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Vor der ReiseBestimmungen des Auswärtigen Amtes Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie weiterhin Risiken bei internationalen Reisen bestehen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz sowie vulnerable Personengruppen. Bestimmungen zur Einreise oder internationale Verkehrsverbindungen können sich mit der Pandemielage schnell ändern. Seit Juni 2022 ist die 3G-Regel bei der Einreise nach Deutschland ausgesetzt, d.h. Einreisende müssen nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Die zunächst bis Ende September gültige Verordnung wurde inzwischen bis zum 31.01.2023 verlängert. EinreiseEinreisebestimmungen Die Einreise ist gestattet Einreiseformulare: Ja Die kubanischen Behörden passen die Einreisebestimmungen kontinuierlich an. Deshalb kann es zu kurzfristigen Änderungen kommen. Bei der Einreise nach Kuba ist online eine Erklärung zum Gesundheitszustand abzugeben. Das ist jedoch frühestens 48 Stunden vor Antritt der Reise möglich. Zudem muss der Nachweis einer Krankenversicherung, die die Kosten einer COVID-19-Behandlung abdeckt, vorgelegt werden. Digitales COVID-Zertifikat der EU anerkannt: Ja Es sind keine Einschränkungen bekannt. COVID-19 Test für Einreise erforderlich: Nein Sofern Testpflichten bestehe, sind Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich davon befreit. Zusätzlich können am Flughafen können stichprobenartig Tests durchgeführt werden. Reisende, die Symptome zeigen, können ggfs. in eine Gesundheitseinrichtung gebracht werden und müssen sich dort einem PCR-Test unterziehen. Quarantäne bei Einreise: Nein Es besteht keine Quarantänepflicht Vollständige Impfung für Einreise erforderlich: Nein Es sind keine Einschränkungen bekannt. Einreiseerleichterungen für vollständig Geimpfte: Ja Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Einreise. Seit 06.04. ist bei der Einreise kein Impfnachweis mehr vorzuzeigen. Akzeptanz von Kreuzimpfungen: Ja Es sind keine Einschränkungen bekannt. Einreiseerleichterung für teilweise Geimpfte: Ja Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei unvollständigem Impfschutz bei Einreise. Einreiseerleichterungen für Genesene: Ja Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Einreise. Vor OrtErleichterungen für Genesene, Geimpfte, Getestete Vor Ort gibt es keinerlei abweichende Erleichterungen. Einschränkungen der Bewegungsfreiheit Die Reisemöglichkeiten innerhalb und zwischen den Provinzen und Städten (darunter Havanna) sind erlaubt. Lockdown Es sind keine Einschränkungen bekannt. Hygiene-/Abstandsregeln Eine Maskenpflicht besteht im öffentlichen Verkehr sowie in medizinischen Einrichtungen. Zu anderen Personen muss ein Mindestabstand von 1 m eingehalten werden. Bei Verstößen gegen die Corona-Regeln drohen Geldstrafen oder eine strafrechtliche Verfolgung. Im Allgemeinen werden Masken ausdrücklich empfohlen. Geschäfte Die Geschäfte sind geöffnet. Gastronomie Restaurants und Bars sind geöffnet. Unter Umständen sind noch Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Hotels dürfen für sämtliche Personengruppen unter Hygiene- und Abstandsregelungen öffnen und haben ein Kapazitätslimit. Es kann zu Temperaturkontrollen durch medizinische Teams kommen und in einigen Hotelbereichen gilt eine Maskenpflicht. Zertifikate mit der Kennung "T+HS" werden vom Tourismusministerium an Hotels vergeben, die Hygiene- und Sicherheitsprotokollen des Gesundheitsministeriums genügen. Campingplätze sind ebenfalls mit begrenzter Kapazität wieder geöffnet. Veranstaltungen Veranstaltungen sind erlaubt. Sport & Freizeit Fitnesscenter, Schwimmbäder und Strände sind mit reduzierten Kapazitäten geöffnet. Kinos und Theater in Havanna (inkl. dem Tropicana-Revuetheater) sind geöffnet. Transport Der öffentliche Verkehr zwischen den Provinzen kann weiterhin eingeschränkt sein. Die Maskenpflicht wurde aufgehoben. Flugbetrieb Linien- und Charterflüge sind zu allen internationalen Flughäfen in Kuba zugelassen, mit der Ausnahme von Cayo Coco. Direktflüge aus Deutschland sind verfügbar für die Ziele: Havanna, Varadero und Holguín. Sonstiges Werden Reisende während ihres Aufenhaltes positiv getestet, müssen sie sich unter Umständen in einem Quarantänehotel isolieren. Der Internetzugang ist in diesen Einrichtungen nicht garantiert. Isolieren sich Reisende in der eigenen Unterkunft, sind regelmäßige ärztliche Besuche zu erwarten. AusreiseCovid-19 PCR-Test für Ausreise erforderlich: Nein Es sind keine Einschränkungen bekannt. Ein-/Rückreise nach DeutschlandEinreisemodalitäten Deutschland Für Reisende, die aus einem Gebiet, das vom Robert-Koch-Institut (RKI) zum Zeitpunkt der Einreise nicht als Hochrisiko- oder Virusvarianten-Gebiet ausgewiesen - wie Kuba - , besteht keine Anmeldepflicht über die digitale Einreiseanmeldung bei Rückkehr nach Deutschland. Die genauen Regelungen können Sie dem Merkblatt des Gesundheitsministeriums entnehmen. Risikogebiet laut RKI: Nein Kuba ist laut Robert Koch-Institut risikofreies Gebiet. Testpflicht vor Rückreise nach Deutschland: Nein Es besteht keine Testverpflichtung vor Einreise nach Deutschland. Seit 31.05. ist die Pflicht aufgehoben bei Einreise einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachzuweisen. Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden Sie bei der Bundesregierung und beim Bundesgesundheitsministerium. Test erforderlich nach Einreise nach Deutschland: Nein Es besteht keine Testverpflichtung nach der Einreise nach Deutschland. Quarantäne bei Ein-/Rückreise: Nein Das RKI stuft Kuba als riskofrei ein. Einreiseerleichterungen für vollständig Geimpfte: Ja Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht bei vollständigem Impfschutz bei Ein-/Rückreise. Geimpfte sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung. Einreiseerleichterung für unvollständigem Impfschutz: Ja Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland. Einreiseerleichterungen für Genesene: Ja Es gibt keine Test- oder Quarantänepflicht für Genesene bei Ein-/Rückreise. Genesene sind bundesweit von Quarantäne- und Testpflichten befreit, es sei denn, sie sind aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland eingereist. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Genesene dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung zur Verfügung. |
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Hinweis: Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere COVID-19-Bestimmungen und die Situation vor Ort können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Für rechtsverbindliche Aussagen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise erkundigen Sie sich vorab bei der zuständigen kubanischen Auslandsvertretung zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Fluggesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. Bitte verwenden Sie die hier veröffentlichten Informationen ggf. als Grundlage für eine weitere individuelle Recherche. Beachten Sie unseren Haftungsausschluss.
Letzte Änderung 29.09.2022
Bildeachweis: Header-Image von Tim Reckman via Flickr, Lizenz: CC BY 2.0
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