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26.08.2026
Es ist ein Verwaltungsakt von einer Seite Länge – und doch der jährliche Beleg dafür, dass sich an der Kuba-Politik Washingtons nichts ändert. Havanna reagiert mit den schärfsten Formulierungen seines diplomatischen Repertoires.
Abbildung: Symbolbild US-Präsident Trump, Juli 2026 (Bildquelle: The White House, P20260731DT-0729, Zuschnitt KUBAKUNDE, CC0 1.0)
Donald Trump hat das US-Wirtschaftsembargo gegen Kuba um ein weiteres Jahr verlängert. Die rechtliche Grundlage dafür ist der Trading With the Enemy Act (TWEA) – ein Gesetz von 1917, dessen Anwendung auf Kuba jeder Präsident jährlich neu bestätigen muss. Diese Frist wäre am 14. September 2026 abgelaufen. In der Präsidialverfügung Nr. 2026-21 vom 20. August 2026, die am Dienstag im Federal Register veröffentlicht wurde, erklärte Trump die Fortsetzung sei „im nationalen Interesse der Vereinigten Staaten" – damit bleiben die Befugnisse bis zum 14. September 2027 in Kraft.
Konkret betrifft die Entscheidung die Cuban Assets Control Regulations (31 C.F.R. Teil 515) – jenes Regelwerk des US-Finanzministeriums, das seit 1963 Finanztransaktionen, Vermögenswerte und Handelsgeschäfte mit der Insel reguliert. Die Sanktionen reichen bis in die Amtszeit Dwight D. Eisenhowers zurück, der 1960 als Reaktion auf die Verstaatlichung US-amerikanischen Eigentums erste Beschränkungen verhängte; John F. Kennedy weitete sie 1962 zu einem nahezu vollständigen Handelsembargo aus. Der TWEA selbst stammt aus dem Jahr 1917 und wird seit einer Gesetzesänderung von 1977 nur noch gegenüber Kuba angewandt. Seither muss jeder US-Präsident die Anwendung jährlich neu bestätigen – eine Formalie, der sich Demokraten wie Republikaner unterworfen haben, zuletzt Joe Biden, davor Trump in seiner ersten Amtszeit. Havanna: „eine ganze Nation ersticken“
Kubas Außenminister Bruno Rodríguez Parrilla verurteilte die Verlängerung am Dienstag auf der Plattform X „in den schärfsten Worten“. Die Erneuerung sei „kein geringfügiger Verwaltungsakt“, sondern die Bestätigung, dass Washington daran festhalte, „eine ganze Nation zu ersticken“. Rodríguez bezeichnete die US-Politik – wie es die kubanische Regierung seit Jahren tut – als „völkermörderisch“ und verortete die Entscheidung im „grausamsten Moment“ der US-Offensive gegen sein Land. Der staatsnahe Sender teleSUR übernahm diese Einordnung in seiner Berichterstattung unverändert.
Die Wortwahl ist Teil einer eingeübten Choreografie: Washington verlängert jeden September per Präsidialverfügung, Havanna bringt jeden Herbst eine Resolution gegen das Embargo in die UN-Generalversammlung ein, die regelmäßig breite Zustimmung findet – rechtlich bindend ist sie nicht. An der Lage ändert weder das eine noch das andere etwas. Was das Dekret leistet – und was nicht
Die praktische Wirkung der Verlängerung ist geringer, als beide Seiten suggerieren. Das Embargo ruht auf mehreren Säulen: dem Torricelli-Gesetz von 1992, vor allem aber dem Helms-Burton-Gesetz von 1996, das die damals geltenden Sanktionsbestimmungen in Bundesrecht überführte und ihre Aufhebung an Bedingungen für einen politischen Wandel in Kuba knüpft. Ob ein Verzicht auf die TWEA-Verlängerung die Kontrollverordnungen tatsächlich außer Kraft setzen würde, ist unter US-Juristen umstritten. Sicher ist: Ein Ende des Embargos wäre die Nichtverlängerung nicht – dafür bräuchte es den Kongress.
Ebenso wenig gilt der pauschale Vorwurf einer humanitären Totalblockade. Seit dem Trade Sanctions Reform and Export Enhancement Act von 2000 sind US-Exporte von Agrargütern, Lebensmitteln und bestimmten medizinischen Produkten nach Kuba erlaubt. Die USA zählen seither zu den wichtigsten Nahrungsmittellieferanten der Insel, besonders bei Hühnerfleisch. Erschwert werden diese Geschäfte allerdings durch die Vorgabe, dass Kuba Vorkasse leisten muss und keine US-Kredite in Anspruch nehmen darf – ein realer Nachteil für ein Land in akuter Devisenknappheit. Zwei Erzählungen, eine Krise
Damit stehen sich zwei Deutungen gegenüber, die beide nur die halbe Geschichte erzählen. Havanna führt Stromausfälle, Medikamentenmangel und die massive Auswanderungswelle nahezu vollständig auf die US-Sanktionen zurück – und blendet die Folgen von sechs Jahrzehnten Zentralverwaltungswirtschaft, den Niedergang der Zuckerindustrie und die Fesselung des Privatsektors aus. Die Exilpresse in Miami wiederum reduziert die Krise auf hausgemachtes Systemversagen und erklärt das Embargo zum bloßen „Vorwand“ – obwohl die Sanktionen den Zugang zu internationalen Finanzdienstleistungen und Investitionen messbar verengen.
Für die kubanische Bevölkerung ändert die Präsidialverfügung vorerst wenig. Sie stellt lediglich sicher, dass die Rahmenbedingungen ein weiteres Jahr dieselben bleiben – für die Wirtschaft der Insel ebenso wie für die politische Rhetorik in Havanna und Washington. Autor: Leon Latozke
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