Neues aus Kuba
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Die Tochter eines kubanischen Staatskonzerns verklagt in München die Schweizer Konkurenz und gewinnt: Die geografischen Bezeichnungen "Kuba" und "Havanna" dürfen nur für Zigarren aus kubanischen Tabak verwendet werden. Wie das Landgericht München Ende Dezember entschieden hat, sind Bezeichnungen wie "Cuba/Kuba" und "Havana/Havanna" unzulässig sind für Zigarren, die aus nicht-kubanischen Tabaken hergestellt sind. Die geographische Herkunftsbezeichnungen genießen in Bezug auf Tabak und Zigarren einen besonderen Ruf, stellte das Gericht fest und gab damit der Klage des kubanischen Unternehmens Habanos S. A. auf Unterlassung gegen eine Schweizer Firma statt. Das Schweizer Unternehmen für Luxusprodukte, das auch Zigarren vertreibt, darf künftig nicht mehr Angaben wie "Cubano" oder "kubanisch" und "Habano" für Tabake und Zigarren verwendet, die zwar von Pflanzen stammen, deren Samen ihren Ursprung auf Kuba haben, aber außerhalb der Karibikinsel, in Nicaragua oder der Dominikanischen Republik gepflanzt und verarbeitet worden waren. Die Eidgenossen bewarben ihre Zigarren unter anderem mit der Bezeichnung "Piloto Cubano ein kraftvoller Tabak aus Kuba - verpflanzt auf unseren Fincas" oder "San Vincente ein milder kubanischer Tabak - ebenfalls verpflanzt". Sie hätten damit, in unrechtmäßiger Weise an den guten Ruf der bekannten "Havannas" oder "Habanos" aus Kuba angeknüpft, so die Klägerin Habana S.A., die vom Tabakanbau bis zur Verpackung Zigarren aus Kuba herstellt. Eigentümer von Habanos S.A. sind zu gleichen Teilen das staatliche Unternehmen Cubatabaco und der in Privatbesitz befindliche spanische Tabakriese Altadis. Der Streitwert wurde auf eine halbe Million Euro angesetzt. Das beklagte Unternehmen argumentierte, dass dass die Qualität der kubanischen Zigarren aufgrund der Enteignung der Wissens- und Qualitätsgaranten, der revolutions- und später armutsbedingen Abwanderung von Know-how und Facharbeitern zusehends verfallen sei. "Kuba" oder "Havanna" sei deshalb inzwischen mehr eine Sorten- oder Gattungsbezeichnung für Zigarren als ein Hinweis auf den Herstellungsort. Die Münchner Richter folgten dieser Argumentation nicht und gaben der Klage in vollem Umfang statt. Bei den Bezeichnungen "Kuba" sowie "Havanna" handelt es sich nach Ansicht der Kammer um geographische Herkunftsangaben gemäß Markengesetz. Das Gericht unterstreicht in seiner Urteilsbegründung, dass "...die Insel Kuba und seine Hauptstadt Havanna nicht nur stellvertretend für Zigarrengenuss, sondern auch für die besondere Qualität des dortigen Tabaks..." steht. "Kubanische Zigarren sind aufgrund der verwendeten Tabake und der besonderen Herstellungsmethoden (Handarbeit) für ihre besondere Qualität weltweit bekannt". Weiter erklärt das Gericht: "Die willkürliche Verwendung dieser Herkunftsangaben unabhängig von einem aktuellen konkreten Bezug zu Kuba/Havanna beeinträchtigen ihre Unterscheidungskraft, weil dadurch die besondere Bedeutung dieser Begriffe für höchsten Tabakgenuss aus Kuba verloren geht" und fügt hinzu: "Allein die Tatsache, dass die von der Beklagten verwendeten Tabake nicht-kubanischer Herkunft ihren Ursprung auf Kuba haben, da Samen von dort nach der kubanischen Revolution in andere Länder mitgenommen wurden, ist für eine Lauterkeit der Angaben, ungeachtet des diesbezüglichen Bestreitens der Klägerin – unzureichend". Quelle: 5thAvenue (https://t1p.de/z4j8p)
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Text: Leon Latozke
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