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Kuba macht Dollarisierung offiziell: Neues Gesetzespaket regelt Zahlung in Dollar und Euro12/12/2025
Kuba hat ein umfassendes Gesetzespaket veröffentlicht, das einen umfassenden Rechtsrahmen für Transaktionen in Fremdwährungen schafft. Die Maßnahmen sollen laut Havanna nur vorübergehend gelten, unterstreichen jedoch die wachsende Bedeutung von US-Dollar und Euro im täglichen Geschäft.
12.12.2025 07:17 Uhr
Mit der Veröffentlichung eines umfangreichen Regelwerks in der Gaceta Oficial hat die kubanische Regierung einen entscheidenden Schritt zur offiziellen Anerkennung von Fremdwährungen im nationalen Wirtschaftsverkehr vollzogen. Das Maßnahmenpaket, das aus einem neuen Dekret-Gesetz und mehreren ergänzenden Resolutionen besteht, formalisiert eine Entwicklung, die sich seit Jahren abgezeichnet hat: die zunehmende Abkehr vom Peso als alleiniger Leitwährung und die schrittweise Etablierung des US-Dollars und des Euros in immer mehr Bereichen des wirtschaftlichen Alltags.
Die neuen Bestimmungen betreffen nahezu alle ökonomischen Akteure, von staatlichen Unternehmen über internationale Joint Ventures bis hin zu privaten Wirtschaftssubjekten. Ausgenommen scheinen lediglich selbstständige Kleinstunternehmer. Obwohl die Normen mehrfach auf den Wechselkurs verweisen, bleibt eine der meist erwarteten Entscheidungen aus: Die Regierung legt keine neue offizielle Wechselkursrelation fest, obwohl dies für die zweite Jahreshälfte angekündigt worden war. Das System bleibt damit von der tiefen Kluft zwischen dem offiziellen Kurs – 24 Peso pro Dollar für juristische Personen, 120 Peso für Privatpersonen – und dem informellen Markt geprägt, auf dem der Dollar zuletzt bei etwa 440 Peso gehandelt wurde. Nach Regierungsangaben handelt es sich um ein «temporäres» Instrument, gültig bis zur Behebung der makroökonomischen Ungleichgewichte. Dennoch fehlen konkrete Zeitangaben. Die Präsidentin des Zentralbank, Juana Lilia Delgado, betonte, dass nun mehrere Währungen parallel zum Peso als legales Zahlungsmittel zugelassen seien – ein Paradigmenwechsel in einem Land, das seit Jahrzehnten auf monetäre Zentralisierung setzt. Die Entscheidung steht im Kontext einer Wirtschaft, die in den vergangenen fünf Jahren rund elf Prozent ihres BIP eingebüßt hat, unter massiver Inflation leidet und sich aufgrund fehlender Liquidität zunehmend auf fremdwährungsbasierte Transaktionen stützt. Zwischen 70 und 80 Prozent der konsumierten Güter müssen importiert werden, was die Nachfrage nach Devisen zusätzlich verstärkt. Kern des neuen Rechtsrahmens ist ein Mechanismus zur Verwaltung und Zuteilung von Devisen. Das Ministerium für Wirtschaft und Planung (MEP) erhält die zentrale Befugnis, Transaktionen in Fremdwährungen zu genehmigen. Priorität sollen dabei exportorientierte Aktivitäten, Vorhaben zur Importsubstitution sowie Produktionsketten haben, die einen Beitrag zur Devisengenerierung leisten. Ein weiterer Bestandteil ist die sogenannte Zuteilung von Devisenzugangskapazitäten (Asignación de Capacidad de Acceso a la Divisa - ACAD), ein Instrument, das nicht-devisengenerierenden Akteuren den staatlich kontrollierten Erwerb von Fremdwährung ermöglicht. Damit soll ein geordnetes System entstehen, das den bisherigen, fragmentierten Umgang mit Devisen ersetzt – einschließlich der früheren Kapazitätskonten, die durch Fehlanreize und Intransparenz in die Kritik geraten waren. Gleichzeitig behalten die Behörden das Recht, bis zu 20 Prozent bestimmter Einnahmen in Fremdwährung einzubehalten, darunter Erlöse aus Transaktionen über internationale Zahlungskarten oder aus Geschäften mit ausländischen Investitionsprojekten. Der Staat schafft sich damit zusätzlichen finanziellen Spielraum in einer Phase, in der die Banken des Landes von Liquiditätsmangel und struktureller Unterkapitalisierung betroffen sind. Das informelle «Corralito» in Kuba – faktische Beschränkungen bei der Bargeldverfügbarkeit und der Nutzung von Fremdwährungskonten – bleibt hiervon unberührt. Der offizielle Diskurs betont die makroökonomische Stabilisierung: Die Dollarisierung solle nicht bestehende Devisen im Inland umlenken, sondern neue Einnahmen von außen fördern. Das MEP definiert dafür vier Leitlinien: die Ordnung im Devisenmanagement, die klare Regulierung der Devisenströme, die Definition legaler Zugangswege sowie die Festlegung jener Bereiche, die in Fremdwährung operieren dürfen oder sollen. Ergänzend sieht der Rechtsrahmen vor, den Zugang zu legalen Devisenquellen wie Online-Handelsplattformen und internationalen Dienstleistungen zu stärken. Langfristig wolle die Regierung die Basis für ein erneuertes, funktionierendes Wechselkurssystem schaffen, das die Rolle des Peso wieder stärkt. Kurzfristig jedoch folgt die wirtschaftspolitische Realität einem anderen Kurs: Die Teil-Dollarisierung wird formalisiert, strukturiert und staatlich reguliert – ein Prozess, der den tiefen Umbau der kubanischen Wirtschaftsordnung widerspiegelt.
Quelle: Granma (https://t1p.de/jw89o), Gaceta Oficial (https://t1p.de/4f8g7)
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Text: Leon Latozke
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