Neues aus Kuba
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Mit Wirkung vom 14. Februar spricht das Bundesaußenministerium eine Reisewarnung für Kuba aus und stuft das Land als Risikogebiet ein. Update 13.02.21Der gestern (12.) in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts für Kuba vorgenommenen Textänderungen, die eine Einstufung Kubas als Risikogebiet ab dem 14. Februar ankündigten, wurden mittlerweile wieder zurückgenommen, so dass derzeit wie zuvor vor Reisen auf die Karibikinsel nur abgeraten wird. Bisher hat das Bundesaußenministerium aufgrund fortbestehender Reisebeschränkungen vor notwendigen, touristischen Reisen nach Kuba nur abgeraten. Jetzt spricht das Deutsche Außenamt mit Wirkung vom Sonntag, 14. Februar für Kuba eine Reisewarnung aus. Zudem wird die Karibikinsel ab diesem Datum als Risikogebiet eingestuft. In der Bewertung der Epidemiologischen Lage auf der Insel weist die Behörde auf die zuletzt stärker gestiegen Anzahl der täglichen Neuinfektionen hin, die zurzeit in fast allen Provinzen verzeichnet werden, die Mehrzahl in Havanna. Reisende, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland zurückkehren, müssen sich vor ihrer Ankunft in auf www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen. Nach der Ankunft müssen sie sich in Quarantäne zu begeben. Nachdem Kuba im November seine Flughäfen wieder für den internationalen Tourismus geöffnet hatte, stiegen die Coronainfektionszahlen auf der Insel im Dezember stark an und erreichten im Januar bedenkliche Ausmaße. Die Behörden räumten ein, dass eine Hauptinfektionsquelle die Ankunft von Exilkubanern meist aus den Vereinigten Staaten, war, die ihre Familien besuchen wollten. So verlangt die kubanische Regierung seit 10. Januar bei der Einreise einen negativen PCR-Test aus dem Herkunftsland und schreibt seit 6. Februar für alle Einreisenden eine obligatorische Absonderungspflicht bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses vor. Reisende, die zu touristischen Zwecken einreisen und eine Reservierung in einem lizenzierten Hotel haben, müssen sich bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses im Hotel aufzuhalten. Für Reisende, die ihren Aufenthalt nicht in einem auf Pauschalreisen ausgelegten Hotel vorgesehen haben, sondern sich in einer „Casa Particular“ oder jedweder Privatunterkunft aufhalten möchten, müssen sich unmittelbar nach Einreise in einem kostenpflichtigen, von den kubanischen Behörden zugewiesenen Hotel bis zum Erhalt eines weiteren negativen Testergebnisses aufhalten. Die Zahl der Neuinfektionen, die aus dem Ausland eingeschleppt, wurden ist seitdem stark zurückgegangen. Mittlerweile verbreitet sich das Virus allerdings autochthon auf gleichbleibend hohem Niveau im Land. Quelle: AA (https://t1p.de/1q3j)
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Text: Leon Latozke
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