Neues aus Kuba
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24.02.2026 07:00 Uhr
Der Oberste Gerichtshof der USA verhandelt zwei Klagen mit enormer politischer Sprengkraft: Es geht um milliardenschwere Entschädigungsforderungen wegen Enteignungen in Kuba nach der Revolution. Die Entscheidung könnte weit über die aktuellen Fälle hinausreichen.
Sechs Jahrzehnte nach den Enteignungen durch die Regierung von Fidel Castro rücken alte Eigentumsfragen erneut ins Zentrum der amerikanischen Justiz. Der Supreme Court of the United States verhandelt zwei Verfahren, die klären sollen, wie weit US-Unternehmen für in Kuba beschlagnahmte Vermögenswerte entschädigt werden können – und gegen wen sich solche Klagen richten dürfen.
Im Kern geht es um den sogenannten Helms-Burton Act aus dem Jahr 1996. Dessen umstrittener Titel III erlaubt US-Bürgern und -Firmen, vor Bundesgerichten gegen Akteure zu klagen, die mit nach der Revolution von 1959 enteignetem Eigentum „handeln“. Jahrzehntelang blieb diese Bestimmung politisch eingefroren: Die Präsidenten Bill Clinton, George W. Bush und Barack Obama setzten sie aus, um Konflikte mit Verbündeten zu vermeiden. Erst Donald Trump aktivierte 2019 die Klagemöglichkeit – und löste damit eine Welle von Verfahren aus. Exxon gegen Kubas Staatskonzern Einer der nun verhandelten Fälle betrifft den Energieriesen Exxon Mobil. Das Unternehmen verlangt mehr als eine Milliarde Dollar von der staatlichen Corporación CIMEX. Hintergrund ist die Enteignung von Raffinerien und Tankstellennetzen im Jahr 1960. Damals belief sich der Verlust auf rund 70 Millionen Dollar; durch Zinsen und mögliche Strafschadensersatzforderungen ist die Summe heute um ein Vielfaches höher. Ein Berufungsgericht hatte 2024 entschieden, dass sich kubanische Staatsunternehmen auf Staatenimmunität berufen können – ein völkerrechtlicher Grundsatz, der ausländische Staaten grundsätzlich vor Klagen schützt. Exxon argumentiert, diese Hürde unterlaufe den Zweck des Gesetzes: Titel III solle gerade effektive Rechtsmittel schaffen. Die Richter in Washington müssen nun klären, ob der Kongress eine Ausnahme von der Immunität beabsichtigte. Kreuzfahrten und alte Konzessionen Der zweite Fall dreht sich um den Hafen von Havanna. Die US-Firma Havana Docks Corporation hatte vor der Revolution eine langfristige Konzession für den Bau und Betrieb von Hafenanlagen erhalten. Nach der Machtübernahme Castros wurde diese aufgehoben. Zwischen 2016 und 2019 nutzten die Reedereien Carnival Corporation, Royal Caribbean Cruises, Norwegian Cruise Line Holdings und MSC Cruises das Terminal, nachdem die Obama-Regierung Reisebeschränkungen gelockert hatte. Ein Bundesrichter sah darin einen „Handel“ mit enteignetem Eigentum und verhängte Schadensersatz in dreistelliger Millionenhöhe. Eine Berufungsinstanz hob das Urteil jedoch auf und verwies darauf, dass die ursprüngliche Konzession bereits 2004 ausgelaufen sei. Das höchste Gericht muss nun entscheiden, ob Kläger ein fortbestehendes Eigentumsrecht nachweisen müssen – oder ob die historische Enteignung genügt. Politische Dimension Die Verfahren sind juristisch komplex, politisch jedoch eindeutig aufgeladen. Die Trump-Regierung unterstützt die Kläger ausdrücklich und bezeichnet Kuba als außergewöhnliche Bedrohung der nationalen Sicherheit. Washington kappte zuletzt den Zugang der Insel zu venezolanischem Öl und drohte Drittstaaten mit Zöllen bei Treibstofflieferungen. In Havanna verschärft sich parallel die wirtschaftliche und humanitäre Krise. Für Kuba steht viel auf dem Spiel. Milliardenforderungen könnten internationale Investoren abschrecken und Geschäfte mit staatlichen Unternehmen riskanter machen. Zugleich testen die Richter die Reichweite eines Gesetzes, das lange symbolische Wirkung hatte, nun aber praktische Folgen entfaltet. Ob Titel III zu einem scharfen Schwert oder zu einem stumpfen Instrument wird, dürfte sich bis zum Sommer entscheiden.
Abbildung: Exxon Mobil Gebäude in Houston, Texas (Michael Martin from Cypress, Texas, Exxon Mobil Building - Flickr - pinemikey, Zuschnitt KUBAKUNDE, CC BY-SA 2.0)
Quellen: EFE (https://t1p.de/xi99u), REUTERS (https://t1p.de/oejn4), Marketscreener (https://t1p.de/7hpn5)
Autor: Leon Latozke
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