Neues aus Kuba
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Der Schweizer Presserat rügt den Titel "Kubanische Ärzte versklavt", der in der "Neue Zürcher Zeitung am Sonntag" erschienen ist. Bild von Matthias Süßen creator QS:P170,Q59087075, NZZ Zuerich-msu-3037, Zuschnitt von KUBAKUNDE, CC BY-SA 4.0 Im Artikel "Kubanische Ärzte versklavt", untertitelt mit "Havanna schickt Mediziner-Brigaden in alle Welt und kassiert dabei ab", der am im Februar 2021 in der "Neue Zürcher Zeitung am Sonntag" (NZZaS) erschien, ging es unter anderem um die Arbeitsbedingungen der Ärztebrigaden, die außerhalb Kubas zum Einsatz kommen. Thematisiert werden Wochenarbeitszeiten von 64 Stunden, eingeschränkte Bewegungsfreiheit im Einsatzland oder auch der Zwang, Kollegen zu bespitzeln. Die UNO-Sonderberichterstatterin für heutige Formen der Sklaverei kritisiere diese Bedingungen und schließe nicht aus, dass sklavereiähnliche Zustände vorliegen könnten. Im Artikel selber wird denn auch nur über Anzeichen für "sklavereiähnliche Zustände" berichtet. Deshalb sieht der Presserat im Text keinen Verstoß gegen die Wahrheitspflicht. Anders jedoch im Titel: Da steht aktiv die unbelegte Behauptung der Sklaverei, womit der Titel die "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" verletzt. Eine starke Zuspitzung im Titel erachtet der Presserat grundsätzlich als zulässig, wie er festhält. Doch dies nur, wenn in unmittelbarer Nähe eine Präzisierung erfolgt. Der Titel "Kubanische Ärzte versklavt" werde aber vorliegend durch den Untertitel "Havanna schickt Mediziner-Brigaden in alle Welt und kassiert dabei ab" nicht relativiert. Deshalb habe die NZZaS gegen den Journalistenkodex verstoßen, so der Presserat. Bei der Berechnung der Arbeitsstunden, Tagesansätze und Einnahmen, die Kuba betreffend die Einsätze der Ärztebrigaden verzeichnet, weist die NZZaS wohl darauf hin, dass Kuba diese Zahlen nicht offenlege. Die trotzdem angeführten Zahlen sind aber gemäß dem Presserat in einem Maß widersprüchlich, dass eine klärende Bemerkung nötig gewesen wäre. Nach eingehender kontroverser Diskussion stellt der Presserat in diesem Punkt ein Versäumnis der Redaktion, aber keinen Verstoss gegen die Berufsregeln fest. Die Neue Zürcher Zeitung ist eine Schweizer Tageszeitung des Medienunternehmens NZZ-Mediengruppe mit Sitz in Zürich. Als traditionsreiche Zeitung ist sie überregional bekannt und wird zu den Leitmedien im deutschsprachigen Raum gezählt. Quelle: Presseportal (https://t1p.de/jws1)
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Text: Leon Latozke
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