, die mit dem Generalísimo Máximo Gómez, dem ersten Präsidenten der Republik, Tomás Estrada Palma, dem "Kanzler der Würde" Raúl Roa García sowie mit Fidel Castro selbst in Verbindung stehen.
Die Aufklärung des Falls lag maßgeblich bei der Spezialeinheit für Dokumentenkunde der kubanischen Kriminalpolizei. Deren Leiterin, Oberstleutnant Yenisei Tomás Brito, beschrieb den Ablauf als einen mehrstufigen Prozess: Zunächst wurden digitale Kopien der mutmaßlich gestohlenen Materialien geprüft, bevor schließlich die Originale eintrafen – darunter auch Stücke, die den Ermittlern zuvor völlig unbekannt gewesen waren.
Die Echtheitsprüfung war aufwendig. Verglichen wurden Unterschriften, Handschriften, Siegel und physische Merkmale des Papiers. Als Referenz dienten unter anderem die Archive des Außenministeriums (Minrex), sowie Bestände aus dem Büro für historische Angelegenheiten des Staatsrats. Elvira Corbelle Sanjurjo, Generaldirektorin des Nationalarchivs der Republik Kuba, betonte die Bedeutung des Falls gerade angesichts der Schwierigkeit, Fälschungen von echten historischen Dokumenten zu unterscheiden. Martha Ferriol Marchena, Direktorin für Dokumentenverwaltung und Archive, ordnete den Fall zugleich in einen größeren Kontext ein: Der illegale Handel mit dokumentarischem Kulturerbe sei kein spezifisch kubanisches Problem, sondern betreffe praktisch alle Nationalarchive weltweit. Die vierte Mambí-Verfassung
Historisch besonders bedeutsam ist die Verfassung von La Yaya. Sie war die vierte der sogenannten Mambí-Verfassungen – benannt nach den Unabhängigkeitskämpfern, den Mambises – und folgte auf die Verfassungen von Guáimaro, Baraguá und Jimaguayú. Verabschiedet am 29. Oktober 1897, umfasst sie fünf Titel und 48 Artikel und dokumentiert den Willen der kubanischen Aufständischen, sich mitten im Unabhängigkeitskrieg gegen Spanien eine rechtsstaatliche Ordnung zu geben.
ie wichtigsten Passagen dieser Verfassung zu den gleichen Bürgerrechten, dem Wahlrecht und den Rechten auf gleiche Bildung für alle Kubaner wurden von General José Braulio Alemán Urquía verfasst. Der Historiker Eduardo Torres Cuevas bezeichnete sie als die erste kubanische Verfassung, die tatsächlich die Struktur eines vollständigen Grundgesetzes besaß – ein Projekt einer Republik, die von den USA nach ihrer militärischen Intervention 1898 letztlich nicht anerkannt wurde. Kein Einzelfall
Der aktuelle Fund reiht sich in eine längere Geschichte des Kulturgüterschmuggels ein. Die vor rund zwei Jahrzehnten gegründete Nationale Kommission für historisches Gedächtnis bündelt seither die Bemühungen kubanischer Institutionen, verschwundene Bestände aus Archiven und Museen aufzuspüren und in ihre Herkunftssammlungen zurückzuführen. Wie viele Dokumente insgesamt noch vermisst werden oder auf internationalen Märkten kursieren, ist offiziell nicht beziffert – Experten gehen jedoch davon aus, dass der Fall der Verfassung von La Yaya kein Einzelfall bleiben wird.
Quellen: OnCuba News, teleSUR English
Autor: Leon Latozke
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