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Die USA haben zwei kubanische Staatsbürger, die wegen schwerer Gewaltdelikte verurteilt wurden, in ein afrikanisches Drittland abgeschoben, nachdem Kuba ihre Rücknahme verweigerte. Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Intransparenz des Verfahrens, während die US-Regierung das Vorgehen mit dem Schutz der öffentlichen Sicherheit begründet.
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Die US-Regierung unter Donald Trump hat zwei vorbestrafte kubanische Staatsbürger in ein afrikanisches Drittland abgeschoben, nachdem Kuba sich weigerte, die Männer wieder aufzunehmen. Die Maßnahme sorgt für diplomatische Spannungen und wirft Fragen zur Rechtmäßigkeit des Vorgehens auf.
Wie das US-Heimatschutzministerium (DHS) mitteilte, befanden sich die beiden Kubaner an Bord eines Abschiebeflugs, der insgesamt acht als extrem gewalttätig eingestufte Migranten aus verschiedenen Ländern transportierte. Medienberichten zufolge landete das Flugzeug zunächst in Dschibuti in Ostafrika. Die endgültige Destination bleibt unbestätigt, wird jedoch von Anwälten der Betroffenen in Südsudan vermutet. Beide Männer lebten zuletzt in Florida und waren wegen schwerer Straftaten zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Einer von ihnen war unter anderem wegen Mordes, bewaffneten Raubüberfalls, Entführung und Amtsanmaßung verurteilt worden. Seine kriminelle Laufbahn reicht bis ins Jahr 1997 zurück. Nach Verbüßung seiner jüngsten Haftstrafe von Februar 2024 bis Mai 2025 wurde er unmittelbar von der Einwanderungsbehörde ICE erneut in Gewahrsam genommen. Auch der zweite Mann weist eine lange Liste schwerer Delikte auf. Er wurde unter anderem wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, Drogenhandels sowie Tierquälerei im Zusammenhang mit illegalen Hahnenkämpfen angeklagt und verurteilt. Die Ermittler fanden bei einer Durchsuchung seines Hauses nicht nur Waffen und Drogen, sondern auch mehrere Kampfhähne, mit denen er nach eigenen Angaben seinen Lebensunterhalt bestritt. Zwei unterschiedliche Geburtsdaten in den offiziellen Akten deuten auf die Verwendung mehrerer Identitäten hin. Die US-Regierung beantragte nach deren Haftentlassung bei der kubanischen Seite die Rücknahme der beiden Männer. Kuba lehnte dies ab mit der Begründung, die Männer seien zu jung ausgereist, man wisse nicht, was mit ihnen zu tun sei. Aus der Obama-Ära besteht seit einem Migrationsabkommen grundsätzlich die Verpflichtung Havannas, nach dem 12. Januar 2017 eingereiste kubanische Migranten zurückzunehmen. Für früher eingereiste Personen gilt jedoch eine „Einzelfallprüfung“ – insbesondere bei Straftätern zeigt sich Kuba regelmäßig ablehnend. Ein Sprecher des DHS verteidigte die Abschiebung mit deutlichen Worten. „Kein Land der Welt wollte diese Männer aufnehmen, weil ihre Verbrechen einzigartig monströs sind“, so Tricia McLaughlin, stellvertretende DHS-Sekretärin. Die Maßnahme sei notwendig gewesen, um die öffentliche Sicherheit in den USA zu gewährleisten. Juristisch ist das Vorgehen jedoch hoch umstritten. Ein Bundesrichter in Boston hatte bereits vor dem Abschiebeflug angeordnet, dass die betroffenen Migranten nicht ohne rechtliches Gehör in Drittstaaten verbracht werden dürften. Der Flug widersprach dieser Anordnung, wie Richter Brian E. Murphy am Folgetag feststellte. Ob die acht abgeschobenen Männer – darunter auch die beiden Kubaner – die Möglichkeit erhalten, ihre Abschiebung rechtlich anzufechten, ist derzeit unklar. Die Abschiebung in ein Drittland ohne bilaterale Rücknahmevereinbarung ist ein ungewöhnlicher Schritt. Beobachter sprechen von einem Präzedenzfall, der sowohl rechtliche als auch diplomatische Folgen haben könnte. Menschenrechtsorganisationen kritisieren insbesondere die mangelnde Transparenz über Zielort und rechtliche Perspektiven der Betroffenen. Auch bleibt unklar, ob das Empfängerland – mutmaßlich der Südsudan – über die Identität und Vergangenheit der Abgeschobenen informiert wurde oder ihrer Aufnahme formell zugestimmt hat. Der Fall rückt zugleich das angespannte Verhältnis zwischen den USA und Kuba in den Fokus. Zwar existieren seit Jahren migrationspolitische Absprachen, doch die praktische Umsetzung ist immer wieder von gegenseitigen Vorwürfen geprägt. Für Washington stellt Kubas Weigerung, straffällig gewordene Staatsbürger zurückzunehmen, ein Dauerkonfliktthema dar – besonders unter konservativen Regierungen. Für Kuba hingegen sind solche Rückführungen innenpolitisch heikel. Rückkehrer mit krimineller Vergangenheit gelten als gesellschaftliches Risiko. In der Vergangenheit hat die Regierung häufig argumentiert, dass viele dieser Personen keine sozialen Bindungen mehr auf der Insel hätten, zum Teil sogar ihre kubanische Identität verloren hätten. Der Fall dieser beiden Männer ist in dieser Hinsicht exemplarisch: Beide verließen Kuba in jungen Jahren, verbrachten ihr gesamtes Erwachsenenleben in den USA und wurden dort sozialisiert – wenn auch im kriminellen Milieu. Ihre Rückkehr hätte für Havanna nicht nur praktische Probleme aufgeworfen, sondern wäre auch mit einem innenpolitischen Reputationsrisiko verbunden gewesen. Ob das Vorgehen der Trump-Regierung letztlich Bestand hat, muss nun die US-Justiz klären. Die betroffenen Männer befinden sich unterdessen offenbar in einem afrikanischen Land, dessen Bereitschaft zur Aufnahme von Schwerverbrechern aus anderen Kontinenten bislang nicht öffentlich dokumentiert ist.
Quelle: Miami Herald (https://t1p.de/y32mt)
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Text: Leon Latozke
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