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17.07.2026 09:00 Uhr
Kuba kippt die Obergrenzen für landwirtschaftliche Nutzflächen. Künftig können Selbstständige, Privatunternehmen und sogar Exilkubaner unbegrenzt Land in Nutznießung erhalten.
Es ist ein Tabubruch mit landwirtschaftlichem Vorzeichen: Wer in Kuba künftig Land in Nutznießung (usufructo) übernehmen will, stößt nicht mehr an die traditionellen Hektargrenzen. Der kubanische Staatsrat hat in einer außerordentlichen Sitzung ein Dekret zur Novellierung des Gesetzes Nr. 76 über die Agrargenossenschaften gebilligt – ein zentraler Baustein des im Juni beschlossenen Pakets von 176 Wirtschaftsreformen, mit dem die Führung um Präsident Miguel Díaz-Canel die kubanische Wirtschaft liberalisieren und dezentralisieren will.
Bemerkenswert ist das Tempo, mit dem die Reform durchgesetzt wurde. Am 12. Juli hatte Landwirtschaftsminister Ydael Pérez Brito im Gespräch mit Genossenschaftlern und Produzenten im Westen Havannas die Abschaffung der Hektargrenzen sowie der zeitlichen Beschränkungen bei der Vergabe von Nutznießungsland angekündigt. Nur wenige Tage später, am 16. Juli, folgte die offizielle Billigung durch den Staatsrat. Diese Geschwindigkeit passt zum Muster der gesamten Reformwelle seit Juni, die konsequent im Schnellverfahren und in außerordentlichen Sitzungen durch die staatlichen Institutionen gepeitscht wurde – statt den sonst üblichen, oft monatelangen Abstimmungsprozess zu durchlaufen. Keine Grenzen mehr – für fast jeden Akteur
Kern der Reform ist die vollständige Streichung der bisherigen Obergrenzen für die Größe von Nutznießungsflächen. Auch zeitliche Beschränkungen für deren Bewirtschaftung entfallen. Antragsberechtigt sind künftig praktisch alle wirtschaftlichen Akteure der Insel: Selbstständige (cuentapropistas), kleine und mittlere Privatunternehmen (mipymes), Gemeinschaftsunternehmen und ausländische Investoren. Besonders bemerkenswert ist die Öffnung für Auslandskubaner – Personen, die aus Kuba ausgewandert sind, aber ihre kubanische Staatsbürgerschaft behalten haben, dürfen sich künftig ebenfalls um Landnutzungsrechte auf der Insel bewerben. Für eine Gruppe, die jahrzehntelang wirtschaftlich weitgehend ausgeschlossen war, ist das ein politisch bemerkenswertes Zugeständnis.
Genossenschaften erhalten Außenhandelsrechte
Die Novelle des Dekrets Nr. 76 regelt zugleich Gründung, Organisation und Funktionsweise der Agrargenossenschaften neu. Konkret dürfen diese künftig eigenständig Treibstoff als Betriebsmittel importieren und vermarkten, direkt Außenhandel betreiben, Finanzierungen im Ausland verhandeln und Konten bei ausländischen Banken eröffnen. Für einen Sektor, der bislang stark von zentralen staatlichen Genehmigungen und Zwischenstellen abhängig war, ist das ein erheblicher Bedeutungsgewinn – und ein Eingeständnis, dass die alte, stark reglementierte Struktur die anhaltende Nahrungsmittelknappheit der Insel nicht lösen konnte.
Reformdruck durch Wirtschaftskrise und US-Sanktionen
Der Zeitpunkt und das Tempo der Reformen sind kein Zufall. Kuba steckt seit mehr als sechs Jahren in einer schweren strukturellen Krise; die Wirtschaftsleistung ist zwischen 2020 und 2025 um mehr als 15 Prozent geschrumpft. Verschärft wird die Lage durch den im Januar begonnenen US-Ölblockade sowie eine seit Mai laufende neue Welle sekundärer Sanktionen gegen Schlüsselsektoren der kubanischen Wirtschaft. Vor diesem Hintergrund wirkt die Eile, mit der die Dekrete von der Ankündigung am 12. Juli bis zur Verabschiedung in einer außerordentlichen Sitzung durchgezogen wurden, wie ein Ausdruck akuten Handlungsdrucks: Die Führung kann es sich offenbar nicht leisten, lange Abstimmungsprozesse abzuwarten.
Aus Sicht der Beobachter ist besonders die Öffnung für Exilkubaner ein Signal. Bislang war die Diaspora – deren Überweisungen ohnehin einen wichtigen Devisenzufluss darstellen – wirtschaftlich vom Inselgeschehen weitgehend ausgeschlossen. Wer künftig als Kubaner im Ausland Land in Nutznießung übernehmen kann, dürfte in ländlichen Regionen neue Investitionen ermöglichen, auch wenn unklar bleibt, wie viele Auslandskubaner von dem Angebot tatsächlich Gebrauch machen werden. Unklar ist zudem, wie schnell sich die neuen Regeln in der Praxis niederschlagen. Kuba hat in der Vergangenheit wiederholt Reformgesetze verabschiedet, deren Wirkung durch bürokratische Hürden, fehlende Ausführungsbestimmungen oder schlicht mangelnde Ressourcen der Verwaltung ausgebremst wurde. Gerade das Eiltempo der jetzigen Verabschiedung wirft die Frage auf, ob die Umsetzung in der Verwaltung mit der politischen Geschwindigkeit mithalten kann.
Quelle: Cubadebate (https://t1p.de/6erhn)
Autor: Leon Latozke
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