Neues aus Kuba
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Das Robert-Koch-Institut stuft Kuba ab Sonntag, 18. Juli 00:00 Uhr, als Hochinzidenzgebiet ein. Das Auswärtige Amt warnt ab diesem Zeitung vor touristischen Reisen auf die Insel. Das Auswärtige Amt bezeichnet Kubas Gesundheitssystem als überlastet. Da die landesweite Inzidenz inzwischen mehr als 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage beträgt, wird Kuba, das bisher als Risikogebiet galt, mit Wirkung vom 18. Juli 2021 als Hochinzidenzgebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko eingestuft. Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuba rät das Außenamt derzeit noch ab. Mit Wirkung vom 18. Juli 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuba gewarnt. Alle Personen, die per Flugzeug in die Bundesrepublik einreisen, müssen vor dem Abflug der befördernden Airline ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen. Der kostenpflichtige Test darf höchstens 48 Stunden (Antigentest) bzw. 72 Stunden (PCR-, LAMP-, TMA-Test) vor Anreise vorgenommen worden sein. Antikörper-Tests sind nicht zulässig. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht befreit. Der Testnachweis sollte in jedem Fall die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird. Reisende nach Voraufenthalt in einem Risikogebiet sind verpflichtet die digitale Einreiseanmeldung unter https://www.einreiseanmeldung.de auszufüllen und die erhaltene Bestätigung bei der Rückreise mit sich zu führen. Die Bestätigung (PDF) ist beim Check in vorzuzeigen. Die Angaben werden automatisch an die zuständigen Gesundheitsbehörden am Zielort weitergeleitet. Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause - oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort - begeben und zehn Tage lang absondern (häusliche Quarantäne). Ein erneuter Test nach 5 Tagen ermöglicht frühzeitig eine Beendigung der 10-tägigen häuslichen Quarantäne. Ein Nachweis über abgeschlossene Impfung oder Genesung befreit von Test- und Quarantänepflicht. Die vollständige Impfung muss 14 Tage vor Einreise erfolgt sein. Hinweis: Die Einreise- und Quarantänebestimmungen und die Situation vor Ort können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann daher rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern
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Text: Leon Latozke
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