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Trump ließ seine Marke 2008 in Kuba registrieren, um Hotels, Kasinos und Golfplätze zu bauen22/9/2020
Entgegen Versicherungen, in Kuba erst dann Geschäfte zu machen, wenn die Insel "frei" sei, hat Donald Trump bereits 2008 die Trump-Marke in dem sozialistischen Staat registrieren lassen.
1aMeldung:
Donald Trump 2011 (Bildquelle: Wikimedia © Gage Skidmore / CC BY-SA (https://t1p.de/hqo7))
Entgegen früherer Zusicherungen, in Kuba erst dann Geschäfte zu machen, wenn die Insel "frei" sei, beantragte Donald Trump 2008 die Eintragung seiner Trump-Marke in dem Karibikstaat für eine Vielzahl von kommerziellen Aktivitäten, einschließlich Investitionen in Immobilien, Hotels, Kasinos und Golfplätze.
Dies geht aus einer Datenbank des kubanischen Amtes für gewerbliches Eigentum (Oficina Cubana de la Propiedad Industrial - OCPI) hervor. Demnach (https://t1p.de/zh8j) hat Trump seine Marke am 28. Oktober 2008 angemeldet, als Datum für die Veröffentlichung wird der 14. April 2009 genannt und die offizielle Registrierung fand am 3. März 2010 unter der Nummer 2008000571 statt.
Die Suche in der Datenbank des kubanischen Amtes (https://t1p.de/pjg8) zeigt, dass Donald J. Trump eine kubanische Anwältin, Leticia Laura Bermúdez Benítez, beauftragte, den Antrag einzureichen. Die angegebene Adresse war die der Trump-Organisation: 725 Fifth Avenue, New York, 10022.
Unter anderem wurde die Marke für "Investitionen in Immobilien", "Schönheitswettbewerbe", "Golfplätze", "Dienstleistungen für Kasinospiele", "Zusammenstellung von Fernsehprogrammen" und "Hoteldienstleistungen" registriert. Böswillige mögen dem amtierenden US-Präsidenten vorwerfen, er habe sein Wort gebrochen, sich nicht um Geschäfte in Kuba zu bemühen, das er 1999 während einer Rede vor der Cuban American National Foundation in Miami gegeben hatte (https://t1p.de/xwj1), Gegen das US-Embargo hat der Geschäftsmann mit der Registrierung oder der Beauftragung einer kubanischen Anwältin aber nicht verstoßen, denn die Bestimmungen des Finanzministeriums zur Umsetzung des Handelsembargos, enthalten Ausnahmen, die die Einreichung von Markenanmeldungen und die Bezahlung von lokalen Agenten für diese Zwecke erlauben. Hunderte von amerikanischen Unternehmen, darunter Netflix, Disney, Apple, Microsoft und Starbucks, beeilten sich, ihre Marken in Kuba registrieren zu lassen, nachdem die beiden Länder 2015 wieder diplomatische Beziehungen aufgenommen hatten. Da hatte ein weitsichtiger Donald Trump, der als Präsident mit mehreren Maßnahmen das Embargo gegen Kuba verschärfen sollte, schon vor Jahren seine Hausaufgaben gemacht. Bereits 1998 zeigte Trump geschäftliches Interesse an Kuba und zahlte einer Beratungsfirma rund 68.000 Dollar für eine Geschäftsreise auf die Insel, was möglicherweise eine Verletzung des Embargos darstellte (https://t1p.de/6v4d). Eine weitere Verletzung des Embargos könnte ein Besuch von Führungskräften der Trump Organization im Jahr 2013 gewesen sein, die in Kuba waren, um Investitionen in einen Golfplatz östlich von Havanna zu erkunden (https://t1p.de/gag6). Und der CEO einer spanischen Hotelkette erklärte, dass die Trump Organization die Errichtung von Hotels auf der Insel prüfen würde, wenn Trump 2016 Präsidentschaftskandidat sei (https://t1p.de/88wm).
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Text: Leon Latozke
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