Neues aus Kuba
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Als Teil der Maßnahmen, die das kubanische Parlament zur Wiederbelebung der nationalen Wirtschaft angekündigt hat, ändert der kubanische Zoll seine Einfuhrbestimmungen. Privatpersonen können jetzt u. a. bis zu fünf Smartphones und drei Computer auf die Insel mitnehmen.
Reisende am internationalen Flughafen in Havanna (Bildquelle: PCC © Na)
Die im Staatsanzeiger Nr. 45 Sonderausgabe vom 28. Juli 2022 veröffentlichten Beschlüsse 175 und 176 zu den Allgemeinen Zollvorschriften der Republik enthalten eine Reihe von Änderungen an den Mengen von Artikeln, die ab dem 15. August dieses Jahres nichtgewerblich nach Kuba eingeführt werden dürfen.
Für den kubanischen Zoll sind nichtgewerbliche Einfuhren solche, die von Einzelpersonen getätigt werden, die gelegentlich mit Produkten und Ausrüstungen für den persönlichen Gebrauch, für die Familie oder den Haushalt auf die Insel reisen. Diese Einfuhr kann als begleitetes Gepäck, als unbegleitetes Gepäck und als Paketsendung erfolgen. Maßgebend ist die Entscheidung des Zollbeamten, der der Ansicht ist, dass die Einfuhrbestimmungen auf nichtkommerzieller Basis eingehalten werden. In Kapitel 5 der Vorschriften über "Computer- und Kommunikationsgeräte" wird die Anzahl der Mobiltelefone und Computer erhöht, die jeder Reisende ins Land bringen darf. So dürfen jetzt beispielsweise bis zusätzlichen zum persönlichen Handy des Reisenden bis zu fünf Smartphones mitgebracht werden. d. h. es können insgesamt sechs Mobiltelefone ins Land gebracht werden. Die Website Peridico Cubano weist darauf hin, dass je nach Zollwert der Geräte Punkte angerechnet werden, die die Gesamtmenge der pro Jahr zu importierenden Produkte beeinflusswen. Hierfür hat der Zoll als Bewertung die Kaufrechnung des Geräts oder den Referenzwert zugelassen, wobei letzterer in dieser Entschließung geändert wurde. Zuvor wurde das Mobiltelefon nach seiner Reichweite bewertet: mittel, niedrig und hoch. Jetzt gibt es eine Einheitsbewertung von 80 Punkten. Wer also fünf Smartphones nach Kuba einführt, verbraucht 400 Punkte seiner "Gesamtimportmenge" von 1.200 Punkten. Bei Computern (vollständige Desktop-Mikrocomputer, tragbare Mikrocomputer (Laptops), Tablet-PCs, digitale Lesegeräte oder andere ähnliche Produkte) können unabhängig von der Art der Geräte bis zu drei Stück mitgebracht werden. Zusätzlich kann der Reisende dass einen Computer (Laptop) als persönliches Eigentum ins Land bringen, ohne dass Zollgebühren erhoben werden. Der Zollwert eines Computer variiert je nach den Merkmalen. Ein Desktop-Computer (einschließlich Tower, Monitor und Peripheriegeräten) wird beispielsweise mit 200 Punkten bewertet, ein Laptop mit 250 Punkten und ein Tablet oder Minilaptop mit 100 Punkten. Eine ausführlichere Auflistung der einzelnen Punkte ist im Staatsanzeiger zu finden.
Quellen: Aduana General de la República (https://t1p.de/rkzzy), Periodico Cubano (https://t1p.de/o94qh)
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Text: Leon Latozke
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