Neues aus Kuba
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Am 1. Juli hebt die Bundesregierung die Reisewarnung für touristische Reisen in Corona-Risikogebiete auf, wenn dort die Inzidenz unter 200 liegt. Was bedeutet das für Reisen nach Kuba? Derzeit rät die Bundesregierung noch generell von Urlaubsreisen ins Ausland ab. Doch das ändert sich in drei Wochen! Am 1. Juli hebt die Bundesregierung nach mehr als einem Jahr die Reisewarnung für touristische Reisen in Corona-Risikogebiete, zu denen auch Kuba zählt, auf - vorausgesetzt die Inzidenz dort liegt unter 200. Wie Außenminister Heiko Maas (SPD) am Freitag (12.) erklärte, gilt fortan eine Reisewarnung nur noch für Risikogebiete mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 200, für "einfache" Risikogebiete (Sieben-Tage-Inzidenz über 50, aber unter 200) wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nur abgeraten, nicht mehr gewarnt. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts soll vor allem abschreckende Wirkung haben. Vor Corona wurde sie nur für Kriegs- und Krisengebiete wie Syrien, Jemen oder den Gaza-Streifen ausgesprochen. Die generelle Reisewarnung für Touristen war ein bisher einmaliger Schritt. Die praktischen Auswirkungen sind aber begrenzt. Urlaubern ermöglicht die Reisewarnung vor allem eine kostenlose Stornierung von Buchungen. Sollte Kubas Sieben-Tage-Inzidenz, die derzeit bei 72 liegt, nicht doch noch bis zum 1. Juli dramatisch ansteigen, entfiele für Reisen auf die Karibikinsel (und in ggfs. 100 weitere Länder, die derzeit auf der Liste der einfachen Risikogebiete stehen,) die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Auf die Einreisebestimmungen in Kuba, wo Reisende derzeit zwingend einen negativen PCR-Test aus dem Heimatland vorzuweisen müssen, der bei Reisebeginn nicht älter als 72 Stunden sein darf, sich nach Ankunft in Kuba am Flughafen einem weiteren obligatorischen PCR-Test unterziehen und sich anschließend mindesten 5 Tage in Quarantäne aufhalten müssen, hat die Entscheidung des deutschen Außenamts, die Reisewarnung aufzuheben, sicherlich keine Auswirkung. Auch bei der Rückreise nach Deutschland und in die allermeisten Länder Europas bleibt die sogenannte Nachweispflicht bestehen. Demnach müssen alle Menschen, die per Flugzeug in die Bundesrepublik einreisen, schon am Reiseziel beim Check-in ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen. Diese Nachweispflicht gilt unabhängig davon, ob die Reisenden sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Was Quelle: Reisereporter (https://t1p.de/ohqw)
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Text: Leon Latozke
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