Neues aus Kuba
Aktuelle Nachrichten und Meldungen, Analysen und Hintergrundinformationen
Mit der Überreichung ihres Beglaubigungsschreibens an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wurde Juana Martínez González als Botschafterin der Republik Kuba in Deutschland akkreditiert.
![]()
Juana Martínez González und Frank-Walter Steinmeier im Schloss Bellevue, 7. April 2022 (Bildquelle: MINREX © Na)
Am Donnerstagnachmittag (7.) hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vier neue ausländischen Diplomatinnen und Diplomaten anlässlich ihrer Akkreditierung im Schloss Bellevue begrüßt, darunter die kubanische Diplomatin Juana Martínez González. Mit der Überreichung ihres Beglaubigungsschreibens wurde sie als Außerordentliche und Bevollmächtigte Botschafterin der Republik Kuba bestätigt.
Juana Martínez González folgt damit auf Ramón Ripoll Díaz als offizielle Vertreterin des sozialistischen Karibikstaates in der Bundesrepublik. Zuvor hatte sie das Amt der Botschafterin Kubas in Peru inne und war im Dokumentationsverwaltungszentrum des kubanischen Außenministeriums tätig. Während des herzlichen Treffens erörterten die beiden Seiten den Stand und die positiven Aussichten der bilateralen Beziehungen. Bundespräsident Steinmeier wünschte auch der kubanischen Botschafterin viel Erfolg bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Kuba und Deutschland bekräftigten in mehreren Bereichen ihren Willen, den politischen Dialog, die Zusammenarbeit und den Austausch in Bereichen von gemeinsamem Interesse zu verstärken. Die Akkreditierung von Botschaftern und Gesandten ist ein mehrstufiger Prozess. Zunächst muss sich der Entsendestaat über diplomatische Kanäle beim Empfangsstaat vergewissern, dass Einvernehmen mit der Bestellung der ausgesuchten Person besteht. Der Empfangsstaat muss förmlich durch Agrément zustimmen. Für eine etwaige Ablehnung muss er keine Gründe angeben. Wird die Zustimmung verweigert, muss der Entsendestaat eine andere geeignete Person auswählen. Stimmt der Empfangsstaat zu, erfolgt die Ernennung des Botschafters durch den Entsendestaat. Er ist nun der designierte Botschafter und erhält von seinem Staatsoberhaupt ein Beglaubigungsschreiben, das eine kurze Würdigung seiner Person enthält. An einem mit dem Staatsoberhaupt des Empfangsstaates vereinbarten Tag stellt sich der designierte Botschafter dem Staatsoberhaupt an dessen Amtssitz vor. International üblich ist es, dass er hierzu mit einem Wagen des Staatsoberhaupts von seiner Mission oder Residenz abgeholt und bei seiner Ankunft mit einem kleinen militärischen Zeremoniell begrüßt wird. Nachdem er sich in das Gästebuch eingetragen hat, überreicht er sein Beglaubigungsschreiben und häufig auch das Abberufungsschreiben seines Vorgängers. Nach einem ersten Gespräch, das dem gegenseitigen Kennenlernen dient, wird er erneut mit kleinem militärischem Zeremoniell verabschiedet. Als Zeichen seiner offiziellen Amtsaufnahme wird die Fahne des von ihm vertretenen Landes am Amtssitz des Staatsoberhaupts kurzzeitig gehisst. Ab jetzt ist der Botschafter offizieller Vertreter seines Landes und gilt zum Annehmen des Textes eines Vertrags zwischen Entsende- und Empfangsstaat als allgemein bevollmächtigt.
Quelle: MINREX (https://t1p.de/stviw)
Anzeige (G2)
| |
Letzte Meldungen
Text: Leon Latozke
Anzeige (G1)
(adsbygoogle = window.adsbygoogle || []).push({});
0 Kommentare
Ihr Kommentar wird veröffentlicht, sobald er genehmigt ist.
Antwort hinterlassen |
Dossiers
Mediathek
Anzeige (M2) Anzeige (G4) Archiv
nach Monaten
Januar 2025
|
Anzeige (G3) |