Neues aus Kuba
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26.05.2025 09:00 Uhr
Kuba hat die Namen der 2.010 begnadigten Häftlinge veröffentlicht. Das Dekret von Präsident Díaz-Canel gewährt einen "totalen und endgültigen" Straferlass unter anderem für Jugendliche, Frauen und Über-60-Jährige.
Foto von Ye Jinghan auf Unsplash
Die kubanische Regierung hat am Montag (25.) die offizielle Liste der 2.010 Häftlinge veröffentlicht, deren Begnadigung bereits Anfang April angekündigt worden war. Das entsprechende Dekret mit der Nummer 1212 wurde von Präsident Miguel Díaz-Canel unterzeichnet und im Amtsblatt der Republik, der Gaceta Oficial, publiziert. Die Maßnahme wurde von der Regierung als „solidarischer, humanitärer und souveräner Akt“ bezeichnet und stand im Kontext der Feierlichkeiten zur Karwoche. In dem Dekret heißt es, die Begnadigung erfolge „vollständig und endgültig“ und beziehe sich auf die „Besonderheiten der begangenen Taten, das Verhalten während der Haft sowie die bereits verbüßte Strafzeit“. Ein Anhang zur Verordnung listet die Namen der Begnadigten sowie die Kennziffern der entsprechenden Gerichtsverfahren und die zuständigen Gerichte auf.
Bereits Anfang April hatte die Inselregierung in einer Mitteilung erläutert, dass sich unter den 2.010 Freigelassenen „Junge, Frauen, über 60-Jährige, Personen, die im letzten halben Jahr oder im kommenden Jahr ihre vorzeitige Haftentlassung erreicht hätten, sowie Ausländer und im Ausland lebende kubanische Staatsbürger“ befänden. Damals wurde auch klargestellt, dass von der Begnadigung jene ausgeschlossen seien, die Straftaten wie „sexuelle Nötigung, gewaltsame Pädophilie, Mord, Totschlag, Drogendelikte, Diebstahl und Raub mit Gewalt“ begangen hätten. Die Bekanntmachung erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem die Regierung in Havanna gleichzeitig Gespräche mit Vertretern der US-Administration aufgenommen hat. Die ersten Freilassungen im Rahmen dieser Begnadigung fielen zeitlich mit der Ankündigung dieses Dialogs zusammen. Es handelt sich um die fünfte derartige Amnestie der kubanischen Führung seit dem Jahr 2011. Von allen Begnadigungen zusammen profitierten damit mehr als 11.000 Menschen. Die aktuelle Maßnahme ist bereits die zweite Haftentlassung in diesem Jahr. Erst am 12. März hatte die Exekutive in Havanna die Freilassung von 51 Häftlingen bekanntgegeben. Diese Entscheidung wurde damals mit dem „Geist des guten Willens und der engen und fließenden Beziehungen zwischen dem kubanischen Staat und dem Vatikan“ begründet. Bei jenen 51 Personen handelte es sich nach offiziellen Angaben um Strafgefangene, die „einen erheblichen Teil ihrer Strafe verbüßt und sich während der Haft gut geführt“ hatten. Die in Madrid ansässige Nichtregierungsorganisation Prisoners Defenders (PD) kritisierte die aktuelle Liste jedoch scharf. Sie gab am Montag bekannt, dass sie bislang nur einen einzigen politischen Gefangenen unter den 2.010 Begnadigten habe identifizieren können. Die Organisation hatte bereits bei der vorangegangenen Freilassung von 51 Häftlingen moniert, dass sich darunter nur 27 politische Gefangene befunden hätten. Bei diesen handele es sich überwiegend um Teilnehmer der regierungskritischen Proteste vom 11. Juli, die zu Haftstrafen zwischen sechs und 18 Jahren wegen Delikten wie Landfriedensbruch, Missachtung der Staatsgewalt, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Aufruhr verurteilt worden seien.
Quelle: REUTERS (https://t1p.de/7emc7)
Autor: Leon Latozke
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