Neues aus Kuba
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Kuba plant eine umfassende Reform der Landgesetze, die neue Regelungen für Besitz, Nutzung und Erbrecht einführt, die staatliche Kontrolle über Agrarflächen aber beibehält. Während ausländische Investoren profitieren könnten, bleiben kubanische Landwirte in ihren Rechten stark eingeschränkt. Die Regierung behält sich zudem das Recht vor, ungenutztes Land zu enteignen.
Kuba bereitet eine umfassende Reform der bestehenden Landgesetze vor, die vor allem die Besitz-, Nutzungs- und Eigentumsrechte an Agrarflächen regeln soll. Das Ministerium für Landwirtschaft (Ministerio de la Agricultura - MINAG) hat dazu den Entwurf eines neuen Gesetzes zur "Eigentums-, Besitz- und Nutzung von Land" vorgelegt. Die endgültige Verabschiedung wird im Dezember durch die Nationalversammlung des Volksmacht erwartet.
Der Gesetzesentwurf sieht eine Vereinheitlichung der mehr als 40 bestehenden agrarrechtlichen Bestimmungen vor und bestätigt die zentrale Kontrolle des Staates über die landwirtschaftlichen Flächen des Landes. Die wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes umfassen:
Eine weitere restriktive Maßnahme betrifft emigrierte Landbesitzer: Diejenigen, die das Land verlassen, müssen ihr Land an den Staat abtreten. Dies könnte die Investitionsbereitschaft der Auslandskubaner erheblich verringern und langfristige Folgen für die Landwirtschaft nach sich ziehen. Zudem dürfen nur direkte Familienangehörige, die aktiv in der Landwirtschaft tätig sind, Land erben. Andernfalls fällt es an den Staat zurück. Laut aktuellen MINAGZahlen gibt es in Kuba 128.683 private Landbesitzer und 275.762 Nutznießer von staatlich verpachtetem Land. Insgesamt wurden bisher 2.222.000 Hektar landwirtschaftlicher Fläche zur Nutzung vergeben, während 401.767 Hektar noch brachliegen. Die Hauptnutzung der Agrarflächen verteilt sich wie folgt:
Die geplante Gesetzesreform zeigt einmal mehr, dass die kubanische Regierung an ihrem zentralisierten Kontrollmodell festhält. Während die Flexibilisierung der Erb- und Besitzrechte sowie die Möglichkeit für ausländische Investitionen als Fortschritte gewertet werden können, bleibt der Spielraum für private kubanische Landwirte stark eingeschränkt. Der fehlende Zugang zu Krediten, die Enteignungsgefahr ungenutzter Flächen und die restriktiven Regeln für Emigranten setzen weiterhin enge Grenzen für die Entwicklung einer freien und nachhaltigen Agrarwirtschaft in Kuba.
Quelle: MINAG (https://t1p.de/k80t2)
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Text: Leon Latozke
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