Seit 1903 unterhalten die US-Amerikaner im Osten Kubas ihren ältesten Marinestützpunkt. US-Präsident Bush errichtete in der Exklave ein Gefangenenlager, das unrühmliche Bekanntheit erlangte. Dass die Vereinigten Staaten damit die Menschenrechte verletzen und gegen die Genfer Konvention verstoßen, ist unstrittig. Wie steht es aber mit der Gültigkeit des Pachtvertrags, auf den sich die Vereinigten Staaten weiterhin berufen? US-amerikanische Fastfoodfiliale im Marinestützpunkt Guantánamo Bay (By United States Navy [Public domain], via Wikimedia Commons) Guantánamo weckt viele Assoziationen. Manchem fällt dabei die "Guantanamera", Kubas inofizielle Hymne mit dem Text von José Marti ein, andere denken an die Hauptstadt der östlichsten Provinz Kubas mit gleichem Namen. Vielen kommt dabei aber auch die Bucht in den Sinn, in denen die USA ihren ältesten Marinestützpunkt unterhalten und der als Gefangenenlager unter US-Präsident Bush unrühmliche Bekanntheit erlangte. Mit einer Fläche von 117,6 Quadratkilometern ist der amerikanischen Marinestützpunkt größer als die Insel von Manhattan und ihre Bucht gehört zu den besten natürlichen Häfen Kubas. Die Vereinigte Staaten entrichten dafür seit 1903 eine Jahrespacht von 2000 Dollar, die 1934 auf 4085 Dollar erhöht würde. Seit der Revolution 1959 nimmt Kuba die Zahlungen nicht mehr an und fordert die Rückgabe des Territoriums. Der Pachtvertrag sei mit Gewalt durchgesetzt worden, und habe nach modernem Völkerrecht keine Gültigkeit. Die Errichtung vom Camp X (heute Camp Delta) betrachten Organisation wie Amnesty International und Human Right Watch als "rechtliches schwarzes Loch" und der hohe britischen Richter Lord Johan Steyn bezeichnete Guntánamo als ein "ungeheuerliches Versagen der Justiz". Dass die Vereinigten Staaten mit dem Gefangenenlager die Menschenrechte verletzten, an die sie durch Internationale Abkommen über bürgerliche und politische Rechte sowie durch die Konvention gegen Folter gebunden sind, ist unstrittig . Ebenso wie die Verstöße der Amerikaner gegen die Genfer Konvention, nach der die Häftlinge in Guantànamo den Schutz als Kriegsgefangen genießen, bis ihre Rechtsstellung durch ein zuständiges Gericht festgestellt worden ist. Ist der Pachtvertag noch gültig?Wie steht es aber mit der Gültigkeit des Pachtvertrags, auf die sich die Vereinigten Staaten weiterhin berufen? Tatsache ist, dass die USA die Bucht auf kubanischen Hoheitsgebiet seit 1898 besetzt halten und seit 1903 gepachtet haben. Die meisten Pachtverträge sind zeitlich befristet und haben eine Obergrenze von 99 Jahren. Zeitlich unbefristete Pachtverträge gelten bis zur Kündigung, die von beiden Seiten erfolgen kann. Man denke nur an den ebenfalls 1903 vertraglich abgesicherter Besetzung der Panamakanalzone, die 1977 endete, die Rückgabe Hongkongs 1997 und das Ende der portugiesischen Besetzung Macaos 1999. Viele Kolonialgebiete und andere besetzte Territorien wurden im Zuge der Entkolonialisierung nach dem zweiten Weltkrieg und den Grundsätzen der Selbstbestimmung entsprechend an die rechtmäßigen Hoheitsträger und Völker zurückgegeben. Die Vereinigten Staaten beharren im Fall Guantánamo jedoch auf ein unbefristetes Pachtverhältnis. Und tatsächliche heißt es in Artikel I des Vertags von 1903: La República de Cuba arrienda por el presente a los Estados Unidos por el tiempo que las necesitare para el objeto de establecer en ellas estaciones carboneras o navales, las extensiones de tierra y agua situadas en la isla de Cuba que a continuación se describen: (...)" Kuba gewährte die Pacht also "für die Zeit, die für die Zwecke einer Bunkerstation und Marinebasis erforderlich ist". Artikel III jedoch bestimmt: Si bien los Estados Unidos reconocen por su parte la continuación de la soberanía definitiva de La República de Cuba sobre las extensiones de tierra y agua arriba descritas, la república de Cuba consiente, por su parte, en que, durante el período en que los Estados Unidos ocupen dichas áreas a tenor de las estipulaciones de este convenio, los Estados Unidos ejerzan jurisdicción y señoríos completos sobre dichas áreas (...)" Die Vereinigte Staaten erkennen also die "fortdauernde Oberhoheit" Kubas über das verpachtete Gebiet an, derweil Kuba den Vereinigten Staaten die Ausübung der vollständigen Jurisdiktion und Kontrolle über das gepachtete Gebiet während der gesamten Zeit der nach den Bestimmungen des Vertrags erfolgten Besetzung zugestehen. Ein Vertrag aus dem Jahr 1934 bestätigte Kuba und seinen Handelspartnern das Recht auf Durchfahrt durch die Bucht, änderte die jährliche Zahlung einer Pacht von 2.000 Dollar in Goldmünzen auf den Gegenwert von 4085 US-Dollar und fügte die Bedingung hinzu, dass die Beendigung dieser Pacht die Zustimmung beider Regierungen oder die Aufgabe des Eigentums durch die Vereinigten Staaten erfordern würde. Kuba erklärt seit 1959, dass die Pachtverträge von 1903 und 1934 nach modernem Völkerrecht ungültig seien. Guantánamo werde "gesetzwidrig und wider den Willen des kubanischen Volkes in Beschlag gehalten". Da Kuba keine Möglichkeit hat, die Vereinigten Staaten zum Rückzug aus Guantánamo zu zwingen, bleibt dem Land nur, zu protestieren und damit völkerrechtlich zu dokumentieren und zu verhindern, dass die Amerikaner den Kubanern eine stillschweigende Zustimmung unterstellen. Die USA können die Hoheit über die Bucht deshalb nicht als ein altbewährtes Recht beanspruchen. Schwerwiegender Vertragsverstoß der USA Zudem sei der Vertrag durch einen schwerwiegenden Verstoß der USA gegen seine Bestimmungen nichtig, argumentiert Kuba. Im Vertrag ist in Artikel II eindeutig geklärt, dass das Pachtobjekt ausschließlich "als Bunkerstation und Marinebasis und zu keinem anderen Zweck" genutzt werden darf. Artikel 60 der Wiener Konvention über das Vertragsrecht besagt, dass ein Vertrag bei schwerwiegenden Verstößen gegen seine Bestimmungen nichtig sei. Bereits die Errichtung eines Internierungslagers (1991-1994) für ca 40.000 Haitianische Flüchtlinge und später für ungefähr 2.000 kubanischen Bootsflüchtlinge und erst recht die Anlage eines Kriegsgefangenenlagers sind eindeutig schwere Verstöße gegen die Bestimmungen des Pachtvertrags und rechtfertigt die einseitige Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Kuba. Folterungen im Gefangenenlager, ein grober Verstoß gegen die Menschenrechte, sind ein weitaus schwerer wiegender Verstoß gegen den Pachtvertrag und legitimieren dessen sofortige Auflösung. Gilt "unbefristet" für immer?Aber auch der Ausdruck "fortdauernde Oberhoheit" in Artikel III des Pachtvertrags wirft Fragen auf. Wiegen die Hoheitsrechte eines Staates weniger als die Bestimmungen eines Vertrages, der keinerlei Befristung enthält? Viele Völkerrechtler vertreten die Meinung, dass solch ein Vertrag die Möglichkeit einer Beendigung zulasse. Sogar der Panamakanalvertrag, in dem die Hoheit "auf ewige Zeiten" an die Vereinigten Staaten übertragen wurde, wurde neuverhandelt und endete 1977.
Nach Artikel 2 Absatz 3 der Charta der Vereinten Nationen müssen Streitigkeiten durch friedliche Mittel beigelegt werden. Falls Kuba und die Vereinigten Staaten sich nicht in bilateralen Verhandlungen einigen, könnte ein Schiedsspruch des Internationalen Gerichtshof strittige Frage klären. Die Vollversammlung der Vereinten Nation könnten gemäß Artikel 96 der Charta den Internationalen Gerichtshof um gutachterlichen Rat bitten. So verstärkte auch das berühmte Gutachten des Internationalen Gerichtshof im Fall Südwestafrikas oder Namibias den internationalen Druck und brachte Namibia schließlich die Unabhängigkeit. Das Guantánamo-Problems stellt bis zu seiner Lösung ein Verstoß gegen die Grundsätze internationaler Rechtsstaatlichkeit dar und es bleibt abzuwarten wann sich die Prophezeiung Richard Goldstone, einst Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes für das ehemalige Jugoslawien, aus Jahr 2003 bewahrheiten wird: "Ich glaube, dass ein künftiger amerikanischer Präsident sich für Guantánamo wird entschuldigen müssen.“ .
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