Neues aus Kuba
Aktuelle Nachrichten und Meldungen, Analysen und Hintergrundinformationen
Nach dem vom Parlament beschlossenen Entwurf soll in der künftigen Verfassung unter anderem gleichgeschlechtliche Ehen sowie privater Besitz anerkannt werden. Außerdem verschwindet erstmals der Begriff Kommunismus aus der Verfassung.
Das kubanische Parlament hat am Sonntag (22.) eine neue Verfassung abgesegnet, die das Land weiter für die Marktwirtschaft öffnen und die Rechte der Bürger stärken soll. Mit der Reform wird die Verfassung von bisher 137 auf 224 Artikel erweitert. Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Kommunismus: Als Staatsziel galt es laut Verfassung bisher, eine "kommunistische Gesellschaft" zu schaffen. Diese Passage wurde gestrichen. Kuba wird in dem Text nun als sozialistischer Rechtsstaat beschrieben. Die Kommunistische Partei Kubas und ihre führende Rolle im "kubanischen sozialistischen Modell" als einzige legale Partei des sozialistischen Karibikstaats bleibt aber erhalten. Ehe für alle: In Artikel 68 des Entwurfs wird die Ehe als "freiwillige Verbindung zwischen zwei Personen" definiert, womit die Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern möglich wird. Vorangetrieben hat die Ehe für alle vor allem die Abgeordnete Mariela Castro, Tochter des früheren Präsidenten Raúl Castro. Privatbesitz: Erstmals wird der Begriff "Privatbesitz" in der Verfassung genannt. Staatsbesitz soll zwar weiterhin Vorrang genießen. Privatbesitz wird aber legalisiert, wenn auch in begrenztem Rahmen. Private Wirtschaft: Der private Sektor, in dem laut offiziellen Angaben 13 Prozent der Erwerbsbevölkerung tätig sind, wird nun ausdrücklich gestattet, soll aber laut Verfassungsentwurf auch künftig "nur ergänzenden Charakter" haben. Die Produktionsmittel und das Eigentum strategisch wichtiger Wirtschaftssektoren bleiben in den Händen des Staates. Wirtschaftliche Öffnung nach außen: Die Wichtigkeit ausländischer Investitionen für die Entwicklung Kubas wird betont. Die Maßnahmen, die Raúl Castro bereits vor gut zehn Jahren eingeleitet hat, werden nun auch in der Verfassung festgeschrieben. Die Amtszeit des Präsidenten: Diese soll auf maximal zweimal fünf Jahre begrenzt werden. Für die Kandidaten gilt außerdem eine Altersgrenze von 60 Jahren. Die beiden letzten Präsidenten, Fidel als auch Raúl Castro, waren bei über 80 Jahre alt, als sie abtraten. Fidel war außerdem knapp 50 Jahre an der Macht. Machtteilung: Die politische Macht soll zwischen dem Staatsoberhaupt (Präsident) und einem Regierungschef (Ministerpräsident) aufgeteilt werden, um sie nicht auf eine Person zu konzentrieren. Dafür wird das Amt des Ministerpräsidenten wiederbelebt, das es bereits vor der bislang gültigen Verfassung aus dem Jahr 1976 gab. Die vom Parlament verabschiedete Verfassungsreform muss noch vom Volk abgesegnet werden. Die kubanisch Bevölkerung soll den Entwurf ab dem 13. August bis Mitte November öffentlich in Foren diskutieren. Der Tag, an dem die Debatte eröffnet wird, wurde symbolisch gewählt – es ist der Geburtstag von Revolutionär Fidel Castro. Präsident Díaz-Canel rief dazu auf, zahlreich an der Diskussion teilzunehmen. Die Menschen sollten offen ihre Meinung sagen, damit der Text der Verfassung das Heute und die Zukunft Kubas widerspiegele, so der Präsident.
Anzeige (G2)
| |
Letzte Meldungen
Text: Leon Latozke
Anzeige (G1)
(adsbygoogle = window.adsbygoogle || []).push({});
0 Kommentare
Ihr Kommentar wird veröffentlicht, sobald er genehmigt ist.
Antwort hinterlassen |
Dossiers
Mediathek
Anzeige (M2) Anzeige (G4) Archiv
nach Monaten
Oktober 2024
|
|
|
Anzeige (G3) |