Neues aus Kuba
Kuba reformiert Wohnungsrecht: Bis zu zwei Immobilien erlaubt, keine Enteignung bei Auswanderung1/8/2026
01.08.2026 09:00 Uhr
Das Parlament verabschiedet ein Wohnungsgesetz, das Privatbesitz von bis zu zwei Immobilien erlaubt und Konfiszierungen bei Auswanderung abschafft. Ein neues Identitätsgesetz erweitert die biometrische Erfassung.
Abbildung: Foto von Williams Cruz Perdomo auf Unsplash
Die Nationalversammlung der Volksmacht (ANPP), Kubas Einkammerparlament, verabschiedete am Donnerstag (30.) zum Abschluss ihrer ordentlichen Sitzung zwei zentrale Gesetze – eines zur Wohnungspolitik, eines zum System der persönlichen Identität und des Wohnsitzes. Gleichzeitig nutzte Präsident Miguel Díaz-Canel die Bühne, um einem Vorwurf entgegenzutreten, der in Teilen der kubanischen Öffentlichkeit kursiert: dass die tiefgreifenden Wirtschaftsreformen der Insel in Wahrheit ein Zugeständnis an Washington seien.
„Die Transformationen werden nicht verabschiedet, um es den Vereinigten Staaten recht zu machen", stellte Díaz-Canel bei seiner Rede vor der ANPP klar. Es handle sich nicht um eine Reaktion auf Forderungen aus den begrenzten Gesprächen, die in den vergangenen Monaten stattgefunden hätten, sondern um eine „souveräne Entscheidung Kubas". Die Insel steckt seit sechs Jahren in einer tiefen Wirtschaftskrise, die sich durch ein von den USA im Januar verhängtes Ölembargo sowie durch im Mai verschärfte Sanktionen weiter zugespitzt hat. Sieben internationale Hotelketten, die zusammen rund 46 Prozent aller kubanischen Hotelzimmer – mehr als 80.000 – verwalteten, haben die Insel inzwischen verlassen. 176 Reformen, aber kein Kapitalismus
Im Zentrum der Debatte steht das im Juni von der ANPP verabschiedete Paket aus 176 Maßnahmen zur Liberalisierung und Dezentralisierung der zentral gelenkten sozialistischen Planwirtschaft – nach Einschätzung von Beobachtern die weitreichendste wirtschaftliche Umgestaltung des Landes seit Jahrzehnten. Díaz-Canel bezeichnete das Paket als „strategische Priorität für die Nation" und als unausweichliche Antwort auf die gegenwärtige Krise. Zugleich bemühte er sich, Ängste vor einem Kurswechsel hin zum Kapitalismus zu zerstreuen: Die Reformen dienten nicht der Einführung kapitalistischer Verhältnisse, sondern dem „Voranschreiten beim sozialistischen Aufbau". Weder Unabhängigkeit noch Souveränität noch die „sozialen Errungenschaften der Revolution" stünden zur Disposition, so der Präsident.
Er räumte allerdings ein, dass die Umsetzung nicht frei von Risiken sei, und plädierte für eine schrittweise Einführung, um Verzerrungen zu vermeiden. Die Sorgen einiger Bevölkerungsgruppen – von der Kapitalkonzentration über den möglichen Abbau von Grundversorgungsleistungen bis hin zu mangelnder Transparenz, fehlender öffentlicher Kontrolle und wachsender Ungleichheit – seien „legitim". Eine Privatisierung des Gesundheits- und Bildungswesens, der Wissenschaft oder anderer „strategischer Dienstleistungen" schloss Díaz-Canel jedoch aus. Auch die Führungsrolle der Kommunistischen Partei Kubas (PCC), deren Erster Sekretär er ist, bleibe unangetastet. Zwei Häuser statt einer, keine Enteignung mehr bei Auswanderung
Praktisch wird die Reformagenda nun auch im Wohnungsrecht sichtbar. Kubanische Staatsbürger dürfen künftig bis zu zwei reguläre Wohnimmobilien als Eigentum besitzen. Ferienhäuser in Strand- oder Bergregionen können sogar zusätzlich darüber hinaus erworben werden. Der private Sektor erhält im Bausektor mehr Gewicht, Eigentumsregelungen werden flexibilisiert. Eine der politisch bedeutsamsten Neuerungen: Bisher zog der Staat Immobilien und Fahrzeuge ein, wenn Kubaner das Land dauerhaft verließen. Diese jahrzehntelange Praxis der Konfiszierung wird abgeschafft. Emigranten behalten ihr Eigentum und können dieses nun auch im Ausland rechtssicher vererben, übertragen oder verkaufen. Zudem können Eigentümer einer für baufällig erklärten Immobilie diese künftig an eine natürliche oder juristische Person übertragen, um deren Nutzungswert durch einen Neubau mit bis zu zwei Etagen oder Wohnungen wiederherzustellen.
Biometrische Daten für jeden Ausweis
Das zweite verabschiedete Gesetz betrifft das System der persönlichen Identität und des Wohnsitzes. Es weitet die Identitätsregistrierung auf alle auf der Insel ansässigen Kubaner aus – „wo immer sie sich befinden" – und bündelt die Zuständigkeit beim Innenministerium (Minint). Mario Méndez, Leiter der Abteilung für Identifikation, Migration und Ausländerangelegenheiten im Minint, bezeichnete das Gesetz als Vorhaben von „hoher Tragweite" mit mehreren neuartigen Elementen, das den verstärkten Einsatz biometrischer Technologie vorsieht. Zu den bislang üblichen Merkmalen – Foto und Fingerabdruck – sollen künftig weitere Attribute wie Stimmerkennung, Iris-Scan, Haut- und Augenfarbe sowie Körpergröße zur ursprünglichen Identifizierung jeder Person hinzukommen. Ziel sei es, so das Gesetz, die Anerkennung und den Schutz der Identität sowie die Feststellung, Registrierung und Aktualisierung des Wohnsitzes als rechtlich-administratives Attribut zu gewährleisten.
Die kubanische Menschenrechtsorganisation Cubalex äußerte Bedenken gegenüber dem neuen Regelwerk. Es fehle an wirksamen Garantien, die es Bürgern erlaubten, die Nutzung dieser Informationen durch den Staat zu begrenzen – das Gesetz könne sich in ein zusätzliches Instrument der Überwachung und sozialen Kontrolle verwandeln, so die Organisation. Autor: Leon Latozke
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