Neues aus Kuba
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Kuba gehört zu den wenigen Ferndestinationen, die derzeit erreichbar sind. So mancher wird sich überlegen, im Sommerurlaub auf die Karibikinsel zu fliegen. Doch was ist, wenn das Virus den geplanten Urlaub unmöglich macht, welche Rechte haben Reisende in Coronazeiten?
1aMeldung:
Generell schmieden derzeit die wenigsten konkrete Urlaubsplane oder planen Reisen ins Ausland. Für die Reisezeit bis April nächsten Jahres meldet der Reiseverband Deutschland eine Umsatzrückgang von über 70 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Buchungen für die Sommerferien liegen trotz Frühbucherkonditionen und flexiblen Umbuchungs- und Stornierungsmöglichkeiten derzeit auf sehr niedrigen Niveau.
Die Reiseveranstalten locken auch in diesem Winter mit Frühbucheraktionen wie in ganz normalen Jahren. Sie hoffen auf einen Nachholeffekt, da viele in diesem Jahr keinen Urlaub machen konnten und diesen auf 2021 verschoben haben. Nach den jüngsten Ankündigungen über die baldige Verfügbarkeit eines Impfstoffes steigen die Neubuchungen für die Sommerferien derzeit deutlich – allerdings auch hier noch auf niedrigem Niveau. Es ist zwar wahrscheinlich dass im nächsten Sommer die Lage viel besser sein könnte, für die meisten Reisewilligen ist das aber kein Grund, jetzt schon zu buchen. Mehr Rechte bei Pauschalreisen
Verbraucherschützer raten zu Vorsicht. Zum jetzigen Zeitpunkt sollte, wenn überhaupt, möglichst nur eine Reise mit Rücktrittsrecht gebucht werden. Einige Reiseanbieter locken mit besonderen Bedingungen, etwa der Möglichkeit bis zu sieben Tage vor Reiseantritt kostenfrei zu stornieren. Selbst wenn keine Reisewarnung mehr besteht. Wer nach einer Buchung Bedenken oder Ängste hat und ein mulmiges Gefühl bekommt, kann so immer noch umstandslos absagen, ohne Geld zu verlieren.
Die Verbraucherzentrale Bayern rät zu Pauschalreisen, das sie hier die Rechte der Reisenden grundsätzlich besser geschützt sieht als bei Individualreisen. Ein kostenfreier Rücktritt (Stornierung) der gesamten Reise ist demnach bei kurz bevorstehenden Pauschalreisen ins Ausland für Reiseziele möglich, für die eine Reisewarnung gilt. Eine kostenfreie Stornierung von Pauschalreisen ist nach Ansicht der bayrischen Verbraucherschützer aber auch ohne eine Reisewarnung möglich, wenn das Auswärtige Amt von solchen Reisen an das Ziel zumindest abrät oder falls im Zielland ein Einreiseverbot gilt oder falls zwingend eine Quarantäne bei Hin- oder Rückreise vorgesehen ist.
Quellen: VZ Bayern (https://t1p.de/uwot), Reiseverband (https://t1p.de/gx1x)
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Text: Leon Latozke
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