Neues aus Kuba
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Ein Unternehmer aus Dortmund errreicht ein Gerichtsurteil gegen PayPal. Der Online-Bezahldienst hatte sein Konto wegen des Ticketverkaufs für ein Kuba-Konzert gesperrt, und sich dabei auf das US-Embargo gegen Kuba berufen. Ende letzten Jahres hatte der Kläger, der Ticketanbieter Proticket aus Dortmund, Eintrittskarten für das Tanzmusikal "Soy de Cuba" sowie einen Auftritt der in Deutschland lebenden kubanischen Sängerin Addys Mercedes angeboten. Das PayPal-Konto, über das die Karten bezahlt werden konnten, sperrte PayPal Ende November, mit Verweis auf die US-Sanktionen gegen Kuba. Auch die europäische PayPal-Tochter müsse sich daran halten. Der Klage von Proticket wurde nun stattgegeben, da im vorliegende Fall zunächst deutsches Recht zur Anwendung komme, so die Urteilsbegründung. PayPal hatte unter Berufung auf die einschlägigen US-Gesetze - Trading with the Enemy Act (1963), Torricelli Act (1992) und Helms Burton Act (1996) - schon mehrfach Konten gesperrt, sich aber mit den Betroffenen zu einem Vergleich geeinigt, der mit einschloss, den Konflikt und die Vereinbarung nicht publik zu machen. Es sei deshalb von einer großen Dunkelziffer ähnlicher Kontosperrungen durch Paypal zu auszugehen, so der Anwalt des Dortmunder Unternehmens. Proticket hatte nun erstmalig den Vergleich abgelehnt und ist an die Öffentlichkeit gegangen. Der Anwalt weist darauf hin, dass Kontosperrungen aufgrund der US-Sanktionen in Europa rechtswidrig seien, da das Embargo in Europa nicht anwendbar ist. Sie stellten sogar eine Ordnungswidrigkeit dar, die von der EU geahndet wird. Besonders befremdlich sei, dass es sich im vorliegende Fall noch nicht einmal um kubanische Ware gehandelt habe. PayPal löst die Auseinandersetzung nun auf seine eigene Weise: Nachdem sich Proticket nicht auf einen Vergleich und die Verschweigenheitsvereinbarung einlassen wollte, kündigte der Bezahl-Dienst dem Unternehmen kurzerhand das Konto.
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Text: Leon Latozke
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