Neues aus Kuba
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Die Trump-Administration will Vorschriften des US-Embargos, die sich mit konfisziertem Eigentum auf Kuba beschäftigen, weitere sechs Monate außer Kraft setzten. Wie das US-Außenministerium am Freitag (14.) mitteilte soll eine Vorschrift des Helms-Burton-Acts über konfisziertes Eigentum auf Kuba weiterhin außer Kraft bleiben. Die Bestimmung ermöglichte es US-Amerikanern, auch nicht-amerikanische Unternehmen in den USA zu verklagen, wenn diese mit Eigentum operieren, das nach der kubanischen Revolution beschlagnahmt wurde.
Das von Senator Jesse Helms und dem Abgeordneten des Repräsentantenhauses Dan Burton initiierte Maßnahmenpaket wurde 1996 nach Verabschiedung durch den Kongress von Präsident Bill Clinton unterzeichnet. Der Helms-Burton-Act, dessen wesentliche Teile von Rechtsanwälten des Unternehmens Bacardi ausgearbeitet wurden, erlangte damit erstmals Gesetzeskraft, wurde von den letzten Präsidenten dem US-Kongress in Teilen aber alle sechs Monate zur Aussetzung vorgelegt. Das weiße Haus benachrichtige den US-Kongress nun, die Vorschrift über beschlagnahmtes Eigentum weitere sechs Monate außer Kraft zu setzen. Damit liefert Trump ein weiteres Zeichen dafür, dass er die von seinem Vorgänger Barack Obama begonnene Annäherungspolitik gegen Kuba nicht vollständig umkehren will. Im Juli hatte der US-Präsident in Miami vor Exil-Kubanern einen schärferen Kurs gegenüber Kuba angekündigt.
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Text: Leon Latozke
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