Kubas Konsulate setzen wegen des Coronavirus alle persönlichen Dienste sowie die Fristverlängerung eines 24-monatigen ununterbrochenen Auslandsaufenthalts aus.
Wie das kubanische Außenministerium mitteilt, verstärken die kubanischen Konsulate wegen des Coronavirus die Dienste im Fernverfahren verstärken und setzen alle persönlichen konsularischen Dienste aus.
Im Informationsschreiben Nr .1 /2020 des kubanischen Konsulats in Berlin und der Außenstelle Berlin heißt es dazu:
Im Informationsschreiben Nr .1 /2020 des kubanischen Konsulats in Berlin und der Außenstelle Berlin heißt es dazu:
"In Anbetracht der epidemiologischen Situation, die im ganzen Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland wegen der Ausbreitung des #Coronavirus19 entstanden ist, und mit dem Hauptziel, seiner Ausbreitung einzudämmen, teilt die Botschaft der Republik Kuba mit Wirkung ab kommendem Montag, dem 23. März 2020, öffentlich mit, dass:
- Alle persönlichen konsularischen Dienstleistungen,sowohl im Konsulat der Botschaft der Republik Kuba in Berlin als in der Außenstelle Bonn, werden ausgesetzt.
- Auf dem Postweg werden beide Konsulate weiterhin konsularische Dienstleistungen (mit Ausnahme von Anträge auf neuen Reisepassund notariellen Urkunden) leisten, wobei die Bezahlung per Banküberweisung erfolgt.
- Diese Maßnahme wird solange gelten, bis die Umstände, die zu ihr geführt haben, nicht mehr bestehen.
- In Übereinstimmung mit der Entwicklung des aktuellen Gesundheitsnotfalls werden wir gegebenenfalls neue Maßnahme in Bezug auf den Inhalt dieses Informationsschreibens Nr. 1/2020 ergreifen und öffentlich darüber informieren."
Desweiteren müssen kubanische Staatsbürger, die kurz davor stehen, die Frist eines 24-monatigen ununterbrochenen Auslandsaufenthalt zu überschreiten, ab dem 19. März 2020 keine Verlängerung mehr beantragen und können bis auf weiteres außerhalb Kubas bleiben und behalten ihren Status als Kubaner mit ständigem Wohnsitz in Kuba bei.
Quellen: MINREX (https://t1p.de/ktnl), Granma (https://t1p.de/xbjd)