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Vor der ReiseBestimmungen des Auswärtigen Amtes Das Auswärtige Amt rät bei allen Reisen zu besonderer Vorsicht. Auf allen Flügen von, über und nach Deutschland gilt die 3G-Regel. Reisende ab 12 Jahren, die aus Deutschland abfliegen, müssen demnach vor Antritt der Reise und unabhängig von den Einreisebestimmungen des Ziellandes einen Impf-, Immunitäts- oder Testnachweis vorlegen. EinreiseEinreisebestimmungen Für geimpfte Reisende sind touristische Individualreisen wieder möglich. Einreiseformulare: Ja Die kubanischen Behörden passen die Einreisebestimmungen kontinuierlich an. Deshalb kann es zu kurzfristigen Änderungen kommen. Bei der Einreise nach Kuba ist online eine Erklärung zum Gesundheitszustand abzugeben. Das ist jedoch frühestens 48 Stunden vor Antritt der Reise möglich. Zudem muss der Nachweis einer Krankenversicherung, die die Kosten einer COVID-19-Behandlung abdeckt, vorgelegt werden. Digitales COVID-Zertifikat der EU anerkannt: Ja Es sind keine Einschränkungen bekannt. COVID-19 Test für Einreise erforderlich: Nein Kinder und Jugendliche sind nicht grundsätzlich von einer Testpflicht befreit. Zusätzlich können am Flughafen können stichprobenartig Tests durchgeführt werden. Reisende, die Symptome zeigen, können ggfs. in eine Gesundheitseinrichtung gebracht werden und müssen sich dort einem PCR-Test unterziehen. Quarantäne bei Einreise: Nein Es besteht keine Quarantänepflicht Vollständige Impfung für Einreise erforderlich: Nein Es sind keine Einschränkungen bekannt. Einreiseerleichterungen für vollständig Geimpfte: Ja Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise. Seit 06.04. ist bei der Einreise kein Impfnachweis mehr vorzuzeigen. Akzeptanz von Kreuzimpfungen: Ja Es sind keine Einschränkungen bekannt. Einreiseerleichterung für teilweise Geimpfte: Ja Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise. Einreiseerleichterungen für Genesene: Ja Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Einreise. Vor OrtErleichterungen für Genesene, Geimpfte, Getestete Vor Ort gibt es keinerlei abweichende Erleichterungen. Einschränkungen der Bewegungsfreiheit Die Reisemöglichkeiten innerhalb und zwischen den Provinzen und Städten (darunter Havanna) sind erlaubt. Lockdown Es sind keine Einschränkungen bekannt. Hygiene-/Abstandsregeln Landesweit herrscht in der Öffentlichkeit sowie auch in Fahrzeugen eine Maskenpflicht. Zu anderen Personen muss ein Mindestabstand von 1 m eingehalten werden. Bei Verstößen gegen die Corona-Regeln drohen Geldstrafen oder eine strafrechtliche Verfolgung. Geschäfte Alle Geschäfte und nicht essenzielle Einrichtungen dürfen mit Hygiene-und Abstandsregelungen öffnen. In Havanna dürfen Läden unter der Woche nur zwischen 9 und 17 Uhr öffnen und am Wochenende von 9 bis 13 Uhr. Gastronomie Restaurants und Bars sind mit Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Hotellerie Hotels dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregelungen sowie Kapazitätslimit für sämtliche Personengruppen öffnen. In einigen Hotelbereichen gilt eine Maskenpflicht und es kann zu Temperaturkontrollen durch medizinische Teams kommen. Das Tourismusministerium vergibt an Hotels vergeben, die Hygiene- und Sicherheitsprotokollen des Gesundheitsministeriums genügen, Zertifikate mit der Kennung "T+HS". Campingplätze sind ebenfalls mit begrenztem Kapazität wieder geöffnet. Veranstaltungen Veranstaltungen sind mit Einschränkungen erlaubt. Sport & Freizeit Fitnesscenter, Schwimmbäder und Strände sind mit Kapazitätslimit geöffnet. An den Stränden kontrollieren die Behörden die maximale Personenanzahl. Auch in Havanna ist der Zugang zu Stränden und Schwimmbädern gestattet. Kinos und Theater in Havanna (inkl. dem Tropicana-Revuetheater) sind wieder geöffnet. Transport Es bestehen, je nach COVID-19 Maßnahmen, Einschränkungen im täglichen Verkehr. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine Maskenpflicht. Der öffentliche Verkehr zwischen den Provinzen ist stark eingeschränkt. Flugbetrieb Linien- und Charterflüge sind zu allen internationalen Flughäfen in Kuba zugelassen, mit der Ausnahme von Cayo Coco. Direktflüge aus Deutschland sind verfügbar für die Ziele: Havanna, Varadero und Holguín. Der derzeitige internationale Flugverkehr (Stand 13.04.) wird auf Terminal 3 des Jose Marti International Airports geleitet, was zu Ankunft- und Abflugverzögerung führen kann. AusreiseCovid-19 PCR-Test für Ausreise erforderlich: Nein Es sind keine Einschränkungen bekannt. Ein-/Rückreise nach DeutschlandEinreisemodalitäten Deutschland Für Reisende, die aus einem Gebiet, das vom Robert-Koch-Institut (RKI) zum Zeitpunkt der Einreise nicht als Hochrisiko- oder Virusvarianten-Gebiet ausgewiesen - wie Kuba - , besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen. Risikogebiet laut RKI: Nein Kuba ist laut Robert Koch-Institut risikofreies Gebiet. Testpflicht vor Rückreise nach Deutschland: Ja Für Einreisen nach Deutschland besteht auf dem Luft-, Land- und Seeweg eine Testverpflichtung. Die Nachweispflicht eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder einer Genesung gilt unabhängig davon, ob der Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet oder in einem risikofreien Gebiet erfolgte. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden und muss Airlines bereits vor der Beförderung vorgelegt werden. Anerkannt werden PCR-, LAMP-, TMA- oder Antigentests, Antikörper-Tests sind nicht zulässig. Bei Flugreisen sollte der Testnachweis in jedem Fall die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird. Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden Sie bei der Bundesregierung und beim Bundesgesundheitsministerium. Test erforderlich nach Einreise nach Deutschland: Nein Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland. Quarantäne bei Ein-/Rückreise: Nein Das RKI stuft Kuba als riskofrei ein. Einreiseerleichterungen für vollständig Geimpfte: Ja Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für vollständig Geimpfte bei Ein-/Rückreise. Die vollständige Impfung muss 14 Tage vor Einreise erfolgt sein. Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Dies gilt jedoch nicht bei der Einreise aus Virusvarianten-Gebieten. Geimpfte müssen einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz vorlegen. Seit der letzten erforderlichen Impfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. (Achtung: In Deutschland sind bisher nur die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson und Novavax zugelassen. Als vollständig geimpft gelten nur Personen, die eines der zugelassenen Vakzine verabreicht bekommen haben. Der Nachweis über den vollständigen Impfschutz bleibt nach der letzten Impfung 270 Tage lang gültig. Danach ist eine Auffrischungsimpfung erforderlich. Wenn keine Auffrischungsimpfung nach dem Ablauf von 270 Tagen erfolgte, ist ein negativer PCR-Test erforderlich. Geimpfte dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung. Einreiseerleichterung für unvollständigem Impfschutz: Ja Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland. Einreiseerleichterungen für Genesene: Ja Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise. Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung. |
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Hinweis: Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere COVID-19-Bestimmungen und die Situation vor Ort können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Für rechtsverbindliche Aussagen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise erkundigen Sie sich vorab bei der zuständigen kubanischen Auslandsvertretung zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Fluggesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. Bitte verwenden Sie die hier veröffentlichten Informationen ggf. als Grundlage für eine weitere individuelle Recherche. Beachten Sie unseren Haftungsausschluss.
Letzte Änderung 20.05.2022
Bildeachweis: Header-Image von Tim Reckman via Flickr, Lizenz: CC BY 2.0
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