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Die kubanischen Behörden bestätigten die Verlängerung des automatischen und kostenfreien Aufenthalts ihrer Staatsbürger im Ausland über 24 Monate hinaus.
Abbildung (Bildquelle: Prensa Latina © Na)
Die kubanischen Behörden bestätigten am Mittwoch (28.) die Verlängerung des automatischen und kostenfreien Aufenthalts ihrer Staatsbürger im Ausland über 24 Monate hinaus, ohne dass dies Auswirkungen auf ihren Aufenthalt auf dem nationalen Territorium hat.
Das berichtetet die staatliche kubanische Nachrichtenagentur Prensa Latina (PL) und bezieht sich dabei auf Ankündigung über Twitter durch Ernesto Soberon, Generaldirektor für konsularische Angelegenheiten und im Ausland lebende Kubaner im kubanischen Außenministerium. Die Ankündigung bestätigt die Gültigkeit der erstmals im März 2020 angekündigten Maßnahme für kubanische Bürger, die sich während der COVID-19-Pandemie in anderen Ländern aufhalten. Ebenso dürfen kubanische Staatsbürger mit Wohnsitz im Inland, die sich zum 19. März 2020 im Ausland aufhielten und noch nicht zurückgekehrt sind, ausnahmsweise nur einmal mit einem nicht verlängerten und veralteten Pass zurückkehren, so der Beamte. Nach dem kubanischen Migrationsgesetz verliert ein kubanischer Staatsbürger sein Aufenthaltsrecht, wenn er sich länger als 24 Monate ununterbrochen im Ausland aufhält, ohne eine entsprechende Genehmigung zu besitzen, oder wenn er sich offiziell im Ausland niederlässt, ohne die geltenden Vorschriften zu erfüllen.
Quelle: PL (https://t1p.de/xec9z)
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Text: Leon Latozke
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