Neues aus Kuba
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UN-Menschenrechtsexperten verurteilen ein US-Dekret, das Drittstaaten mit Strafzöllen droht, sollten sie Öl nach Kuba liefern. Die Maßnahme verschärfe die ohnehin dramatische Energiekrise der Insel – mit gravierenden Folgen für Millionen Menschen. Mehrere Sonderberichterstatter des UN-Menschenrechtsrats haben ein Exekutivdekret von US-Präsident Donald Trump vom 29. Januar 2026 scharf verurteilt. Darin wird ein nationaler Notstand ausgerufen und die US-Regierung ermächtigt, Strafzölle auf Ölimporte aus Drittstaaten zu erheben, sofern diese Erdöl nach Kuba liefern. Die Experten bezeichnen das Vorgehen als extreme Form einseitiger wirtschaftlicher Nötigung mit extraterritorialer Wirkung. Washington versuche damit nicht nur, Druck auf Kuba auszuüben, sondern auch souveräne Drittstaaten zu zwingen, rechtmäßige Handelsbeziehungen aufzugeben – unter Androhung von Strafmaßnahmen. Die Einstufung Kubas als "ungewöhnliche und außergewöhnliche Bedrohung" der nationalen Sicherheit der USA sowie der Vorwurf, die Insel unterstütze transnationale Terrorgruppen, entbehrten jeder Glaubwürdigkeit. Ohne Mandat des UN-Sicherheitsrats verstoße das Dekret gegen die Grundprinzipien der UN-Charta: souveräne Gleichheit, Nichteinmischung und Selbstbestimmung. Besonders alarmiert zeigen sich die Experten über die absehbaren humanitären Folgen. Kuba leide bereits jetzt unter massiven Energieengpässen infolge früherer US-Sanktionen, mit Stromausfällen von bis zu 20 Stunden täglich. Betroffen seien Kühlketten für Lebensmittel und Medikamente sowie das gesamte Gesundheitssystem. Treibstoff sei unverzichtbar für Stromerzeugung, Wasserversorgung, Krankenhäuser, öffentlichen Nahverkehr und Landwirtschaft. Die UN-Experten warnen, Maßnahmen, die zu Engpässen bei lebensnotwendigen Gütern führen, könnten als kollektive Bestrafung der Zivilbevölkerung gewertet werden – ein Verstoß gegen das Völkerrecht. Sie fordern die USA auf, das Dekret unverzüglich zurückzunehmen, und rufen alle Staaten dazu auf, die einseitigen Zwangsmaßnahmen nicht anzuerkennen. Quelle: UN (https://t1p.de/18v6o)
Autor: Leon Latozke
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