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23.08.2026 08:00 Uhr
Ein US-Bundesgericht hat den seit Januar geltenden Stopp für Einwanderungsvisa aus 75 Staaten aufgehoben, darunter Kuba. Für kubanische Antragsteller ändert das weniger, als es zunächst scheint.
Abbildung: Zu diesem Beitrag liegt kein Bildmaterial vor. Grafik mit KI-generiertem Motiv.
Die Bundesrichterin Jeannette A. Vargas vom Bundesbezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York hat am Freiotag (21.) die Anordnung des US-Außenministeriums für nichtig erklärt, die seit dem 21. Januar die Erteilung von Einwanderungsvisa an Staatsangehörige von 75 Ländern ausgesetzt hatte. Betroffen waren neben Kuba unter anderem Kolumbien, Brasilien, Uruguay, Guatemala, Nicaragua, Haiti und Jamaika.
Vargas begründete ihre 61-seitige Entscheidung damit, dass Außenminister Marco Rubio seine gesetzlichen Befugnisse überschritten habe. Der Kongress habe die Entscheidung über ein Einwanderungsvisum den Konsularbeamten übertragen, die jeden Antrag einzeln anhand gesetzlicher Kriterien zu prüfen hätten. Eine pauschale Verweigerung allein nach Staatsangehörigkeit sei damit unvereinbar. Das Außenministerium hatte die Sperre damit begründet, Antragsteller aus den betroffenen Ländern seien in hohem Maße gefährdet, öffentliche Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen (Public-Charge-Regel). Das Urteil wirkt zurück: Ablehnungen, die ausschließlich auf diese Anordnung gestützt waren, sind aufgehoben, die Konsulate müssen die Anträge erneut prüfen. Ein Sprecher des Außenministeriums wollte das Verfahren nicht kommentieren, verwies aber auf strenge Überprüfungsstandards. Für Kubaner bleibt eine zweite Hürde bestehen. Kuba unterliegt zugleich der Präsidialproklamation 10998, die seit dem 1. Januar 2026 Einreise und Visumerteilung aus Gründen der nationalen Sicherheit beschränkt. Dieser Rechtsgrund ist von der Public-Charge-Begründung unabhängig und vom Urteil nicht berührt. Ausnahmen gelten nur eng gefasst, etwa für Doppelstaatler mit dem Pass eines nicht gelisteten Landes oder für Inhaber einer US-Daueraufenthaltserlaubnis. Anträge und Termine sind weiterhin möglich, ein Visum folgt daraus nicht. Hinzu kommt: Seit dem 21. Januar müssen Kubaner für Besuchervisa der Kategorie B1/B2 eine Kaution von bis zu 15.000 Dollar hinterlegen, ohne Zusicherung einer Genehmigung. Die regulären Nichteinwanderer-Dienste der US-Botschaft in Havanna sind seit September 2017 ausgesetzt; Einwanderungsvisa werden dort bearbeitet. Vollständig war die Blockade ohnehin nicht: Für in Kuba geborene Antragsteller stellte das Außenministerium im Januar und Februar 2026 zusammen 129 Einwanderungsvisa aus. Offen bleibt, ob das Urteil Bestand hat. Gegen eine vergleichbare Entscheidung zu einem gesonderten Bearbeitungsstopp legte die Regierung im Juni Berufung ein. Autor: Leon Latozke
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