Neues aus Kuba
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Für Kuba-Urlauber ist neben dem Ausgang des bei der Einreise in Kuba durchgeführten Corona-PCR-Tests vor allem die Art der gebuchten Unterkunft ausschlaggebend für die Dauer der Quarantäne. Für Reisende mit Buchungen in lizensierten Unterkünften verkürzt sich u. U. die Absonderungspflicht.
1aMeldung:
Direkt nach der Ankunft müssen sich alle Einreisende in Kuba am Flughafen einem obligatorischen PCR-Test unterziehen. Die Kosten von 30 US-Dollar sind dabei selbst zu tragen, werden in der Regel aber auf den Flugticketpreis aufgeschlagen.
Für Urlauber ist neben dem Ausgang dieses Tests vor allem die Art der gebuchten Unterkunft ausschlaggebend für die Dauer der Quarantäne. Wer eine Reservierung in einem lizensierten Hotel oder einer lizensierten Casa Particular aufweisen kann, muss sich lediglich bis zum Erhalt des Ergebnisses des bei der Ankunft durchgeführten Tests isolieren. Reisende mit negativem Ergebnis können sich anschließend frei bewegen, aktuell allerdings nicht über Provinzgrenzen hinweg. Für Urlauber, die weder in einer lizensierten Unterkunft untergebracht sind, gilt die Absonderungspflicht bis zum negativen Ergebnis eines zweiten PCR-Tests, wobei der erst am fünften Tag nach Einreise gemacht werden kann. Die Quarantäne würde in diesem Fall mindestens acht Tage dauern. Bei einem negativen Testergebnis ist in allen Fällen mit der stationären Aufnahme und Isolation in einem Krankenhaus oder staatlichen Hotel zu rechnen. Die Quarantäneeinrichtungen sind dabei nur auf die Sicherstellung der medizinischen Notwendigkeiten ausgerichtet und entsprechen oft nicht dem deutschen Standard für Unterkünfte. Negativ getestete Reisebegleiter von positiv Getesteten müssen bis zum Erhalt eines zweiten negativen Testergebnisses eine Isolation in ihrer Unterkunft einhalten. Nach wie vor ist bei Einreise zwingend ein negativer PCR-Test aus dem Heimatland vorzuweisen, der bei der Ankunft nicht älter als 72 Stunden sein darf und von einem zertifizierten Labor ausgestellt sein muss. Daneben ist am Flughafen eine Erklärung zum Gesundheitszustand abzugeben.
Quelle: Auswärtiges Amt (https://t1p.de/minx)
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Text: Leon Latozke
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