Neues aus Kuba
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31.07.2028 09:00 Uhr
Havanna lockert die Regeln für Landvergabe: Ein neues Gesetz erleichtert Kubanern und Ausländern den Zugang zu Nutzflächen und soll brachliegende Äcker wieder produktiv machen.
Havanna will brachliegende Äcker wieder zum Leben erwecken – mit einem Gesetz, das über ein Jahrzehnt Agrarrecht in einem einzigen Text bündelt. Die Nationalversammlung der Volksmacht verabschiedete am Mittwoch (29.) das neue Gesetz über land- und forstwirtschaftliche Flächen, das den rechtlichen Rahmen für Nutzung, Besitz und Übertragung von Land grundlegend überarbeitet.
Das Regelwerk ist umfangreich: 13 Titel, 27 Kapitel, 118 Artikel sowie zahlreiche Sonder-, Übergangs- und Schlussbestimmungen fasst das neue Gesetz zusammen. Landwirtschaftsminister Ydael Pérez Brito erklärte vor dem Parlament, das Gesetz bündle erstmals den gesamten Prozess rund um Landvergabe und -nutzung in einem einzigen Rechtstext. Zuvor hatten zwei separate Dekrete und 20 ergänzende Normen das Feld geregelt – ein Flickenteppich, den die Reform nun beseitigen soll. Weniger Bürokratie für Investoren
Im Zentrum der Reform steht eine spürbare Vereinfachung der Verfahren, mit denen Land in Nutznießung vergeben wird – und zwar sowohl an kubanische als auch an ausländische natürliche und juristische Personen, sofern diese an Produktionsprojekten beteiligt sind. Neu ist zudem die ausdrückliche Möglichkeit, Flächen an private oder gemischte Klein-, Kleinst- und mittelständische Unternehmen zu übertragen. Auch staatliche Betriebe und Genossenschaftsversammlungen erhalten mehr Kompetenzen, um selbst über die Vergabe der ihnen unterstellten Flächen zu entscheiden – bei gleichzeitiger Verantwortung für deren Kontrolle und Bewirtschaftung.
Pérez Brito machte deutlich, worum es der Regierung eigentlich geht: mehr Menschen für die Landarbeit zu gewinnen und brachliegende oder schlecht bewirtschaftete Flächen wieder produktiv zu nutzen, um die heimische Nahrungsmittelproduktion zu steigern. „Was es braucht, ist, aufs Land zu gehen und zu produzieren", brachte er es auf den Punkt – eine Formulierung, die angesichts der anhaltenden Versorgungskrise auf der Insel programmatischen Charakter hat. Eigentumsgrenzen bleiben, Gerichtsweg kommt neu hinzu
Bei aller Liberalisierung zieht das Gesetz auch klare Grenzen. Die Obergrenze für privates Landeigentum bleibt bei 67 Hektar, Ausnahmen gelten nur für Begünstigte der ersten Agrarreform aus den 1960er-Jahren. Auch das Vorkaufsrecht des Staates bei entgeltlichen Grundstücksübertragungen bleibt unangetastet. Damit knüpft die neue Regelung ausdrücklich an die Prinzipien des historischen Agrarreformgesetzes an – „Land für den, der es bearbeitet" bleibt Leitsatz, ebenso wie die Verbote von Landkonzentration, Verpachtung, Halbpacht und Hypotheken.
Neu ist hingegen, dass Streitigkeiten über Agrarland künftig vor Gericht ausgetragen werden können – bislang war dafür ausschließlich der Verwaltungsweg vorgesehen. Zudem erkennt das Gesetz ländlichen Tourismus, Ökotourismus und Agrotourismus als zulässige Nebentätigkeiten auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen an, was neue Einkommensquellen für Landwirte eröffnen könnte. Register soll Überblick schaffen
Um Transparenz über Nutzung und Besitzverhältnisse herzustellen, sieht das Gesetz eine schrittweise Eintragung aller Flächen in das Zentrale Immobilienregister vor. Parallel soll ein eigenes Landregister entstehen, das speziell Nutzung, Besitz und Nutznießungsrechte überwacht – ein Instrument, das der notorisch unübersichtlichen kubanischen Bodenverwaltung mehr Ordnung verleihen soll.
Fünf Jahre Vorarbeit
Der jetzt verabschiedete Text ist das Ergebnis eines mehrjährigen Prozesses: Bereits 2022 nahm eine 53-köpfige Arbeitsgruppe aus Fachleuten die Erarbeitung erster Vorschläge auf. In der anschließenden Konsultationsphase wurden nach Angaben der Regierung Tausende Menschen über Präsenzveranstaltungen und digitale Plattformen einbezogen; rund hundert Änderungen flossen aus diesem Feedback in den finalen Entwurf ein, bevor er die parlamentarischen Ausschüsse durchlief.
Die Verabschiedung fiel in die siebte ordentliche Sitzungsperiode der zehnten Legislaturperiode der Nationalversammlung, die am Mittwoch begann und bis Donnerstag andauert. Auf der Tagesordnung der Abgeordneten stehen in diesen Tagen auch Bilanzen zu den wirtschaftlichen und sozialen Umwälzungen, die Kuba seit gut einem Monat im Rahmen seines im Juni beschlossenen Reformpakets umsetzt – ein Prozess, in den sich das neue Bodengesetz als weiterer Baustein einfügt. Autor: Leon Latozke
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