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11.09.2026 09:00 Uhr
Zwei neue Resolutionen der kubanischen Zentralbank und des Wirtschaftsministeriums regeln Bankkonten in Devisen, Rückbehaltungsquoten und Zahlungen ins Ausland.
Abbildung: Kubas neue Dollar-Regeln: Was sich für Privatunternehmen jetzt ändert. SYmbolbild von Alexander Grey auf Unsplash.
Kubas Regierung hat mit zwei am Donnerstag (10.) veröffentlichten Resolutionen den Umgang mit Fremdwährungskonten neu geregelt und damit einen weiteren Schritt zur schrittweisen Dollarisierung der Wirtschaft vollzogen. Die Zentralbank (Banco Central de Cuba - BCC) und das Ministerium für Wirtschaft und Planung (MEP) erließen die Vorschriften im Rahmen der Gaceta Oficial Nr. 76, wonach private Unternehmen künftig Bargeld in Devisen annehmen und direkt auf eigenen Bankkonten einzahlen dürfen. Die Resolution setzt damit das Gesetzesdekret 113/2025 um, das der Staatsrat mit Gesetzeskraft erlassen hatte und das den allgemeinen Rahmen für Devisentransaktionen in der Volkswirtschaft absteckt.
Bargeldannahme nach Wahl des Kunden
Laut Resolution 103/2026 des MEP dürfen nichtstaatliche Wirtschaftsakteure – darunter Klein- und Mittelunternehmen (Mipymes), Genossenschaften und Selbstständige (Cuentapropistas) – Zahlungen in bar entgegennehmen, sofern der Kunde sich dafür entscheidet. Das eingenommene Geld können sie entweder auf ihr Fremdwährungskonto einzahlen oder zum geltenden Wechselkurs in kubanische Pesos (CUP) umtauschen lassen.
Die Resolution der Zentralbank hebt zudem die bisherige Pflicht auf, vor Eröffnung eines Devisenkontos die Genehmigung der BCC einzuholen. Natürliche und juristische Personen können demnach künftig direkt bei den Banken Konten eröffnen – sowohl in Kuba als auch im Ausland. Für Konten außerhalb der Insel reicht künftig eine Meldung an die Zentralbank und die staatliche Steuerbehörde (Onat). Kontoinhaber tragen dabei die volle Verantwortung für die auf ihren Konten verbuchten Transaktionen, wie die BCC mitteilte.
Über diese Konten dürfen Privatunternehmen künftig auch Zahlungen ins Ausland leisten – etwa für Importe, Finanzierungen oder andere legale Zwecke ihrer Geschäftstätigkeit. Banken müssten dabei nach eigenen Angaben Sorgfaltspflichten gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und die Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen anwenden. Rückbehaltungsquote von 80 zu 20
Ein zentraler Bestandteil der Resolution 103/2026 ist ein neues Rückbehaltungssystem: Wirtschaftsakteure ohne eigens genehmigten Rückbehaltungskoeffizienten dürften demnach 80 Prozent bestimmter Deviseneinnahmen – etwa aus Exporten, elektronischem Handel oder Verkäufen in der Sonderzone Mariel – behalten. Die restlichen 20 Prozent müssten sie an die Zentralbank verkaufen; der Gegenwert werde ihnen zum offiziellen Wechselkurs in Pesos gutgeschrieben. Bei Einnahmen aus ausländischen Finanzierungen, Spenden oder Kapitaleinlagen ausländischer Investoren gelte hingegen eine Rückbehaltungsquote von 100 Prozent.
Beide Resolutionen ersetzen ältere Regelwerke aus dem Dezember 2025 – die Resolution 125/2025 der Zentralbank und die Resolution 140/2025 des Wirtschaftsministeriums – und stützen sich auf das seit dem 17. Dezember 2025 geltende Gesetzesdekret 113 „Über Devisentransaktionen in der Volkswirtschaft". Sie treten allerdings nicht zeitgleich in Kraft: Während die Resolution 103/2026 bereits mit ihrer Veröffentlichung am 10. September gültig wurde, greift die Resolution 102/2026 der Zentralbank erst sieben Tage nach Veröffentlichung – also etwa ab dem 17. September. Visa und Mastercard bleiben außen vor
Die Möglichkeit, Konten im Ausland zu unterhalten, wirftdie Frage auf, ob Privatunternehmen künftig internationale Zahlungsdienstleister nutzen könnten, ohne den kubanischen Bankkreislauf zu durchlaufen. Seit Anfang Juni funktionieren Visa- und Mastercard-Karten in Kuba nicht mehr, nachdem eine ausländische Bank die Zusammenarbeit mit der kubanischen Finanzgesellschaft Fincimex beendet hatte, die zum Militärkonzern GAESA gehört. Ein Konto im Ausland mache ein kubanisches Geschäft jedoch nicht automatisch zu einem ausländischen Handelsunternehmen im Sinne von Visa oder Mastercard – beide Netzwerke orientierten sich am tatsächlichen Standort des Geschäfts und, bei Präsenzzahlungen, am Land der Zahlung. Die neue Regelung dürfte die Kartenkonzerne demnach nicht automatisch zurück auf die Insel bringen.
Teil eines größeren Reformpakets
Die neuen Vorschriften reihen sich in das im Juni von Ministerpräsident Manuel Marrero Cruz vor der Nationalversammlung vorgestellte Paket von 176 Wirtschafts- und Sozialreformen ein, das unter anderem die Ausweitung der teilweisen Dollarisierung, einen digitalen Devisenmarkt und private Wechselstuben vorsieht. Bereits zuvor hatte Kuba erlaubt, Privatunternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten zu gründen.
Kubas massive Wirtschaftskrise, die 2026 tiefer sitzt als während der Sonderperiode der 1990er Jahre, bildet den Hintergrund der neuen Regel: Die offizielle Inflation kletterte im Mai 2026 auf einen neuen Höchststand von 15,89 Prozent, nachdem die US-Ölblockade Lebensmittel und Transport zusätzlich verteuert hatte. Für das laufende Jahr rechnet der Ökonom Pedro Monreal auf Basis von ONEI-Zahlen sogar mit einem BIP-Einbruch von bis zu 31 Prozent – mehr als doppelt so stark wie im bisherigen Krisenjahr 1993.
Quellen: Cubadebate, Gaceta Oficial Nr. 76
Autor: Leon Latozke
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