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Kubas Parlament, die Nationalversammlung der Volksmacht, ist verfassungsgemäß das oberste Organ der Staatsmacht und stellt die gesetzgebende Gewalt der Republik dar. Seine Abgeordneten, die die 168 Municipios des Inselstaats vertreten, werden alle fünf Jahre bestimmt - im März ist es wieder soweit.
Der Nationale Wahlrat Kubas arbeitet mit Hochdruck daran, die nationalen Wahlen am 26. März zu garantieren, wenn die Abgeordneten des kubanischen Parlaments, der Nationalversammlung der Volksmacht (Asamblea Nacional del Poder Popular de Cuba) gewählt werden.
Der Vizepräsident des Wahlrates, Tomas Amaran, informierte die Presse über die wichtigsten Maßnahmen, die im Hinblick auf die Wahl durchgeführt werden. Er sagte, dass die Wählerlisten im Februar veröffentlicht werden sollen. In den meisten Provinzen wurden bereits alle 80 Wahlbezirke eingerichtet, die die Hauptstruktur der nationalen Wahlen bilden, sagte der Beamte und erinnerte daran, dass die Kandidaten für die Parlamentsabgeordneten am 5. Februar in den Gemeindeversammlungen nominiert werden. ![]()
Kubanisches Parlament (Bildquelle: Radio Reblede © Sergei Montalvo Aróstegui)
Auf allen Wahlzetteln werden entsprechend der im kubanischen Wahlgesetz festgelegten Zahl der Wähler mindestens zwei Kandidaten stehen - ein Abgeordneter pro 30.000 Einwohner. Die Biographien der Kandidaten werden auch in jedem Wahlbezirk veröffentlicht, sagte der Beamte.
Amaran erklärte, dass das Nationalparlament nach der Wahl aus 470 Abgeordneten bestehen wird, die alle Bereiche der kubanischen Gesellschaft vertreten. Die neuen Abgeordneten werden später für die Wahl des Parlamentspräsidenten und anderer hochrangiger Gesetzgeber sowie für die Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Republik Kuba zuständig sein. Das kubanische Parlament geht nicht aus einer freien Wahl hervor, sondern wird nach Einheitslisten bestimmt, Oppositionsvertreter sind nicht im Parlament vertreten und der Einfluss des Parlamentes auf die politischen Entscheidungen ist de facto gering. Die Macht liegt bei der Kommunistischen Partei Kubas. Die ehrenamtlichen Abgeordneten werden in Ein-Personen-Wahlkreisen formal bestimmt. Es ist jeweils nur ein Kandidat zugelassen, ein Wahlkampf findet nicht statt. Die Wahlperiode dauert 5 Jahre, die letzten Wahlen fanden am 11. März 2018 statt, die vorletzten am 3. Februar 2013. Das Parlament tagt in zwei Sessionen im Jahr. In der Zwischenzeit nimmt der 31-köpfige Ministerrat die Funktion des Gesetzgebers wahr.
Quelle: Escambray (https://t1p.de/9p4r2)
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Text: Leon Latozke
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