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Nach 27 Jahren Haft hat Kuba den ehemaligen Geheimdienstoffizier Ernesto Borges Pérez aus dem Gefängnis entlassen. Borges war 1998 wegen versuchter Spionage für die USA verhaftet und 1999 zu 30 Jahren Haft verurteilt worden.
Nach 27 Jahren Haft ist in Kuba der frühere Geheimdienstoffizier Ernesto Borges Pérez aus dem Hochsicherheitsgefängnis Combinado del Este in Havanna entlassen worden. Borges war 1998 wegen versuchter Spionage für die Vereinigten Staaten verhaftet und Anfang 1999 in einem eintägigen Verfahren zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, versucht zu haben, die Identitäten von 26 kubanischen Agenten, die für Einsätze in den USA und Europa vorgesehen waren, an einen US-Diplomaten in Havanna weiterzugeben.
Zum Zeitpunkt seiner Verhaftung war Borges 32 Jahre alt und als Kapitän der kubanischen Gegenspionage im Innenministerium tätig. Er hatte zuvor eine Ausbildung beim sowjetischen KGB erhalten. Nach Angaben seines Vaters, Raúl Borges, eines bekannten Regimekritikers, habe sich sein Sohn bereits vor seiner Verhaftung kritisch über die Praktiken des kubanischen Geheimdienstes geäußert und aus Gewissensgründen gehandelt. Der Fall Borges gilt als einer der bekanntesten Spionagefälle in Kuba nach den Kalten Krieg. Medienberichten zufolge war er der erste ranghohe kubanische Regierungsbeamte, der wegen Spionage für die Vereinigten Staaten verurteilt wurde. Trotz wiederholter Anträge auf vorzeitige Entlassung wurde ihm eine Begnadigung über Jahrzehnte hinweg verweigert – auch unter Berufung auf politische Gründe. Borges befand sich wiederholt im Hungerstreik und soll in der Haft unter schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen gelitten haben, darunter unbehandelte Augenkrankheiten. Die katholische Kirche hatte zeitweise versucht, seine Freilassung zu vermitteln. Im Jahr 2012 besuchte der inzwischen verstorbene Kardinal Jaime Ortega den Gefangenen in der Haftanstalt. Beobachter sahen dies damals als Zeichen möglicher Gesprächsbereitschaft seitens des kubanischen Regimes, konkrete Ergebnisse blieben jedoch aus. Auch im Kontext internationaler Verhandlungen wurde Borges mehrfach als möglicher Teil eines Gefangenenaustauschs ins Spiel gebracht. So war in den 2000er-Jahren spekuliert worden, ob er gegen Mitglieder des kubanischen Spionagenetzwerks „Wasp Network“ in den USA eingetauscht werden könnte. Diese waren 1998 – im selben Jahr wie Borges – vom FBI festgenommen worden. Letztlich entschied sich die US-Regierung 2014 im Rahmen eines umfassenderen Gefangenenaustauschs unter Präsident Barack Obama jedoch für die Freilassung eines anderen kubanischen Überläufers: Rolando Sarraf Trujillo, der ebenfalls für die Vereinigten Staaten gearbeitet hatte. Die Freilassung Borges’ erfolgt vor dem Hintergrund neuer Debatten über verdeckte Aktivitäten kubanischer Nachrichtendienste. Im vergangenen Jahr wurde bekannt, dass Manuel Rocha, ein früherer US-Diplomat, der Ende der 1990er-Jahre an der US-Botschaft in Havanna tätig war, über Jahre hinweg als geheimer Agent für den kubanischen Staat gearbeitet hatte. Rocha wurde im April 2024 in den Vereinigten Staaten zu 15 Jahren Haft verurteilt. Menschenrechtsaktivisten vermuten, dass Rocha in den Fall Borges involviert gewesen sein könnte. Eine offizielle Untersuchung zu den Auswirkungen seiner geheimdienstlichen Tätigkeit liegt bislang nicht vor. Borges äußerte sich nach seiner Entlassung in einem Telefongespräch mit dem US-finanzierten Sender Martí Noticias. Er bedankte sich bei allen, die sich für politische Gefangene in Kuba einsetzen, und rief zu einem Dialog zwischen der Regierung und ihren Kritikern auf. „Ich wünsche mir, dass man den Menschen in Kuba zuhört“, sagte er. „Ich hoffe auf einen Übergangsprozess, der so schmerzfrei wie möglich verläuft.“ Beobachter in Havanna sehen in der Freilassung ein mögliches Signal für einen veränderten Umgang mit politischen Gefangenen, schließen jedoch nicht aus, dass es sich lediglich um eine Einzelentscheidung handelt. Die kubanische Regierung hat sich bislang nicht öffentlich zu dem Fall geäußert. Auch ist unklar, ob Borges nach seiner Freilassung im Land verbleibt oder eine Ausreise beantragt.
Quelle: Miami Herald (https://t1p.de/yhtpu)
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Text: Leon Latozke
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