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02.10.2026 09:00 Uhr
Ein Gericht in Havanna hat die 21-jährige Content-Creatorin Anna Bensi und ihre Mutter zu je zwei Jahren Freiheitsbeschränkung verurteilt. Auslöser war ein Video, das einen Beamten beim Überbringen einer Vorladung der Staatssicherheit zeigt.
Abbildung: Zu diesem Beitrag liegt kein Bildmaterial vor.
Das Städtische Volksgericht von Habana del Este hat am Donnerstag (1.), die unter dem Namen Anna Bensi bekannte Content-Creatorin und ihre Mutter zu jeweils zwei Jahren „Freiheitsbeschränkung" (limitación de libertad) verurteilt. Der Vorwurf lautet auf Verletzung der Privatsphäre einer anderen Person. Artikel 393 des kubanischen Strafgesetzbuchs stellt Handlungen gegen die persönliche und familiäre Intimsphäre, das eigene Bild und die eigene Stimme sowie die Identität und die Daten einer anderen Person unter Strafe.. Das Urteil wurde nach Angaben Benítez' mündlich verkündet; die schriftliche Begründung steht noch aus. Erst nach deren Zustellung könnten die Verurteilten Rechtsmittel einlegen, erklärte ihr Anwalt Roberto Ortega. Die Strafe ist keine Haftstrafe. Die Verurteilten bleiben in Freiheit, unterliegen jedoch richterlicher Aufsicht: Für einen Umzug oder Fahrten über die Gemeinde- und Provinzgrenze hinaus brauchen sie eine Erlaubnis, gerichtlichen Ladungen müssen sie Folge leisten. Der Anwalt verwies zudem auf ein Ausreiseverbot. Ein Video vom 10. März Ausgangspunkt des Verfahrens ist eine Szene an der Haustür der Familie im Ost-Havanner Stadtteil Alamar. Am 10. März überbrachte ein Mann in Zivil, ein Unteroffizier des Innenministeriums (MININT), Caridad Silvente eine Vorladung der Staatssicherheit. Mutter und Tochter filmten den Vorgang und stellten das Video online. Man habe zur eigenen Sicherheit gefilmt, sagte Benítez später. Silvente wurde am folgenden Tag rund zwei Stunden verhört. Die US-Botschaft in Havanna kritisierte die Vorladung öffentlich. Kurz darauf wurde gegen Silvente Hausarrest als Sicherungsmaßnahme verhängt; am 25. März wurde auch ihre Tochter als Mittäterin beschuldigt und unter dieselbe Auflage gestellt. Im Raum stand nach einem Bericht eine Anklage nach Artikel 393 des kubanischen Strafgesetzbuchs mit einem Strafrahmen von zwei bis fünf Jahren Haft; diese Angabe stammt aus einer einzelnen Quelle. Eingestellt, dann wieder aufgerolltDer Verlauf des Verfahrens war ungewöhnlich. Am 13. April verfügte die Provinzstaatsanwaltschaft Havanna die „endgültige Einstellung". Die Begründung: Das Delikt sei nur auf Privatklage der geschädigten Person vor Gericht verfolgbar, nicht von Amts wegen über die Polizei. Unmittelbar danach sei sie von drei Beamten der Spionageabwehr mehr als zwei Stunden verhört worden, berichtete Benítez. Die Botschaft sei eindeutig gewesen: schweigen, das Land verlassen, kooperieren oder ins Gefängnis gehen. Im Juli folgte eine weitere Eskalation. Nach einem öffentlichen Schlagabtausch auf Facebook mit dem früheren Geheimagenten Gerardo Hernández wurde Benítez erneut einbestellt und nach eigenen Angaben elf Stunden auf einer Polizeiwache festgehalten. Sie musste ein Verwarnungsprotokoll unterschreiben. Kurz darauf wurde das Verfahren wieder aufgenommen, diesmal über eine persönliche Privatklage des gefilmten Unteroffiziers. Kritiker vermuten dahinter Druck aus der Staatssicherheit; belegt ist das nicht. Juristen weisen darauf hin, dass das kubanische Prozessrecht bei Privatklagen vor der Hauptverhandlung eine Schlichtung vorsieht. Ob diese Möglichkeit genutzt wurde, ist nicht bekannt. Forderung nach Haft, Urteil darunter Nach Benítez' Darstellung hatte der Kläger zunächst lediglich eine öffentliche Entschuldigung per Video verlangt, um seinen Ruf wiederherzustellen. Im Prozess habe sein Anwalt dann zwei Jahre Haft für sie und zwei Jahre Freiheitsbeschränkung für ihre Mutter gefordert. Das Gericht folgte dem Haftantrag nicht und verhängte gegen beide die mildere Strafe. Die Verhandlung unter Vorsitz der Richterin Zamira Marrero Morgado war für nichtöffentlich erklärt worden; diese Angaben stützen sich auf Benítez' eigene Schilderung. Polizeiaufgebot und Festnahmen Der Prozesstag in Cojímar stand unter starker Polizeipräsenz. Vor dem Gerichtsgebäude sagte Benítez, sie rechne nicht mit einem fairen Verfahren. Sie und andere religiöse Content-Creator seien keine Kriminellen; sie äußerten ihre Meinung mit dem Telefon, nicht mit einer Waffe. Nach dem Urteil sprach sie von „einer Injustiz". Kirchen beziehen Stellung Ungewöhnlich deutlich äußerten sich vier große, staatlich registrierte protestantische Kirchen. Da Religionsgemeinschaften in Kuba auf die Genehmigung der Kommunistischen Partei angewiesen sind, gehen sie mit öffentlicher Kritik gewöhnlich zurückhaltend um. Die Assemblies of God, die Baptistische Konvention West-Kubas, die Evangelische Liga Kubas und die Methodistische Kirche veröffentlichten jeweils eigene Solidaritätserklärungen. Die Baptisten warnten, eine Inhaftierung der beiden Frauen könne auf einer von Hunger, Mangel und Stromausfällen gezeichneten Insel das Fass zum Überlaufen bringen. Reaktionen aus Washington und Havanna In Florida, wo der Fall genau verfolgt wurde, verurteilten die republikanischen Abgeordneten Mario Díaz-Balart und María Elvira Salazar das Urteil scharf. Bereits im Frühjahr hatte der US-Missionschef in Havanna, Mike Hammer, Mutter und Tochter in ihrer Wohnung besucht; nach Angaben der Familie nahm der Druck danach zu. Eine Gegenposition vertrat Sandro Castro, ein Enkel Fidel Castros, der selbst als Influencer auftritt. Er sprach sich zwar für eine „erzieherische Maßnahme" statt einer Strafe aus, betonte aber, man müsse das kubanische Gesetz respektieren; auch Beamte seien Menschen mit einem Recht auf Privatsphäre. Diese Argumentation deckt sich weitgehend mit der Begründung der Klage. Benítez war nach eigenen Angaben über ein Video bekannt geworden, in dem sie Hürden bei der Ausstellung ihres Abschlusses als zahntechnische Fachkraft schilderte. Seitdem wurden ihre Beiträge zunehmend politischer. Ihre Schwester hat Kuba inzwischen in Richtung Miami verlassen. Benítez selbst kündigte an, sich weiterhin öffentlich zu äußern. Autor: Leon Latozke
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