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Ein US-Berufungsgericht hat ein Urteil aufgehoben, das vier große Kreuzfahrtgesellschaften wegen "illegalem Tourismus" und "Handel mit beschlagnahmtem Eigentum" zu 439 Millionen US-Dollar Schadenersatz verurteilte. Das neu Urteil könnte einen wichtigen Präzedenzfall für die Anwendung des Helms-Burton Acts sein.
Abbildung: Raf24~commonswiki, Norwegian Sun 2018 im Hafen Havanna, Zuschnitt KUBAKUNDE, CC BY-SA 4.0
In einer bedeutenden Entscheidung hat das US-Berufungsgericht des 11. Bezirks ein Urteil aus dem Jahr 2022 aufgehoben, das vier großen Kreuzfahrtgesellschaften – Carnival Corporation, Norwegian Cruise Line Holdings, Royal Caribbean Group und MSC Cruises – eine Schadensersatzzahlung von 439 Millionen US-Dollar auferlegte. Die Unternehmen wurden ursprünglich wegen „illegalem Tourismus“ und „Handel mit beschlagnahmtem Eigentum“ verklagt, nachdem sie von 2015 bis 2019 Fahrten nach Kuba angeboten und dabei die von der kubanischen Regierung 1960 verstaatlichten Hafenanlagen von Havana Docks Corporation genutzt hatten.
Die Klage beruhte auf Titel III des Helms-Burton Acts von 1996, einem umstrittenen Bestandteil des US-Embargos gegen Kuba. Titel III erlaubt es ehemaligen Eigentümern von nationalisiertem Besitz, gegen Unternehmen zu klagen, die von der Nutzung dieser Vermögenswerte profitieren. Seit Verabschiedung des Gesetzes wurde dieser Abschnitt jedoch durchgehend von US-Präsidenten suspendiert, bis die Regierung von Donald Trump ihn 2019 aktivierte. Das ursprüngliche Urteil stellte einen Präzedenzfall dar, da zuvor kein Gericht auf Basis dieses Gesetzes ein solches Urteil gefällt hatte. Die Entscheidung der Bundesrichterin Beth Bloom aus dem Jahr 2022 stellte fest, dass die vier Kreuzfahrtgesellschaften durch die Nutzung der kubanischen Hafeneinrichtungen gegen das Gesetz verstießen. Bloom argumentierte, dass die von der US-Regierung erteilten Genehmigungen zum Personentransport nach Kuba die Kreuzfahrtanbieter nicht vor einer Haftung bewahrten, da die Fahrten außerhalb der erlaubten Reisekategorien durchgeführt worden seien. Bloom legte dar, dass die Reedereien Millionengeschäfte mit kubanischen Staatsunternehmen geschlossen und durch Kuba-Reisen Einnahmen in Höhe von über 1,1 Milliarden US-Dollar erzielt hätten. Die Gäste hätten an touristischen Aktivitäten teilgenommen, die von kubanischen Regierungsstellen organisiert wurden, wie Besuche von Nachtclubs, Stränden und Sehenswürdigkeiten – Aktivitäten, die nach US-Recht als „Tourismus“ und somit als unzulässig gelten. Das Berufungsgericht kam jetzt (23.) jedoch zu einer anderen Bewertung und hob die Entscheidung mit einer 2-zu-1-Mehrheit auf. Es argumentierte, dass die Eigentumsrechte der Havana Docks Corporation bereits 2004 abgelaufen seien und die Nutzung der Anlagen durch die Kreuzfahrtunternehmen daher nicht als illegaler „Handel mit beschlagnahmtem Eigentum“ anzusehen sei. Die betroffenen Kreuzfahrtunternehmen begrüßten das Urteil und dankten dem Gericht in einer gemeinsamen Erklärung für die „gründliche Prüfung des Falls“. Das Thema ist politisch heikel und betrifft die seit Jahrzehnten angespannte Beziehung zwischen den USA und Kuba. Unter der Obama-Administration hatte es eine vorsichtige Annäherung gegeben, die US-Kreuzfahrtunternehmen die Erlaubnis erteilte, amerikanische Touristen nach Kuba zu bringen – unter strikten Auflagen, die Tourismus als Reisezweck ausschlossen. Die Rückkehr der Titel-III-Klagen unter der Trump-Regierung verschärfte jedoch erneut den Konflikt und führte zu einem abrupten Ende der Kuba-Reisen der Kreuzfahrtanbieter. Der Fall zeigt die anhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen des US-Embargos auf Kuba und die Rechtsunsicherheiten, die für Unternehmen entstehen, die mit dem kubanischen Markt interagieren. Die Entscheidung des Berufungsgerichts setzt ein wichtiges Zeichen für die Rechte von Unternehmen, die an Geschäften mit Kuba beteiligt sind, und stellt die Anwendbarkeit des Helms-Burton Acts in Frage. Havana Docks Corporation hatte ursprünglich eine Entschädigung in Höhe von 9,2 Millionen Dollar für die Nutzung ihrer früheren Anlagen gefordert, die durch die kubanische Revolution in staatlichen Besitz übergingen. Die Entscheidung des 11. Bezirksgerichts könnte weitreichende Folgen für ähnliche Fälle haben und die Position von Unternehmen stärken, die durch Geschäftsaktivitäten in Kuba Klagen unter Titel III ausgesetzt sind. Ob die Havana Docks Corporation weitere Rechtsmittel einlegen wird, bleibt abzuwarten.
Quelle: Prensa Latina (https://t1p.de/j7gb2)
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Text: Leon Latozke
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