Neues aus Kuba
Aktuelle Nachrichten und Meldungen, Analysen und Hintergrundinformationen
Mit der Aktivierung von Helms-Burton III hatte die US-Regierung vor allem ausländische Unternehmen im Visier. Jetzt trifft es als erstes eine US-amerikanische Kreuzfahrtlinie. Seit Donneratag (2.), als das dritte Kapitel des Helms-Burton-Gesetztes in Kraft getreten ist, können US-Amerikaner Klagen gegen Firmen einreichen, die für ihre Geschäfte, nach der Revolution enteignete Immobilien benutzen. Auch Exil-Kubaner mit amerikanischem Pass können nun ausländische Firmen oder Investoren verklagen. Als erste trifft es die Kreuzfahrtlinie Carnival Cruise Line Inc. mit Sitz in Miami Florida. Der nach eigenen Angaben größte Kreuzfahrtveranstalter der Welt wird nun verklagt, weil er die Hafenanlagen von Santiago de Cuba und Havanna nutzt, die nach der Revolution 1959 verstaatlicht worden waren. Kläger sind Javier Garcia Bengochea und Mickel Behn, beide Nachkommen der ursprünglichen Besitzer. Garcia Bengochea beruft sich darauf, Eigentumsverhältnisse am Hafen von Santiago de Cuba zu besitzen. Behn hat angeblich ein Dokument, dass ihn als Eigentümer des Hafens von Havanna ausweist. Die Nachfahren der ehemaligen Eigentümer verlangen nun Entschädigung. "Wir freuen uns dass wir als erste die Möglichkeit haben, Klagen nach dem Helms-Burton-Gesetz gegen Carnival einzureichen. Sie war die erste Kreuzfahrtlinie die unsere gestohlenen Grundstücke zum Anlegen nutzte, also verdient sie es auch, als erste verklagt zu werden." sagte Javier Garcia Bengochea gegenüber der Presse. "Nach 60 Jahren können wir endlich Gerechtigkeit erfahren, gegenüber denen, die unser Eigentum gestohlen haben und von den Unternehmen, die unsere Häfen für ihre eigene Geschäfte genutzt haben. Sie hofften immer, dass unsere Familie sterben würden, aber wir leben noch." fügte Mickel Behn mit tränenerstickter Stimme hinzu. Mit der Aktivierung des des dritten Kapitels des Helms-Burton-Gesetztes wollte die US-Regierung eigentlich ausländische Unternehmen davon, abhalten, weiter in Kuba zu investieren. Nun trifft es als erste eine US-Firma. Es wird erwartet, dass noch hunderte Klagen folgen werden, auch gegen weitere US-Unternehmen. Quelle: EFE (https://t1p.de/97f0), Miaai Herald (https://t1p.de/ni4w)
Anzeige (G2)
| |
Letzte Meldungen
Text: Leon Latozke
Anzeige (G1)
(adsbygoogle = window.adsbygoogle || []).push({});
0 Kommentare
Ihr Kommentar wird veröffentlicht, sobald er genehmigt ist.
Antwort hinterlassen |
Dossiers
Mediathek
Anzeige (M2) Anzeige (G4) Archiv
nach Monaten
November 2024
|
|
|
Anzeige (G3) |