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Die Ende des Jahres auslaufender Frist für Vergünstigungen bei der Einfuhr von bestimmten Stromerzeugungsanlagen nach Kuba wird um ein Jahr verlängert.
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Zollkontrolle am Fughafen Havanna (Bildquelle: Cibercuba © Na)
Das kubanische Ministerium für Finanzen und Preise (Ministerio de Finanzas y Precios - MFP) verlängerte mit Beschluss 328/2022 die Frist für die Einfuhr von Stromerzeugungssanlagen mit einer Leistung von mehr als 900 Watt, die über den für Luft-, See-, Post- und Kuriersendungen festgelegten Wert hinausgehen und dem Generalzollamt der Republik zur Abfertigung vorgelegt werden, bis zum 31. Dezember 2023.
Wie im Außerordentlichen Amtsblatt Nr. 87 vom Momntag (26.) angegeben, läuft die mit dem Beschluss 218/2022 gewährte Vergünstigung am 31. Dezember dieses Jahres aus, eine Frist, die bis zum nächsten Jahr verlängert wird. Dieser Beschluss sieht vor, dass einige der von der Bevölkerung erworbenen Kraftwerke vor oder während dieser Frist ins Ausland verschifft werden, sich auf der Durchreise befinden und anschließend im Land eintreffen, es wurde beschlossen, eine Sonderbehandlung zu gewähren und ihre Einfuhr zuzulassen. Der von Meisi Bolaños, Ministerin für Finanzen und Preise, unterzeichnete Beschluss tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Quelle: MFP https://t1p.de/wccpl)
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Text: Andreas B. Lindner
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