Neues aus Kuba
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Kuba führt eine neue Vorschrift ein: Unternehmen müssen elektronische Zahlungsmöglichkeiten anbieten. Kritiker befürchten organisatorischen Aufwand und Abwanderung in die Schattenwirtschaft.
Die kubanische Regierung hat am Donnerstag (2.) die Unternehmen des Landes dazu verpflichtet, den Verbrauchern die notwendigen Mittel für elektronische Zahlungen zur Verfügung zu stellen.
Im Amtsblatt der Republik wurde die Resolution 93 von 2023 des Ministeriums für Binnenhandel (Ministerio de Comercio Interior - MINCIN) veröffentlicht, die in 30 Tagen in Kraft treten wird und alle Unternehmen, die sich mit Handel befassen, zu elektronische Zahlungsmöglichkeiten verpflichtet, Darin wird erläutert, dass Unternehmen für den Vertrieb von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen für Verbraucher über nationale Portale oder Point-of-Sale-Terminals mit Zahlungsmöglichkeiten ausgestattet sein müssen. Die Maßnahme betrifft alle natürlichen und juristischen Personen, die gewerbliche Tätigkeiten ausüben, die eine Eintragung im Zentralen Handelsregister (Registro Central Comercial - RCC) erfordern. Sie sieht auch eine Übergangsbestimmung für natürliche und juristische Personen vor, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Beschlusses noch nicht über die oben genannten Zahlungsmöglichkeiten verfügen. Sie haben nur 60 Kalendertage, gerechnet ab dem Inkrafttreten der Bestimmung, Zeit, um diese Zahlungen zu gewährleisten, oder ihre Genehmigungen für die von ihnen ausgeübte Tätigkeit werden ausgesetzt. Für die Nationalen Steuerbehörde (Oficina Nacional de Administración Tributaria - ONAT) erleichtern elektronische Zahlungen Steuerkontrolle und die Bekämpfung von Steuerhinterziehung da alle Bewegungen dieses Bankkontos, ob Einnahmen oder Ausgaben, analysiert werden und somit auch Ermittlungen ermöglicht werden, wenn sie sinnvoll sind, erklärte ONAT-Leiterin Mary Blanca Ortega Barredo gegenüber der Zeitung Granma. Es gibt mindestens 20.000 Handels- und lokale Verwaltungseinheiten im Land, die über elektronische Zahlungen verfügen, aber auch staatliche und nicht-staatliche Wirtschaftsakteure, die Tätigkeiten ausüben, die dem MINCIN unterstehen, müssen die Kanäle für elektronische Zahlungen garantieren, berichtete die kubanische Nachrichtenagentur ANC. Sie zitiert Inalvis Smith Luben, stellvertretende Ministerin für Binnenhandel, die gegenüber der offiziellen Presse erklärte, dass jede Einrichtung mindestens eine elektronische Zahlungsmöglichkeit haben muss. Kritiker der Massnahme wie der Wirtschaftswissenschaftler Elías Amor sagen, dass von der Resolution praktisch alle Wirtschaftsakteure betroffen seien, was für viele von ihnen einen organisatorischen Aufwand bedeute, insbesondere für die privaten und kleineren Unternehmen, die sich für "Verteidigungsmechanismen" entscheiden müssten, die sie wahrscheinlich in den "informellen Bereich" treiben würden.
Quelle: Gaceta Oficial (https://t1p.de/77tp2)
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Text: Leon Latozke
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