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US-Zahlungsdienstleister verhindert Spendensammlung für deutsch-kubanisches Projekt zu Wasseraufbereitung.
1aMeldung:
Der seit Juni 2017 in Deutschland expandierende US-Onlinebezahldienst "Stripe" hindert die in Berlin ansässige gemeinnützige Onlineplattform "Betterplace" daran, Spenden für das Projekt eines deutschen Ingenieurs zur Aufbereitung von Trinkwasser in Kuba einzuwerben. Das berichtet die in Berlin erscheinende Tageszeitung junge Welt in ihrer Wochenendausgabe (https://t1p.de/tas7).
Demnach hat der Berliner Maschinenbauingenieur Jürgen Holzhäuser ein Haushaltsgerät zur kostengünstige Entkeimung von Trinkwasser entwickelt, das Wasser mittels UV-C-Licht aufbereitet, und das er in Kuba zertifizieren und herstellen lassen möchte. Zur Finanzierung des Projekts wurden Spenden über die in Berlin ansässige gemeinnützige Onlineplattform "Betterplace.me" gesammelt. Die Wasseraufbereitung durch UV-C-Licht ist eine anerkannte Methode, um Bakterien, Viren und Parasiten zu zerstören. Durch die niedrigen Anschaffungskosten von 15 bis 20 Euro, einfache Anwendung, geringen Stromverbrauch könnte das Holzhäuser in einem Video auf Youtube vorgestellte Gerät (https://t1p.de/q85n) vielen Haushalten in Kuba den Zugang zu reinem Trinkwasser garantieren. Nachdem bereits 2.800 Euro eingegangen waren, wurde Holzhäusers Kampagne im September beendet, denn er habe "Spenden für den Einsatz in einem Land gesammelt, welches von internationalen Sanktionen betroffen ist". Die "Sanktionsbestimmungen", denen der Zahlungsdienstleister von "Betterplace", das US-Unternehmen "Stripe", unterliege, würden dies nicht erlauben, "um beispielsweise die Finanzierung von Terrorismus und Geldwäsche zu verhindern". Der Online-Bezahldienst, der für zahlreiche deutsche Wedbshops Zahlungen per Kreditkarte, Sofortüberweisung und Überweisung abwickelt, habe sich auf Bestimmungen der von den USA gegen Kuba verhängten Sanktionen berufen. Auf Anfrage von junge Welt bestätigte "Betterplace", dass die bereits angelaufene Spendenkampagne beendet werden musste, "da andernfalls unter Umständen weitere Kampagnen keinen Zugang zu ihren Geldern mehr gehabt hätten, auf die sie gerade vor dem Hintergrund der aktuell dringenden Probleme (z.B. in Moria) angewiesen waren". Exterritoriale Ausdehnung von US-Sanktionsgesetzen gegen Kuba ist nach europäischen Bestimmungen unzulässig.
Quelle: Presseportal (https://t1p.de/myek), Junge Welt (https://t1p.de/tas7)
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Text: Leon Latozke
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