Neues aus Kuba
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08.05.2026 23:00 Uhr
Die jüngste US-Sanktionswelle richtet sich erstmals explizit gegen internationale Unternehmen in Kuba. Wer in den Bereichen Energie, Bergbau oder Finanzen mit dem Regime zusammenarbeitet, riskiert die Einfrierung seiner US-Vermögen. Die vage Definition der Straftatbestände sorgt für große Rechtsunsicherheit bei ausländischen Investoren.
Abbildung: dunkle Wolken über Havanna. Antonio Schubert, Cloudburst over Havana, Zuschnitt KUBAKUNDE, CC BY-SA 2.0
Es war ein Donnerstag, der die ohnehin angespannte Wirtschaft Kubas weiter unter Druck setzte. Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump veröffentlichte die Namen von Personen und Unternehmen, die unter die neue Sanktionsverordnung fallen. Seitdem herrscht bei internationalen Firmen auf der Karibikinsel große Unsicherheit. Die Entscheidung aus Washington ist dabei nicht nur ein symbolischer Schritt, sondern ein gezielter Eingriff in zentrale Bereiche der kubanischen Staatswirtschaft. Sie könnte erhebliche Folgen für ausländische Unternehmen haben, die in Kuba tätig sind.
Im Fokus der neuen US-Sanktionen stehen zwei besonders prominente Akteure der kubanischen Wirtschaft. Allen voran der Firmenverbund der Revolutionären Streitkräfte (FAR) – die GAESA, die faktisch als wirtschaftlicher Arm des Militärs fungiert. Zusammen mit ihrer Präsidentin Ania Guillermina Lastres wurde das Konglomerat als Erstes auf die schwarze Liste gesetzt. Experten schätzen, dass GAESA enorme Teile der kubanischen Wirtschaft kontrolliert, Schätzungen zufolge mehr als 40 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Das Portfolio des Konzerns ist breit gestreut und reicht von der Hotellerie über die Telekommunikation, den Einzelhandel in US-Dollar, den Treibstoffverkauf, das Zollwesen, den Immobiliensektor bis hin zur Logistik und zum Personentransport. Trotz seiner dominanten Stellung als Staatsbetrieb veröffentlicht GAESA keine Geschäftsergebnisse und unterliegt keiner externen Prüfung durch den Rechnungshof. Der zweite Name auf der Sanktionsliste ist das Staatsunternehmen Moa Nickel SA, das die Nickel- und Kobaltvorkommen der Insel ausbeutet – Lagerstätten, die zu den zehn größten der Welt zählen. Schon kurz nach der Ankündigung zog die kanadische Bergbaugesellschaft Sherritt, die seit Jahrzehnten in einer Joint Venture mit der kubanischen Regierung die Minen betreibt, die Konsequenzen: Überraschend gab sie die sofortige Einstellung ihrer Aktivitäten auf der Insel bekannt, mit dem Verweis auf die nicht kalkulierbaren Risiken der neuen US-Sanktionen. Die rechtliche Grundlage für diesen Schritt bildet die Executive Order 14404, die Präsident Trump bereits am 1. Mai unterzeichnet hatte. Sie ist in ihrer Reichweite beispiellos und extraterritorial angelegt. Das Dekret droht, die Vermögenswerte aller nicht-amerikanischen Personen oder Unternehmen einzufrieren, die für die kubanische Regierung arbeiten oder gearbeitet haben. Darüber hinaus richtet es sich gegen jeden, der in Menschenrechtsverletzungen oder Korruptionsfälle auf der Insel verwickelt ist. Die Verfügung bedroht auch all jene, die der kubanischen Regierung finanzielle, materielle oder technologische Unterstützung zukommen lassen – oder in Schlüsselsektoren wie Energie, Verteidigung, Finanzen, Bergbau und Sicherheit tätig sind. Die kubanische Führung reagierte mit scharfer Kritik. Außenminister Bruno Rodríguez brandmarkte die Maßnahmen als „internationale Verbrechen“ und „völkermörderisch“ und beklagte, dass der extraterritoriale Charakter der Verordnung die Souveränität anderer Staaten verletze. Doch was genau bezweckt Washington mit dieser bisher schärfsten Eskalation? Der kubanisch-amerikanische Anwalt Pedro Freyre, ein Experte für Kuba-bezogene Rechtsstreitigkeiten, sieht das Ziel vor allem in einer massiven Abschreckung. „Die Executive Order scheint darauf ausgerichtet zu sein, eine breite abschreckende Wirkung zu erzielen, die praktisch jede Person oder jedes Unternehmen, trifft, die mit Kuba interagieren – insbesondere Nicht-Amerikaner“, analysiert Freyre. Es handele sich um eine „schrittweise Verschärfung“ des Drucks auf die kubanische Regierung. Sein Vergleich ist bildhaft: „Mehr als eine Bazooka ist es ein Schwarm von Drohnen, der darauf abzielt, sein Ziel zu überwältigen.“ Diese Einschätzung teilt John Kavulich, der Vorsitzende des Handels- und Wirtschaftsrates USA-Kuba. Er sieht in Trumps Kuba-Politik weniger eine Strategie von „Schock und Ehrfurcht“ als vielmehr einen „Gradualismus“ – eine schrittweise, aber unerbittliche Verschärfung der Sanktionsschraube. Die eigentliche Sprengkraft der neuen Verordnung liegt jedoch in ihrer Unschärfe und den daraus resultierenden weitreichenden Konsequenzen für die internationale Geschäftswelt. Auf der Insel sind zahlreiche ausländische Unternehmen tätig, viele davon als Joint Ventures mit einem kubanischen Staatsbetrieb. Besonders stark vertreten sind Firmen aus Spanien, Mexiko, Russland, China, Frankreich und Italien. Rein nach dem Wortlaut der Executive Order sind jene Unternehmen am verwundbarsten, die in den genannten sensiblen Sektoren – Energie, Verteidigung, Finanzen, Bergbau und Sicherheit – aktiv sind. Doch die Ambiguität der Definition, wer genau als sanktionierbar gilt, ist das eigentliche Problem. Wie Experten warnen, öffnet die vage Formulierung Tür und Tor für eine höchst willkürliche Anwendung der Sanktionen – und könnte sogar Unternehmen treffen, die gar keine physische Präsenz auf der Insel haben, deren Geschäfte aber in den Augen Washingtons das Regime in Havanna stützen. Für die internationale Wirtschaft ist dies ein alarmierendes Signal: Das Risiko, ins Visier der USA zu geraten, ist größer und unberechenbarer geworden denn je. Die neue Sanktionswelle ist eine Nagelprobe für den Wirtschaftskurs Kubas, der ohnehin unter chronischem Devisenmangel und einer verheerenden Wirtschaftskrise leidet.
Quelle: EFE (https://t1p.de/6sl94)
Autor: Leon Latozke
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