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Mit einem neuen Enteignungsgesetzt will der sozialistische Staat eine Lücke in der Gesetzgebung schließen und die Rechtssicherheit für Privatpersonen, Unternehmen und ausländische Investoren stärken. Die Nationalversammlung der Volksmacht (Asamblea Nacional del Poder Popular), Kubas Parlament, billigte das "Gesetz über die Enteignung aus Gründen des öffentlichen Nutzens oder des sozialen Interesses" (Ley de la expropriación por razones de utilidad pública o interés social), eine Bestimmung, die die derzeitige Gesetzgebung zugunsten der kollektiven Interessen verbessert. Der Entwurf des Gesetzes ist einer derjenigen, die im November letzten Jahres auf der Website der Nationalversammlung der Volksmacht veröffentlicht wurden, damit die Kubaner ihre Meinung dazu äußern können. Meisi Bolaños Weiss, Ministerin für Finanzen und Preise, erklärte, dass die Verordnung auf Artikel 58 der Verfassung beruhe, der besagt, dass "das Gesetz die Grundlagen für die Entscheidungen über die Nützlichkeit und Notwendigkeit, die rechtlichen Garantien sowie das Verfahren und die Formen der Entschädigung in Fällen von Enteignung festlegt". Damit soll die Rechtssicherheit für Privatpersonen, Unternehmen und ausländische Investoren gestärkt und eine Lücke in der Gesetzgebung geschlossen werden. Das neue Gesetz gleicht das Fehlen einer einzigen Rechtsinstanz zur Regelung von Enteignungen aus, die bisher durch unterschiedliche Gesetze wie das Allgemeine Wohnungsbaugesetz und andere Gesetze geregelt wurden. Der Grundsatz, dass Menschen nur aus den in der Verfassung genannten Gründen ihres Eigentums beraubt werden können und eine angemessene Entschädigung erhalten, werde durch das Gesetzt bekräftigt, heisst es dazu in Berichten staatlicher kubanischer Medien. So muss eine Enteignung vom Ministerrat genehmigt werden, sie darf darf nur mit Entschädigung erfolgen und muss sich auf die "absolut unerlässlichen Eigentumstitel für das benannte öffentliche Interesse beschränken". Bei ausländischen Investitionen muss eine Entschädigung in Höhe des aktuellen Handelswerts in frei konvertierbarer Währung gezahlt werden. Bei der Enteignung von Wohngebäuden muss künftig "ein vergleichbares Gebäude in ähnlichem Zustand oder die zu dessen Erwerb notwendige Summe angeboten werden", heißt es weiter. Die Nutzung und Erhaltung natürlicher Ressourcen, der Bau von Bildungs-, Gesundheits-, Sport-, Kultur-, Erholungs- und anderen Zentren sowie die Entwicklung von Infrastrukturen für das Gemeinwohl in städtischen und ländlichen Gebieten werden unter anderem als Gründe für die Geltendmachung des öffentlichen Nutzens oder des sozialen Interesses angesehen. Bolaños Weiss betonte, dass das Gesetz das Ergebnis intensiver gemeinsamer Bemühungen der beteiligten staatlichen Stellen und von Professoren der juristischen Fakultät der Universität Havanna ist. Quelle: ACN (https://t1p.de/6n12f)
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Text: Leon Latozke
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