Neues aus Kuba
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Zwei Kubaner stehen in Russland wegen illegalen Grenzübertritts vor Gericht. Sie wollten in die USA gelangen - über die Beringstraße.
Die beiden kubanischen Staatsbürger werden im autonomen Bezirk Tschukotka, im Nordosten Russlands, wegen des illegalen Versuchs, die Grenze in die Vereinigten Staaten zu überschreiten, strafrechtlich verfolgt. Dies teilte die Staatsanwaltschaft der Region der russischen Rechtsinformationsbehörde (RAPSI) mit. In der Anklage heisst es dazu: "Im September 2016 beschlossen die Angeklagten, ohne die erforderlichen Genehmigungen (Visa) und in dem Bestreben, die Grenzkontrolle zu umgehen, illegal die Staatsgrenze der Russischen Föderation vom Gebiet des Autonomen Departements Tschukotka auf das Gebiet der Insel Kruzenshtern (Lesser Diomedes), Alaska, USA, zu überschreiten." Für ihren Plan baten die Kubaner einen Einheimischen, sie für etwa 800 Dollar auf einem Boot über die 80 Kilometer breite Beringstraße zu bringen, um den US-Bundesstaat Alaska zu erreichen. Der jedoch verpfiff sie an die Behörden. Kubaner brauchen keine Visa, um nach Russland zu reisen, und seit im Zuge des von Obama eingeleiteten Tauwetters zwischen Kuba und den Vereinigten Staaten, die Einwanderungspriviliegien für Kubaner abgeschafft wurden, scheint die Variante der Überquerung der Beringstraße zwischen Russland und Alaska als Fluchtweg in die USA an Charme zu gewinnen. Wie der russische Fernsehsender REN-TV Novosti berichtete, versuchten bis Mai 2017 fünfzig Kubaner die Vereinigten Staaten über Tschukotka zu erreichen. Demnach zeigten die beiden 2016 verhafteten Kubaner während des Verhörs eine Schritt-für-Schritt-Anweisung, die offenbar auf Kuba von Reiseveranstaltern an die Kubaner ausgehändigt wird, die ohne Visum nach Russland reisen können, um dort Waren für den privaten Sektor der Insel zu kaufen. Die Veranstalter versprechen einen Pauschalpreis mit Unterkunft, Verpflegung in Moskau sowie Hilfe bei Gepäck und Transport. Die Visafreiheit für Kubaner beinhaltet allerdings nur den Zugang zur russischen Hauptstadt. Der Aufenthalt im Grenzgebiet ist nur mit Sondergenehmigung erlaubt.
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Text: Leon Latozke
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