Neues aus Kuba
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04.03.2026 08:30 Uhr
Kuba genehmigt erstmals gemischte Unternehmen zwischen Staat und Privatwirtschaft. Neue S.R.L. mixtas sollen autonom agieren und am internationalen Handel teilnehmen. Havanna markiert damit einen wichtigen Schritt zur wirtschaftlichen Öffnung, während bürokratische Hürden und staatliche Kontrolle bestehen bleiben.
Abbildung: Symbolbild Schuhfabrik in Havanna (Bildquelle: © Jorge Royan / http://www.royan.com.ar / CC BY-SA 3.0, Havana - Cuba - 0506, Zuschnitt KUBAKUNDE, CC BY-SA 3.0)
Kuba hat einen entscheidenden Schritt zur Reform seiner Wirtschaftsstrukturen angekündigt: Das Kabinett hat die Gründung von gemischten kleinen und mittleren Unternehmen zwischen staatlichen und privaten Akteuren offiziell genehmigt. Grundlage dafür ist das neue Dekretgesetz 114, das in 30 Tagen in Kraft tritt und die sogenannte „S.R.L. mixta“ einführt – eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die sowohl öffentliche als auch private Beteiligungen integriert.
Die neuen Unternehmen sollen über relative Autonomie verfügen und direkt am internationalen Handel teilnehmen können, also importieren und exportieren. Voraussetzung ist, dass sie sich selbst finanzieren und Gewinne erwirtschaften. Gleichzeitig müssen sie die bestehenden Regelungen für Devisenmanagement einhalten. Damit wird ein klarer Rahmen geschaffen, der sowohl unternehmerische Initiative als auch staatliche Kontrolle kombiniert. Struktur und Beteiligungsmodelle Das Gesetz sieht verschiedene Wege für Kooperationen vor: So kann ein staatliches Unternehmen Anteile an bereits existierenden privaten S.R.L.-Gesellschaften erwerben oder mit ihnen wirtschaftliche Partnerschaften eingehen. Ebenso erlaubt die Regelung, dass private Gesellschaften von staatlichen Unternehmen übernommen werden, um Synergien zwischen den Sektoren zu fördern. Sie ermöglicht den Erwerb von Anteilen an bereits bestehenden privaten S.R.L. durch ein staatliches Unternehmen und die Ausarbeitung von Wirtschaftskooperationsverträgen. Die Genehmigungshoheit liegt beim Ministerium für Wirtschaft und Planung, das innerhalb von zehn Tagen über Anträge entscheidet. Zugleich definiert das Gesetz klar die Tätigkeitsbereiche: Alle legalen Wirtschaftsaktivitäten sind zulässig, mit Ausnahme von Bildung, Gesundheitswesen und militärnahen Aufgaben, abgesehen von spezifischen Unternehmenssystemen in diesen Sektoren. Längst überfällig Ökonomen sehen das Dekret als längst überfälligen Schritt, der die Privatisierungsbewegung der letzten Jahre fortführt. Bereits 2021 hatte das Dekretgesetz 34 die Gründung privater MIPYMES (mikro-, kleine und mittlere Unternehmen) ermöglicht und staatlich-private Kooperationen in Aussicht gestellt. Mit der neuen Regelung wird diese Lücke geschlossen: Private Initiativen erhalten nun die Möglichkeit, sich formell und rechtlich abgesichert mit staatlichen Strukturen zu verbinden. Kürzlich hatte die kubanische Regierung zudem private Betreiber für Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung zugelassen. Voraussetzung ist hier ein offizielles Zertifikat der lokalen Gesundheitsbehörde, das die Einhaltung der Vorschriften des Gesundheitsministeriums bestätigt, sowie die Verpflichtung, Plätze für besonders schutzbedürftige Personen zu reservieren. Dies zeigt, dass die Regierung gezielt auf eine Integration von Privatinvestitionen in soziale Aufgaben setzt, ohne die staatliche Aufsicht aufzugeben. Die neuen gemischten Unternehmen könnten die wirtschaftliche Dynamik in Kuba deutlich erhöhen. Sie erlauben private Initiative innerhalb eines staatlich kontrollierten Rahmens, fördern Kapitalzuflüsse und eröffnen Exportmöglichkeiten. Zugleich bleiben die Risiken bestehen: Die Unternehmen müssen sich in einem komplexen Regulierungsumfeld bewegen, in dem staatliche Genehmigungen und Devisenkontrollen den Handlungsspielraum begrenzen. Für private Unternehmer bedeutet dies sowohl Chancen auf Wachstum und Kooperation als auch die Notwendigkeit, staatliche Vorgaben präzise zu erfüllen. Die Herausforderung wird sein, Effizienz und Innovation zu verbinden, ohne die staatlichen Anforderungen zu verletzen. Mit Dekretgesetz 114 etabliert Kuba ein Instrument, das langfristig die wirtschaftliche Modernisierung fördern könnte. Die Kombination aus staatlicher Kontrolle und privater Initiative markiert einen vorsichtigen, aber signifikanten Schritt hin zu einem flexibleren Wirtschaftsmodell. Wie erfolgreich diese gemischten Unternehmen sein werden, hängt stark von der Umsetzung, der Bürokratie und der Bereitschaft beider Seiten ab, effektiv zusammenzuarbeiten.
Quelle: Gaceta official (https://t1p.de/hsk0z)
Autor: Leon Latozke
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