Neues aus Kuba
|
05.08.2026 03:00 Uhr
Kuba liberalisiert seinen Fahrzeugmarkt: Ab dem 11. August gelten neue Regeln für Import, Verkauf und Eigentumsübertragung von Autos. Besonders elektrische Modelle werden steuerlich privilegiert.
Kubas Regierung hat am Dienstag (4.) neue Bestimmungen für Import, Verkauf und Eigentumsübertragung von Kraftfahrzeugen, Anhängern und Sattelanhängern verkündet. Verkehrsminister Eduardo Rodríguez Dávila erklärte gegenüber staatlichen Medien, die in der Gaceta Oficial veröffentlichten Regelungen – die Dekrete 122 und 163 sowie mehrere ergänzende Resolutionen – seien Teil des im Juni verabschiedeten Reformpakets mit 176 wirtschaftlichen und sozialen Maßnahmen, mit dem Partei und Regierung die Wirtschaft der Insel liberalisieren und dezentralisieren wollen.
Kappungsgrenze fällt, mehr Händler zugelassen
Zu den zentralen Neuerungen, die am 11. August in Kraft treten, zählt die Ausweitung der Zahl autorisierter Handelsunternehmen von bisher 7 auf 17 – darunter etablierte Namen wie Impexport, Cimex, Duna und Sasa. Gleichzeitig entfällt die bisherige Beschränkung, wonach natürliche und juristische Personen in fünf Jahren maximal sechs Fahrzeuge bei diesen Händlern erwerben durften. Die Händler müssen künftig eine technische Garantie von über einem Jahr bei Neu- und über sechs Monaten bei Gebrauchtfahrzeugen sowie einen 24-Stunden-Kundendienst anbieten.
Auch Ausländer mit befristetem, provisorischem oder immobilienbezogenem Aufenthaltsstatus dürfen künftig bei den Händlern neue oder gebrauchte Fahrzeuge kaufen. Privatpersonen können zudem ohne kommerzielle Absicht direkt Verbrennungsdreiräder bis 250 Kubikzentimeter sowie Elektrofahrzeuge samt Ladesystemen mit erneuerbaren Energiequellen importieren. Deutliche Steuervorteile für Elektrofahrzeuge
Der auffälligste Punkt ist die steuerliche Bevorzugung von Elektrofahrzeugen: Ein importiertes E-Auto zahlt künftig 5 Prozent Sondersteuer, ein Benziner dagegen 25 Prozent. Wird das E-Fahrzeug zusammen mit einer Ladestation gekauft, die mit erneuerbaren Energien betrieben wird, entfällt die Steuer vollständig – ein expliziter Anreiz zur Transformation der nationalen Energiematrix, wie der Minister betonte. Bei lokal montierten Fahrzeugen fallen die Sätze noch niedriger aus: 3 Prozent für Elektro-, 20 Prozent für Verbrennungsmodelle.
Käufe zwischen Privatpersonen müssen künftig notariell beurkundet werden; bezahlt werden darf ausschließlich über vom kubanischen Zentralbank autorisierte Konten und Zahlungsmittel – internationale wie nationale Karten in konvertibler oder nationaler Währung. Bargeldzahlungen sind ausgeschlossen. Steuern lassen sich wahlweise in kubanischen Pesos oder in der bei der Transaktion verwendeten konvertiblen Währung entrichten, zum offiziellen Wechselkurs. Lokale Montage und neues Prüfgremium
Erstmals erlaubt die Regelung auch nichtstaatlichen juristischen Personen, Elektrofahrzeuge der Klassen Moped, Motorrad, Dreirad und Auto zu montieren und zu vermarkten – ergänzt durch eine regulierte Fertigung durch autorisierte staatliche oder gemischte Unternehmen. Neu geschaffen wird das "Comité Evaluador de Medios Automotores" (CEMA), das unter Vorsitz des Verkehrsministers Marken und Modelle für den kubanischen Markt zulassen soll und Vertreter von elf Ministerien und Institutionen umfasst.
Um den öffentlichen Nahverkehr zu stärken, sinkt die Sondersteuer auf Busse und Kleinbusse von 20 auf 12 Prozent – bei inländischer Montage auf 7, bei Elektroantrieb auf 5 Prozent. Bisherige Verkaufs- und Importzahlen
Nach Angaben des Ministers wurden bis Juni dieses Jahres in Kuba 35.494 Kraftfahrzeuge verkauft – 65 Prozent mit Verbrennungsmotor, 5 Prozent Hybride und 30 Prozent elektrisch; rund 70 Prozent davon entfielen auf Mopeds, Motorräder und Dreiräder. Als Reisegepäck oder Sendung importierten Privatpersonen im gleichen Zeitraum 41.963 Fahrzeuge, davon 19.443 elektrische und 22.520 Verbrennungs-Mopeds und -Motorräder.
Die Reform reiht sich in ein größeres Maßnahmenpaket ein, das unter anderem neue Geschäftsmodelle für den Privatsektor, Impulse für Außenhandel und ausländische Direktinvestitionen sowie ein Nießbrauchrecht an Grund und Boden für staatliche, private, gemischte und natürliche Personen vorsieht. Die Reformen kommen in einer Phase, in der Kubas Wirtschaft zwischen 2020 und 2025 um 15 Prozent geschrumpft ist – Folge von Pandemie, verschärften US-Sanktionen und gescheiterten eigenen Geld- und Wirtschaftsmaßnahmen. Seit Januar hat sich die Lage durch eine von den USA verschärfte Ölblockade und zusätzliche Sekundärsanktionen gegen ausländische Unternehmen weiter zugespitzt.
Autor: Leon Latozke
Letzte Meldungen
0 Kommentare
Ihr Kommentar wird veröffentlicht, sobald er genehmigt ist.
Antwort hinterlassen |
Dossiers
Mediathek
Anzeige (M2) Anzeige (G4) Achiv
Archiv
August 2026
|


RSS-Feed